Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,618
BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 (https://dejure.org/1999,618)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 (https://dejure.org/1999,618)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 (https://dejure.org/1999,618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; BetrVG § 50; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    §§ 50, 111, 112, 113 Abs. 3 BetrVG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Betriebsänderung/Interessenausgleich in Kleinbetrieben/Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Interessenausgleich in Kleinbetrieben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 11
  • ZIP 1999, 1898
  • NZA 1999, 1168
  • NJ 2000, 109 (Ls.)
  • BB 1999, 1382
  • BB 1999, 2244
  • DB 1999, 1276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88

    Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    a) Der Senat hat diese Einschränkung der Mitbestimmungsrechte in Kleinbetrieben als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 80/88 - BAGE 63, 162 = AP Nr. 29 zu § 111 BetrVG 1972).

    Diese Anreizfunktion bestehe darin, daß Kleinunternehmen mit in der Regel weniger als 21 Arbeitnehmern nicht damit rechnen müßten, bei Betriebsänderungen einen Sozialplan aufstellen und bei Abweichungen von einem Interessenausgleich Abfindungen nach § 113 BetrVG zahlen zu sollen (siehe im einzelnen Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989, aaO).

    Die Benachteiligung hält zwar aus den bereits im Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989 (- 1 ABR 80/88 - BAGE 63, 162 = AP Nr. 29 zu § 111 BetrVG 1972) im einzelnen dargelegten Gründen einer Überprüfung am allgemeinen Gleichheitssatz stand, soweit es sich um den Betrieb eines Kleinunternehmens handelt.

    Der Senat selbst hatte zwar die Ausklammerung der Kleinbetriebe als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen, diese Entscheidung aber gerade mit den Besonderheiten von Kleinunternehmen begründet; die Entscheidungsgründe passen nicht auf größere Unternehmen mit mehreren Kleinbetrieben (Senatsbeschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 80/88 - BAGE 63, 162 = AP Nr. 29 zu § 111 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Die Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Senatsrechtsprechung regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wird ein Betriebsrat wirksam für eine als betriebsratsfähig angesehene Einheit gewählt, hat er alle entsprechenden Beteiligungsrechte, unabhängig davon, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt worden ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; siehe für den umgekehrten Fall, daß für verschiedene Teile eine einheitliche Wahl durchgeführt wurde, Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei sind die Entlassungen in den vier Vertriebsbereichen zusammenzurechnen, weil sie auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückgehen, wonach der Vertrieb künftig nur noch durch freie Handelsvertreter erfolgen soll (vgl. auch Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Die unternehmerische Planung betraf mehrere Betriebe und erforderte eine einheitliche Regelung (s. zur Abgrenzung der Zuständigkeiten bei der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79 = AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe).

    Ausreichend ist der objektive Verstoß des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79 = AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, zu II der Gründe).

  • LAG Bremen, 31.10.1986 - 4 Sa 75/86

    Betrieb; Auslegung; Betriebsrat; Zuständigkeit ; Gesamtbetriebsrat;

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Auch Matthes (Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, § 351 Rz 6) hält die Herausnahme der Kleinbetriebe für sachlich nicht gerechtfertigt, die gesetzliche Regelung jedoch für eindeutig (im Ergebnis ähnlich Fabricius, GK-BetrVG, § 111 Rz 53; Mothes, AuR 1974, 325, 329 f.; Ohl, Der Sozialplan, 1977, S. 59 f.; LAG Bremen Urteil vom 31. Oktober 1986 - 4 Sa 75/86 - LAGE § 111 BetrVG 1972 Nr. 5).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob wenigstens in einem der vom Gesamtbetriebsrat repräsentierten Betriebe mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind (mit dieser Einschränkung für die Einbeziehung von Kleinbetrieben bei Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats etwa LAG Bremen Urteil vom 31. Oktober 1986 - 4 Sa 75/86 - LAGE § 111 BetrVG 1972 Nr. 5; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 50 Rz 11 - s. aber auch § 111 Rz 21; Fabricius, aaO, § 111 Rz 53; Ohl, aaO, S. 60).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Die unterschiedliche Bindung des Gesetzgebers wirkt sich entsprechend auf die ihm zustehende Einschätzungsprärogative und auf die entsprechende verfassungsrechtliche Kontrolldichte aus (BVerfGE 88, 87, 96 f.; BVerfG Beschluß vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).

    Diese Argumentation rechtfertigt auch im Rahmen des § 23 KSchG nicht die Herausnahme solcher Einheiten aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes, die ihrerseits Teile größerer Unternehmen sind (BVerfG Beschluß vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - AP Nr. 17 zu § 23 KSchG 1969, zu B II der Gründe = AR-Blattei ES 1020 Nr. 346 mit Anm. Dieterich = AuR 1998, 207 mit Anm. Buschmann; siehe auch Bepler, AuR 1997, 54, 58).

  • LAG Köln, 02.07.1998 - 6 Sa 395/98

    Teleologische, verfassungskonformen Auslegung der §§ 111 ff.

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 395/98 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Juli 1998 - 6 Sa 395/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Die Verkennung des Betriebsbegriffs allein führt nach ständiger Senatsrechtsprechung regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl, sondern nur zu ihrer Anfechtbarkeit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wird ein Betriebsrat wirksam für eine als betriebsratsfähig angesehene Einheit gewählt, hat er alle entsprechenden Beteiligungsrechte, unabhängig davon, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt worden ist (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; siehe für den umgekehrten Fall, daß für verschiedene Teile eine einheitliche Wahl durchgeführt wurde, Senatsurteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 342/98 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81

    Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Die Beklagte beruft sich zu Unrecht auf das Senatsurteil vom 16. August 1983 (1 AZR 544/81 - BAGE 44, 86 = AP Nr. 5 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Stellt man auf eine unternehmensbezogene Sicht ab, liegt jedenfalls der Tatbestand einer wesentlichen "Betriebseinschränkung" durch Personalabbau vor (vgl. nur Senatsbeschluß vom 11. November 1997 - 1 ABR 6/97 - AP Nr. 42 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1996 - 1 AZR 290/96

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 831/98
    Ausreichend ist der objektive Verstoß des Arbeitgebers (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79 = AP Nr. 16 zu § 50 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, zu II der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 22.11.1979 - 3 TaBV 30/79
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Die Intensität der gerichtlichen Kontrolle richtet sich deswegen vor allem danach, ob der Arbeitnehmer die ihn benachteiligende Maßnahme vermeiden kann (Senat 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - Rn. 28, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, zu II 2 c aa der Gründe).

    § 17 Abs. 2 BErzGG entspricht daher nur dann den Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes, wenn Resturlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr, in dem die erste Elternzeit beginnt, bei Inanspruchnahme mehrerer Elternzeiten weiter übertragen werden (zum Erfordernis verfassungskonformer Auslegung durch die Fachgerichte selbst zB BVerfG 23. September 1992 - 1 BvL 15/85 und 36/87 - BVerfGE 87, 114, zu B II 1 der Gründe; BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Die Umorganisation des Vertriebs im Jahre 1997 war eine interessenausgleichspflichtige Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11).

    Dabei waren die Entlassungen in den verschiedenen Vertriebsbereichen zusammenzurechnen, weil sie auf die einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückgingen, den Vertrieb künftig nur noch durch freie Handelsvertreter durchführen zu lassen (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 22).

    Sie hat den eigenen Vertrieb aufgegeben und bietet damit eine veränderte Dienstleistung an (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 23).

    Der Senat hat dies im Urteil vom 8. Juni 1999 im Einzelnen begründet (- 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 20).

    Die Entscheidung des Senats ist auch in der Literatur überwiegend auf Zustimmung gestoßen (vgl. Fitting BetrVG 20. Aufl. 2000 § 111 Rn. 20, 21; Fabricius GK-BetrVG 6. Aufl. 1998 § 111 Anm. 53; DKK-Däubler 8. Aufl. § 111 Rn. 29; Annuß FA 2000, 38; Hamm AiB 2000, 298; Hess Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 47; Jacobs Anm. zu BAG EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 37; Otto EWiR 2000, 113; Richardi RdA 2001, 42; aA Löwisch SAE 2000, 175).

    Für einen Anspruch aus § 113 Abs. 3 BetrVG ist der objektive Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus § 111 BetrVG ausreichend, auf ein Verschulden kommt es nicht an (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 25).

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    aa) Bei Betriebsänderungen obliegt die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte dem Gesamtbetriebsrat, sofern es sich um Maßnahmen handelt, die das gesamte Unternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und notwendigerweise nur einheitlich oder jedenfalls betriebsübergreifend geregelt werden können (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 26, BAGE 118, 131 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 17; 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11 = AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 37; Oetker GK-BetrVG 9. Aufl. § 111 Rn. 225 mwN; ErfK/Koch 11. Aufl. § 50 BetrVG Rn. 6) .
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Wird ein geplanter Personalabbau auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt und sind mehrere Betriebe von der Betriebsänderung betroffen, so dass das Verteilungsproblem nur auf der Ebene des Gesamtbetriebsrats gelöst werden kann, ist dieser damit gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG für den Abschluss eines betriebsübergreifenden Interessenausgleichs mit Namensliste zuständig (vgl. BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1; Fitting 25. Aufl. § 50 Rn. 59) .
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    a) Zwar beginnt der Arbeitgeber mit einer Betriebsstilllegung jedenfalls dann, wenn er den betroffenen Arbeitnehmern Kündigungen ausspricht (BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92, 11, 22 = AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 47 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 37; 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - BAGE 107, 347, 353 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 43 = EzA BetrVG 2001 § 113 Nr. 3).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Wird ein geplanter Personalabbau auf der Grundlage eines unternehmenseinheitlichen Konzepts durchgeführt und sind mehrere Betriebe von der Betriebsänderung betroffen, so dass das Verteilungsproblem nur betriebsübergreifend und einheitlich und damit auf der Ebene des Gesamtbetriebsrats gelöst werden kann, ist dieser damit gemäß § 50 Abs. 1 BetrVG für den Abschluss eines betriebsübergreifenden Interessenausgleichs zuständig (vgl. BAG 8. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 92, 11) .
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    Der Rubikon ist aber mit der Kündigung von Arbeitnehmern überschritten (BAG [16.05.2007] - 8 AZR 693/06 - Rn. 30 = NZA 2007, 1296 = AP Nr. 64 zu § 111 BetrVG 1972 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 70; BAG [30.05.2006] - 1 AZR 25/05 - Rn. 22 = NZA 2006, 1122 = AP Nr. 5 zu § 209 InsO = EzA § 113 BetrVG 2001 Nr. 7; BAG [23.09.2003] - 1 AZR 576/02 - Rn. 31 = NZA 2003, 440 = EzA § 113 BetrVG 2001 Nr. 3 = AP Nr. 43 zu § 113 BetrVG 1972; BAG [04.06.2003] - 10 AZR 586/02 - Rn. 38 = NZA 2003, 1087 = AP Nr. 2 zu § 209 InsO = EzA § 209 InsO Nr. 1 ; BAG [08.06.1999] - 1 AZR 831/98 - Rn. 43 = NZA 1999, 1168 = AP Nr. 47 zu § 111 BetrVG 1972 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 37; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, § 111 Rn. 110 m.w.N.; HK-InsO/Linck, 8. Aufl., 2016, § 122 InsO Rn. 7; a.A. wohl Uhlenbruck/Zobel, Insolvenzordnung, 14. Aufl. 2015, § 122 Rn. 32).
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2020 - 11 Sa 799/19

    Kündigung eines Bergmanns auf Prosper-Haniel unwirksam

    So hat das Bundesarbeitsgericht etwa die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats anerkannt, wenn der Arbeitgeber die Verlegung eines Betriebs und dessen Zusammenlegung mit einem anderen Betrieb plant (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 542/95 - Juris, Rn. 21) oder wenn erden über mehrere Betriebe verteilten Außendienst stilllegen möchte (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 - Juris, Rn. 46ff.).

    Zur alten Fassung von § 111 BetrVG , nach der "in einem Betrieb" mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sein mussten, stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Norm auch dann anwendbar sei, wenn bei einer betriebsübergreifenden Maßnahme der Schwellenwert des § 111 BetrVG nur im Unternehmen, also nicht in den einzelnen Betrieben, überschritten werde (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1999 - 1 AZR 831/98 -Juris, Rn. 20).

  • LAG Hessen, 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtlichkeitsmaßstab -

    Diese Zwecksetzung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der begrifflich auf den Betrieb abstellenden Vorgängerregelung, die nach dieser Rechtsprechung ebenfalls unternehmensbezogen auszulegen war (BAG 08. Juni 1999 - 1 AZR 831/98 - BAGE 92/11, zu II 2, 3).

    Wie die Vorgängerregelung bedarf auch die mit der aktuellen Fassung der Norm verbundene Differenzierung (nunmehr zwischen Arbeitnehmer in Kleinunternehmen und in größeren Unternehmen) eines sachlichen Grundes, andernfalls verstieße sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG (zu der entsprechenden Problematik der Vorgängerregelung BAG 08. Juni 1999 a. a. O., zu II 2 c).

    Daher könnte durchaus wie bei der Vorgängerregelung (hierzu BAG 08. Juni 1999 a. a. O., zu II 3 b) Raum für eine verfassungskonforme Auslegung bestehen.

  • LAG Hamm, 30.07.2007 - 10 TaBVGa 17/07

    Unterlassungsanspruch bei Betriebsänderung

    In dem Zusammenhang ist auszugehen von der arbeitgeberseits geplanten Maßnahme (BAG AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 22, 26; AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 47; vgl. § 111 Satz 1 BetrVG).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 531/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

  • LAG Hessen, 25.02.2011 - 3 Sa 1095/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessensausgleich mit Namensliste - Verkennung

  • LAG Hamm, 30.07.2007 - 13 TaBVGa 16/07

    Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch;

  • LAG Hessen, 09.01.2007 - 4 Sa 1329/06

    Betriebsänderung - unternehmensweite Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes -

  • LAG Hessen, 18.10.2005 - 4 TaBV 134/05

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebsänderung - Interessenausgleich -

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • LAG München, 14.11.2007 - 10 Sa 552/07

    Abfindungsanspruch

  • LAG Saarland, 07.03.2007 - 2 TaBV 8/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Betriebsschließung -

  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 64/06

    Abfindungsanspruch

  • LAG München, 17.11.2006 - 10 Sa 67/06

    Abfindungsanspruch

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer - dringende

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98

    Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 15 Sa 69/99

    Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • LAG Hamm, 17.11.1999 - 18 Sa 1009/99

    Sozialwiridgkeit der Kündigung; Abgrenzung zwischen ordentlicher und

  • ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 27 BVGa 2/12

    Einschränkung des Betriebs durch Personalabbau - Betriebsänderung

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.01.2000 - 11 BV 830/99

    Übertragung eines Geschäftsfeldes auf eine Tochtergesellschaft;

Redaktioneller Hinweis

  • Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht