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   BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13   

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https://dejure.org/2015,22246
BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 1 TVG, Art 56 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 2 Buchst a AEUV
    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 56, 57 AEUV, Art. 56 Abs. 1 AEUV, Art. 57 Abs. 2 Buchst. a AEUV, Art. 58 Abs. 1 AEUV, Art. 100 Abs. 1 AEUV, Art. 100 Abs. 2 AEUV, Art. 18 AEUV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 57, 58 AEUV, § 826 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gewerkschaft der Fluglotsen für Schäden von Fluggesellschaften auf Grund eines Streiks

  • bag-urteil.com

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatzanspruch - Rechtmäßigkeit von Streikzielen - Bindungswirkung von Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei Streiks

  • rewis.io

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Gewerkschaft der Fluglotsen für Schäden von Fluggesellschaften auf Grund eines Streiks

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streik ? Kein Schadensersatz für Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drittbetroffene Fluggesellschaften erhalten keinen Schadensersatz wegen Fluglotsen-Streik

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerkschaft der Flugsicherung zum Schadensersatz verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und der Schadensersatz Drittbetroffener

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei Streik

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streik: Gewerkschaft muss drittbetroffenen Unternehmen keinen Schadensersatz zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fluglotsenstreik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht und der Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Fluglotsenstreik: Schadensersatzpflicht für GdF verhindert

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Finanzielles Streikrisiko von Gewerkschaften begrenzt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitskampfrecht und der Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG zu Schadensersatzansprüchen drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 260
  • NZA 2016, 179
  • BB 2016, 243
  • BB 2016, 378
  • DB 2016, 418
  • DB 2016, 535
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung seines Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in der Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehender Einheit ausmacht (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140) .

    Der "Auffangtatbestand" ist geschaffen worden, um eine andernfalls bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - aaO) .

    Solche Eingriffe müssen ihrer objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 132, 140) .

  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gelten für die Luftfahrt, solange der Unionsgesetzgeber nichts anderes bestimmt, die Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit nicht (EuGH 18. März 2014 - C-628/11 - [International Jet Management] Rn. 36; 25. Januar 2011 - C-382/08 - [Neukirchinger] Rn. 22, Slg. 2011, I-139; 13. Dezember 1989 - C-49/89 - [Corsica Ferries France] Rn. 10, Slg. 1989, I-4441) .

    Lediglich Art. 18 AEUV findet auf Dienstleistungen in der Luftfahrt Anwendung, sofern sie in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne dieses Artikels fallen (EuGH 18. März 2014 - C-628/11 - [International Jet Management] Rn. 39) .

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung in der am selben Tag ergangenen Senatsentscheidung (- 1 AZR 754/13 - Rn. 41 bis 45) verwiesen.

    Auch dies hat der Senat in seiner im Parallelverfahren ergangenen Entscheidung vom selben Tag im Einzelnen begründet (- 1 AZR 754/13 - Rn. 46 bis 51) , worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Demgegenüber stellt der Streik oder der Aufruf hierzu regelmäßig keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines drittbetroffenen, kampfunbeteiligten Unternehmens dar (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 38, BAGE 152, 240 und - 1 AZR 875/13 - Rn. 26, BAGE 152, 260) .

    und 2. zutreffend darauf, dass nach der Ankündigung der Beklagten - anders als in dem vom Senat am 25. August 2015 entschiedenen Rechtsstreit (- 1 AZR 875/13 - BAGE 152, 260) zu einem Tarifkonflikt zwischen der DFS und der Beklagten mit Arbeitskampfandrohungen im August 2011 - nicht alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter der DFS zum (Unterstützungs-)Streik aufgerufen werden sollten, sondern (allein) die Gewerkschaftsmitglieder am Tower Frankfurt am Main.

    Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrags bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll, ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 152, 260) .

    Dies gilt nicht nur für die einem Tarifvertrag ohne besondere Vereinbarung regelmäßig immanente relative Friedenspflicht (vgl. hierzu BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 43, BAGE 152, 260) , sondern auch für eine ausdrücklich vereinbarte - hier nach dem TV Apron Control erweiterte relative - Friedenspflicht.

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    a) Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte liegt vor, wenn der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Vertragspartner zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42; BGH 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11 - Rn. 13, BGHZ 193, 297) .

    Der Kreis der in den Vertragsschutz einbezogenen Dritten ist daher unter Beachtung einer sachgerechten Abwägung der Interessen der Beteiligten dahin zu begrenzen, dass der Dritte mit der Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42; BGH 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07  - aaO mwN; vgl. auch MüKoBGB/Gottwald 7. Aufl. § 328 Rn. 179 ff.; Palandt/Grüneberg 75. Aufl. § 328 BGB Rn. 16 ff.; Bamberger/Roth/Janoschek BGB 3. Aufl. § 328 Rn. 50 ff.) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Grundsätzlich können unmittelbare durch Streikmaßnahmen begründete Eingriffe in das durch § 823 Abs. 1 BGB als "sonstiges Recht" geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Schadenersatzansprüche des betroffenen Arbeitgebers begründen, wenn die Streikmaßnahmen rechtswidrig waren und wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 -).
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 608/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 435/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 626/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • ArbG Berlin, 24.08.2021 - 36 Ga 8475/21

    Untersagung eines Streiks

    Da sich die Friedenspflicht nur auf die tarifvertraglich bereits geregelten Gegenstände bezieht und nur dann dieser bestehende Tarifvertrag im Rahmen eines Verstoßes gegen diese Pflicht inhaltlich dadurch infrage gestellt würde, dass eine Gewerkschaft Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfrechts durchzusetzen versuchte (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, zitiert nach juris), müsste der Gesundheitsschutz nach dem Tarifvertrag Entlastung durch Vereinbarung bestimmter Stellenpläne und im Fall der hieraus oder aus sonstigen Umständen folgenden Belastungen durch die Gewährung von Ansprüchen auf Zeitausgleiche und zusätzliche Vergütungen bereits Gegenstand des Gesundheitsschutzes nach dem TVöD-K bei Mehrarbeit durch die Gewährung von Ansprüchen auf Zeitausgleiche und zusätzliche Vergütungen sein.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16

    Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf-

    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik (Art. 90 AEUV) erreicht werden.Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs unterliegen nicht den Bestimmungen des AEUV zur Dienstleistungsfreiheit (EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - 13/83 - Parlament/Rat -, juris Rn. 62 f.; Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-338/09 - Yellow Cab -, juris Rn. 29 f.; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-419/12 - Crono Service -, juris Rn. 42; Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-168/14 - Itevelesa -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, juris Rn. 36; OVG B-Stadt, Beschluss vom 10. April 2015 - 1 S 96.14 -, juris Rn. 60 f.; KG, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 5 U 31/15 -, juris Rn. 130).
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