Rechtsprechung
BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem Drei-Schicht-Betrieb; betriebliche Übung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezahlung von Pausen in einem Drei-Schicht-Betrieb; Pausenbezahlung als betriebliche Übung ; Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.07.1999 - 2 Ca 1853/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 53/00
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98
Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).Ob es sich bei der PKN um eine zulässige tarifvertragliche Besitzstandsklausel handelt (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - aaO), bedarf keiner Entscheidung.
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 53/00
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2000 - 1 Sa 53/00 - wird zurückgewiesen. - BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89
Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für …
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).
- BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Danach ist maßgebend neben dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung der Gesamtzusammenhang der Regelung, sowie deren Sinn und Zweck, die auf das von den Betriebsparteien Gewollte schließen lassen (vgl. BAG 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94). - BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, die einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 83 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ablösung Nr. 1), geht zutreffend davon aus, daß allein auf Grund der Fortführung der Pausenbezahlung über den 31. Oktober 1997 hinaus nach den konkreten Umständen zugunsten des Klägers kein Vertrauenstatbestand entstehen konnte, den eine betriebliche Übung voraussetzt. - BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00
Maßgeblich ist, ob die Arbeitnehmer aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie aller Begleitumstände auf einen entsprechenden Bindungswillen schließen dürfen und das entsprechende Vertragsangebot stillschweigend annehmen konnten (§ 151 BGB; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36 mwN).
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt zB Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.). - BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.). - LAG München, 16.12.2003 - 6 Sa 849/03
Betriebliche Übung
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (st. Rspr. vgl zuletzt BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP Nr. 56 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; 16. September 1998-5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54; BAG 4. Mai 1999 -10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv).
- LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach § …
Danach ist maßgebend neben dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung der Gesamtzusammenhang der Regelung, sowie deren Sinn und Zweck, die auf das von den Betriebsparteien Gewollte schließen lassen (BAG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 AZR 597/00). - LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 5 Sa 185/07
Voraussetzungen eines tarifvertraglich gestützten Anspruchs auf Zahlung einer …
Für das Vorliegen der besonderen Anhaltspunkte ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 19.6. 2001 - 1 AZR 597/00 - n. v., dokumentiert in juris). - LAG Köln, 06.06.2013 - 7 Sa 121/13
Wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt bei Zahlung von Weihnachtsgeld
Der Kläger hat entgegen der ihn treffenden Darlegungslast aller Umstände, die zum Entstehen einer betrieblichen Übung führen können sollen, gerade nicht ausreichend vortragen können, dass die von der Beklagten in den Jahren ab 2003 als " Weihnachtsgeld " deklarierten Zahlungen nicht auf dem Rechtsgrund der Betriebsvereinbarung 2003 und 2005 beruhten (vgl. BAG vom 19.06.2001, 1 AZR 597/00). - ArbG Köln, 22.03.2007 - 1 Ca 10482/06
Anspruch auf Gewährung von Weihnachtsgeld aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen …
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - NZA 2003, 1145; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; umfassende Übersicht bei Bepler RdA 2004, 226 ff.). - LAG Hessen, 21.12.2015 - 16 TaBV 120/15
Verrechnung von Minusstunden auf einem Jahresarbeitszeitkonto
Danach ist maßgebend neben dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung der Gesamtzusammenhang der Regelung, sowie deren Sinn und Zweck, die auf das von den Betriebsparteien Gewollte schließen lassen (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - Rn. 22; 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94).