Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45242
BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14 (https://dejure.org/2016,45242)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14 (https://dejure.org/2016,45242)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 (https://dejure.org/2016,45242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 68 Abs 1 S 1 PersVG BY 1986, Art 75 Abs 4 S 1 Nr 12 PersVG BY 1986, § 242 BGB, § 561 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO
    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • IWW

    § 563 Abs. 2 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 242 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung der gesamten Rechtsausführungen des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung; Voraussetzungen für den Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens durch die andere Vertragspartei; Rechtsklarheit und Bestimmtheit gesetzlicher und anderer Normen

  • bag-urteil.com

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • rewis.io

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht; Personalvertretungsrecht; Vertragsrecht - Bindungswirkung an zurückverweisende Entscheidung des Revisionsgerichts; Annahme eines Vertragsangebots; Auslegung einer Dienstvereinbarung; personalvertretungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; sachlicher ...

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der gesamten Rechtsausführungen des Revisionsgerichts bei Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung des Personals in bayerischen Dienststellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts - und ihre Bindungswirkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bindungswirkung an zurückverweisende Entscheidung des Revisionsgerichts - Annahme eines Vertragsangebots - Auslegung einer Dienstvereinbarung - personal-vertretungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - sachlicher Differenzierungsgrund - rechtsmissbräuc

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.03.2014 - 1 AZR 807/12

    Dienstvereinbarung - Schriftform - Bekanntgabe

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 18. März 2014 (- 1 AZR 807/12 - BAGE 147, 273) das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Das Landesarbeitsgericht ist gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 563 Abs. 2 ZPO an die rechtliche Beurteilung des ersten Revisionsurteils vom 18. März 2014 (- 1 AZR 807/12 - BAGE 147, 273) gebunden, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat.

    b) Der Senat ist allerdings in seiner Entscheidung vom 18. März 2014 (- 1 AZR 807/12 - BAGE 147, 273) - eigenständig und tragend neben den Ausführungen, dass bei Abschluss der VO Umstellung das Schriftformerfordernis des Art. 73 Abs. 2 Satz 2 BayPVG gewahrt worden ist (hierzu Rn. 15 bis 20)  - davon ausgegangen, dass die VO Umstellung nicht deshalb unwirksam ist, weil die Beklagte ihrer aus Art. 73 Abs. 2 Satz 2 BayPVG folgenden Pflicht nicht genügt hat, (auch) das Strategiepapier in geeigneter Weise bekanntzugeben (hierzu Rn. 21 bis 23) .

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Dem Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen steht jedoch prinzipiell nicht entgegen, dass diese auslegungsbedürftig sind, unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten (vgl. zB BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - zu B V der Gründe, BAGE 32, 381) .
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 AZR 18/08

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    c) Im Übrigen findet die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung in den von ihm vor allem herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 28. April 2009 (- 1 AZR 18/08 -) und des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2006 (- 3 AZR 319/05 -) keine Stütze.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Dabei kann auch in dem Unterlassen einer Regelung für vergleichbare Personengruppen eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung liegen (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 14 f. mwN, BAGE 149, 195) .
  • LAG München, 19.08.2014 - 6 Sa 345/14

    Wechsel der Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2014 - 6 Sa 345/14 - aufgehoben.
  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Vielmehr muss sich ein Vertragspartner die günstige Rechtsposition gerade durch das treuwidrige Verhalten verschafft haben (BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 44 mwN) .
  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    c) Im Übrigen findet die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung in den von ihm vor allem herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 28. April 2009 (- 1 AZR 18/08 -) und des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2006 (- 3 AZR 319/05 -) keine Stütze.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11

    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

    Auszug aus BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14
    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BVerwG 3. November 2011 - 2 B 1/11 - Rn. 7 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Die Bindungswirkung betrifft die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht, die der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt und zur Zurückverweisung geführt hat (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94).

    Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94; BAG, Urt. v. 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, AP Nr. 2. zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94; BVerwG, Beschl. v. 03.11.2011 - 2 B 1/11 - juris).

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Auch steht es dem Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von betriebsverfassungsrechtlichen Normen prinzipiell nicht entgegen, dass sie der Auslegung bedürfen, unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten (BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 20 mwN) .
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Der auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführende personalvertretungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen (BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 30 mwN; zu § 75 Abs. 1 BetrVG BAG 20. September 2017 - 10 AZR 610/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Damit soll vermieden werden, die endgültige Entscheidung dadurch zu verzögern oder sogar zu verhindern, dass die Sache mehrfach zwischen Berufungs- und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (vgl. BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 4/21

    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Eingruppierung eines als Küster und

    Das können nur Ausführungen sein, mit denen das Revisionsgericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz verwirft (BAG 11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 - Rn. 15; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 20, BAGE 154, 144) .
  • LAG Düsseldorf, 04.08.2020 - 3 Sa 194/20

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht; adäquate Kausalität bei

    Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete und daher zulässige Ausnahme von dem Verfassungsgrundsatz (Art. 97 Abs. 1 GG), dass der Richter bei der Gesetzesanwendung nur an das Gesetz und an sein Gewissen gebunden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72, juris, Rz. 11; BGH vom 01.06.2017 - IX ZR 204/15, juris, Rz. 6; BGH vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05, juris, Rz. 20; BAG vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, juris, Rz. 15; BAG vom 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, juris, Rz. 19).

    Selbst wenn man die Bindungswirkung entgegen der vorstehenden Ausführungen weitergehend auch auf die den unmittelbaren Aufhebungsgründen logisch vorausgehenden Gründe erstrecken wollte (so z.B. BAG vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, juris, Rz. 15), wäre hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität keine Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - nach § 563 Abs. 2 ZPO begründbar.

  • LAG Köln, 07.05.2018 - 4 Sa 482/13

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen "Mobbing"

    Rechtliche Beurteilung sind die Rechtsausführungen in ihrer Gesamtheit und daher auch die Erheblichkeit einer Tatsache für die anzuwendende Norm (BAG, Urteil vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14 -, Rn. 15, juris).

    Rechtliche Beurteilung ist dabei auch die Erheblichkeit einer Tatsache für die anzuwendende Norm (BAG, Urteil vom 11.10.2016 - 1 AZR 679/14 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15

    Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche

    Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete und daher zulässige Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Richter bei der Gesetzesanwendung nur an das Gesetz und an sein Gewissen gebunden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 396 f; BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05, WM 2007, 200 Rn. 20; BAG NZA 2016, 642 Rn. 19; BAG NZA-RR 2017, 94 Rn. 15).

    Das gilt sogar dann, wenn man mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte annehmen wollte, dass sich die Bindungswirkung auch auf die den unmittelbaren Aufhebungsgründen logisch vorausgehenden Gründe erstreckt (vgl. BFH/NV 2007, 2138 Rn. 3; BFH/NV 2014, 1073 Rn. 32; Gräber/Ratschow, FGO, 8. Aufl., § 126 Rn. 23; BAG NZA-RR 2017, 94 Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 B 1/11, nv, Rn. 7).

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1057/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

    Rechtliche Beurteilung sind die Rechtsausführungen in ihrer Gesamtheit und daher auch die Erheblichkeit einer Tatsache für die anzuwendende Norm (BAG, Urteil vom11. Oktober 2016 - 1 AZR 679/14 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das

  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1056/14

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1059/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 490/15

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 489/15

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1058/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht