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   BAG, 12.05.1972 - 1 AZR 99/72   

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https://dejure.org/1972,1218
BAG, 12.05.1972 - 1 AZR 99/72 (https://dejure.org/1972,1218)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1972 - 1 AZR 99/72 (https://dejure.org/1972,1218)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1972 - 1 AZR 99/72 (https://dejure.org/1972,1218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltssozietät - Eigene Vertretung - Tod eines Anwalts - Unterbrechung des Verfahrens - Gesamthandsverhältnis - Tod eines notwendigen Streitgenossen - Aussetzung des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 261
  • NJW 1972, 1388
  • MDR 1972, 811
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Die beanspruchte Aktenherausgabe oder -einsicht betrifft kein Rechtsverhältnis, das gegenüber allen Mitgliedern der Sozietät als notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) nur einheitlich festgestellt werden könnte (anders als im umgekehrten Fall, daß eine Sozietät eine gemeinschaftliche Forderung einklagt; vgl. dazu BAG NJW 1972, 1388).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZR 2/18

    Unterbrechung des Verfahrens bei Versterben eines sich in einem Rechtsstreit

    Dies ist etwa beim Versterben des Mitglieds einer Rechtsanwaltssozietät anzunehmen, dessen verfahrensmäßigen Belange durch die weiteren vertretungsberechtigten Sozien wahrgenommen werden (BAG, NJW 1972, 1388 f).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Teilweise wird angenommen, dass die Erben des verstorbenen Streitgenossen in entsprechender Anwendung des § 62 ZPO durch den oder die anderen Streitgenossen vertreten werden (vgl. BAG, Beschluss vom 12. Mai 1972 - 1 AZR 99/72, NJW 1972, 1388, 1389; aA LG München I, NJW-RR 2013, 787; kritisch auch MünchKomm.ZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 62 Rn. 5).
  • LG München I, 25.03.2013 - 1 S 18147/12

    WEG-Beschlussanfechtung: Aussetzung bei Tod eines Eigentümers!

    Der Fall des Todes einer Partei ist nicht mit dem Fall der Säumnis vergleichbar (vgl. auch Zöller-Vollkommer, § 62 Rn. 28; Schuttes in MüKo, ZPO, § 62 Rn. 50; a. A. BAG NJW 1972, 1388).

    Für eine Vertretungswirkung in Analogie zu § 62 Abs. 1 ZPO fehlt es zudem an einer Notwendigkeit (vgl. Jaspersen in Beck OK, ZPO, § 239 Rn. 6; Gehrlein in MüKO, ZPO, § 246 Rn. 5; a. A. BAG NJW 1972, 1388).

  • OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97

    Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen

    Auch trifft zu, daß die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem von ihnen angestrengten Aktivprozeß wegen ihrer gesamthänderischen Verbundenheit aus sachlich-rechtlichen Gründen häufig notwendige Streitgenossen im Sinne von § 62 Abs. 1 2. Alternative ZPO sind (vgl. BGH Urt. v. 25.9.1990 - XI ZR 94/89, NJW 1991, 101 m.w.N.; BAG, Beschl. v. 12.5.1972 - 1 AZR 99/72, NJW 1972, 1388, 1389; OLG Rostock, NJW-RR 1995, 381 ).
  • LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97

    Kündigungsschutzklage gegen Gesellschafter des bürgerlichen Rechts

    Vielmehr kann der Bestand eines Arbeitsverhältnisses allen daran auf Arbeitgeberseite Beteiligten gegenüber nur einheitlich festgestellt werden, die mithin als notwendige Streitgenossen i.S.d. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO auch gemeinsam verklagt werden müssen (vgl. BAG, Beschluß vom 12.5.1972 - 1 AZR 99/72 - BAGE 24, 262 = AP § 246 ZPO Nr. 1).
  • OLG Celle, 24.01.1996 - 6 U 134/95

    Vormerkung als Sicherungsmittel eigener Art zur Sicherung schuldrechtlicher

    Der Senat folgt für das vorliegende Verfügungsverfahren der (allerdings bestrittenen) Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch bei Tod (oder anderen Unterbrechungs- und Aussetzungsgründen) des einen der notwendigen Streitgenossen in entsprechender Anwendung des § 62 ZPO eine fiktive Vertretung durch den anderen notwendigen Streitgenossen angenommen wird (SAG NJW 1972, 1388).
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