Rechtsprechung
   BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22346
BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13 (https://dejure.org/2015,22346)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 AZR 806/13 (https://dejure.org/2015,22346)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 (https://dejure.org/2015,22346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 S 2 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG, § 88 BetrVG, § 1 TVG, § 5 Nr 7.2 BauRTV
    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung

  • IWW

    § 14 BRTV, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 14 Nr. 1 Halbs. 1 BRTV, § 14 Nr. 2 Satz 1 BRTV, § 4 Abs. 3 Halbs. 2 TVG, § 5 Nr. 7.2 BRTV, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung für die Absenkung des 13. Monatseinkommens aufgrund des TV 13. ME

  • bag-urteil.com

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung

  • rewis.io

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - Betriebliche Übung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung für die Absenkung des 13. Monatseinkommens aufgrund des TV 13. ME

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absenkung des 13. Monatseinkommens durch freiwillige Betriebsvereinbarung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13
    Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer durch betriebliche Übung zustande gekommenen Vereinbarung rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 58) .
  • LAG Niedersachsen, 05.08.2013 - 10 Sa 33/13
    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 33/13 - aufgehoben.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .
  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13
    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern kann (BAG 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    a) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 655/14

    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .

    Ob das Zustandekommen einer betrieblichen Übung der vollen oder nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt, kann dahinstehen, da die Würdigung des Berufungsgerichts selbst bei uneingeschränkter Überprüfung nicht zu beanstanden ist (für eine uneingeschränkte Überprüfung zB: BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 58; offengelassen von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 42) .

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 547/14

    Betriebliche Übung - Jubiläumsurlaub - Änderung der Jubiläumsleistung nach dem

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und ob er auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 GBG) verstehen musste und ob er auf einen Bildungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (BAG, Urteil vom 05.05.2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

    Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang der Regelung, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern kann (BAG 05.05.2015 - 1 AZR 806/13, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 6 Sa 274/18

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. nur BAG v. 22.03.2018 - 6 AZR 29/17 - Rn. 12, NZA 2018, 722; BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 806/13 -, Rn. 14, juris).
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    a) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    a) Die Beurteilung, ob die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen die Annahme einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen rechtfertigen oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. nur BAG 19. August 2015 - 5 AZR 450/14 - Rn. 20; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 45; grundlegend 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2018 - 13 Sa 204/18

    Tarifauslegung; Teilzeit

    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. nur BAG 22.03.2018 - 6 AZR 29/17 - RN 12, NZA 2018, 722; BAG 05.05.2015 - 1 AZR 806/13 -, juris).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 176/21

    Anforderungen an eine Stufenklage i.S.d. § 254 ZPO; Betriebliche Übung als

    Nach ständiger Rechtsprechung entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durfte, ihm werde eine entsprechende Leistung auch zukünftig gewährt ( BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 - Rn. 27; 5. Mai 2015 - 1 AZR 806/13 - Rn. 26; 28. Februar 1956 - 3 AZR 90/54 - zu II. der Gründe).
  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

  • LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 217/21

    Informationsanspruch als Teil der Stufenklage nach § 254 ZPO Kein allgemeiner

  • LAG Hamm, 06.11.2018 - 12 Sa 755/18

    Auslegung der tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 6 Sa 276/18

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 6 Sa 275/18

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht