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   BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00   

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https://dejure.org/2001,2434
BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00 (https://dejure.org/2001,2434)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 AZR 598/00 (https://dejure.org/2001,2434)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 AZR 598/00 (https://dejure.org/2001,2434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem drei-Schicht-Betrieb; betriebliche Übung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezahlung von Pausen in einem Drei-Schicht-Betrieb; Pausenbezahlung als betriebliche Übung; Entgegenstehen einer tarifvertraglichen Besitzstandsklausel ; Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem Drei-Schicht-Betrieb; betriebliche Übung; Betriebsvereinbarung über Pausenbezahlung, betriebliche Übung; Arbeitslohn; Betriebsverfassungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 479/98

    Tariflicher Anspruch auf Pausenbezahlung für Schichtarbeiter

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).

    Ob es sich bei der PKN um eine zulässige tarifvertragliche Besitzstandsklausel handelt (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - aaO), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Danach ist maßgebend neben dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung der Gesamtzusammenhang der Regelung, sowie deren Sinn und Zweck, die auf das von den Betriebsparteien Gewollte schließen lassen (vgl. BAG 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 41/00

    Anspruch auf Bezahlung von Arbeitspausen; Anwendbarkeit der Tarifverträge für

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2000 - 1 Sa 41/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, die einer revisionsrechtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich ist (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 83 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ablösung Nr. 1), geht zutreffend davon aus, daß allein auf Grund der Fortführung der Pausenbezahlung über den 31. Oktober 1997 hinaus nach den konkreten Umständen zugunsten des Klägers kein Vertrauenstatbestand entstehen konnte, den eine betriebliche Übung voraussetzt.
  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89

    Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Sie kann arbeitsorganisatorisch bedingt sein (vgl. BAG 24. November 1999 - 4 AZR 479/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 35 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 28) oder dem Ausgleich von Belastungen dienen, die in Schichtbetrieben mit zeitversetzten Pausen auftreten (vgl. BAG 14. Februar 1990 - 4 AZR 563/89 - nv.).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 598/00
    Maßgeblich ist, ob die Arbeitnehmer aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie aller Begleitumstände auf einen entsprechenden Bindungswillen schließen dürfen und das entsprechende Vertragsangebot stillschweigend annehmen konnten (§ 151 BGB; BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36 mwN).
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Die Annahme einer betrieblichen Übung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber zu dem von ihm praktizierten Verhalten auf Grund einer vertraglichen Regelung verpflichtet ist (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 598/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67, zu 1 a der Gründe; Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41, zu I 3 c, d der Gründe).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 598/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159) oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (Senat 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 -BAGE 103, 141, 150).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - 4 TaBV 12/07

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Nichtraucherschutz,

    (BAG, Urteil v. 19.06.2001 - 1 AZR 598/00 -, zit. n. Juris, Rn. 18, 19).
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