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   OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09, 1 Ausl 1246/09   

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https://dejure.org/2010,9820
OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09, 1 Ausl 1246/09 (https://dejure.org/2010,9820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09, 1 Ausl 1246/09 (https://dejure.org/2010,9820)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 1 Ausl (24) 1246/09, 1 Ausl 1246/09 (https://dejure.org/2010,9820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei unerträglich harter drohender Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von der Auslieferung eines Verfolgten aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen aus Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes i.R.e. Erlasses eines ...

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 15, 73 Satz 2 IRG, Art. 1 Abs. 3 RbEuHb, Art. 49 Abs. 3 GRCh
    Auslieferung eines liberianischen Staatsbürgers an Spanien zur Strafverfolgung, Verhältnismäßigkeit eines Europäischen Haftbefehl, Unerträglich harte Strafe als Auslieferungshindernis

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1617
  • StV 2010, 262
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Dass der Wortlaut der anwendbaren spanischen gesetzlichen Bestimmungen nicht mitgeteilt wird (§ 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG , s. hierzu einerseits OLG Stuttgart NJW 2004, 3437, 3438 und andererseits BVerfGE 113, 273, 315) ist jedenfalls dann unschädlich, wenn - wie hier - dieser Wortlaut im deutschen Auslieferungsverfahren ohne Weiteres ermittelt und in den Auslieferungshaftbefehl aufgenommen werden kann.
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    cc)Nach den Formeln, die in der deutschen Rechtsprechung zum vertraglichen Auslieferungsverkehr entwickelt worden sind, aber auf den auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruhenden Auslieferungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übertragbar sind, steht der Auslieferung nicht schon entgegen, dass die zu erwartende Strafe "in hohem Maße hart" oder "unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung zu hart" ist; sie muss vielmehr "unerträglich hart" oder "schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt - unangemessen" sein (BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162; Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 3. Aufl. Stand September 2007, § 73 Rdn. 99).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    cc)Nach den Formeln, die in der deutschen Rechtsprechung zum vertraglichen Auslieferungsverkehr entwickelt worden sind, aber auf den auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruhenden Auslieferungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übertragbar sind, steht der Auslieferung nicht schon entgegen, dass die zu erwartende Strafe "in hohem Maße hart" oder "unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung zu hart" ist; sie muss vielmehr "unerträglich hart" oder "schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt - unangemessen" sein (BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162; Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 3. Aufl. Stand September 2007, § 73 Rdn. 99).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Nach diesen Maßstäben ist in der Rechtsprechung die Auslieferung für unzulässig erachtet worden, wenn dem Verfolgten eine Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren für einen Verkauf von 0, 05 g Heroin-Kokain-Gemisch droht (OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ) oder wenn eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten gegen einen Verfolgten vollstreckt werden soll, der als Mitglied einer Konsumentengemeinschaft 0, 05 g Heroin erworben und wieder abgegeben, sein Wissen den Strafverfolgungsbehörden offenbart und durch Mitwirkung an einem Scheinkauf zur Überführung von Hinterleuten beigetragen hat (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Dass der Wortlaut der anwendbaren spanischen gesetzlichen Bestimmungen nicht mitgeteilt wird (§ 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG , s. hierzu einerseits OLG Stuttgart NJW 2004, 3437, 3438 und andererseits BVerfGE 113, 273, 315) ist jedenfalls dann unschädlich, wenn - wie hier - dieser Wortlaut im deutschen Auslieferungsverfahren ohne Weiteres ermittelt und in den Auslieferungshaftbefehl aufgenommen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Nach diesen Maßstäben ist in der Rechtsprechung die Auslieferung für unzulässig erachtet worden, wenn dem Verfolgten eine Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren für einen Verkauf von 0, 05 g Heroin-Kokain-Gemisch droht (OLG Zweibrücken StV 1996, 105 ) oder wenn eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten gegen einen Verfolgten vollstreckt werden soll, der als Mitglied einer Konsumentengemeinschaft 0, 05 g Heroin erworben und wieder abgegeben, sein Wissen den Strafverfolgungsbehörden offenbart und durch Mitwirkung an einem Scheinkauf zur Überführung von Hinterleuten beigetragen hat (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 180).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Bei der Beurteilung kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547 ).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    Zwar betrifft die verfahrensgegenständliche Tat eine Menge, die noch unter der Obergrenze der geringen Menge i. S. v. § 29 Abs. 5 BtMG liegt (0,3 g Kokainhydrochlorid, s. Körner, Betäubungsmittelgesetz , 6. Aufl. 2007, § 29 Rdn. 2072 f.) und erst recht keine nicht geringe Menge i. S. v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG darstellt (5 g Kokainhydrochlorid, BGHSt 33, 133 ; Körner aaO. § 29a Rdn. 58 ff.).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09
    cc)Nach den Formeln, die in der deutschen Rechtsprechung zum vertraglichen Auslieferungsverkehr entwickelt worden sind, aber auf den auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung beruhenden Auslieferungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übertragbar sind, steht der Auslieferung nicht schon entgegen, dass die zu erwartende Strafe "in hohem Maße hart" oder "unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung zu hart" ist; sie muss vielmehr "unerträglich hart" oder "schlechterdings - unter jedem denkbaren Gesichtspunkt - unangemessen" sein (BVerfGE 75, 1, 16 f.; 108, 129, 137; 113, 154, 162; Vogel, in: Grützner/Pötz, IRG , 3. Aufl. Stand September 2007, § 73 Rdn. 99).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 1 Ws 23/18

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Strafurteils wegen eines groben

    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen im Sinne dieser Vorschrift gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Rechtshilfe widerspricht erst dann den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung und wird unzulässig, wenn die ausländische Rechtsfolge schlechterdings unerträglich und in keiner Weise mehr vertretbar ist; dass sie als hart oder sogar in hohem Maße hart anzusehen ist, genügt nicht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.4.2010, 1 Ws 19/10, juris Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.2.2010, 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 7f.).
  • LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17

    Gotthard-Raser, Vollstreckungshilfe, Schweiz

    Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht bereits dann verletzt, wenn die zu erwartende Strafe in hohem Maße hart oder unter Anlegung der Maßstäbe der deutschen Rechtsordnung als zu hart empfunden wird (OLG Stuttgart NJW 2010, 1617.).

    Dies gilt auch im Strafvollstreckungsverfahren mit internationalem Bezug (vgl. OLG Zweibrücken StV 1996, 105; OLG Stuttgart, NJW 2010, 1617 zum Erlass eines Auslieferungshaftbefehls aufgrund europäischen Haftbefehls).

  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Zu den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen zählt der Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfGE 75, 1, 16; OLG Stuttgart NJW 2010, 1617 ).

    Aufgrund der Rechtsgrundsätze des Ratsbeschlusses 2008/675/JI würde eine Vollstreckung des niederländischen Urteils ohne Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Verurteilte damit wesentlich schlechter steht, als wenn er in einem Staat verurteilt worden wäre, möglicherweise auch gegen den europäischen ordre public verstoßen (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 2010, 1617ff, das unerträglich harte Strafen auch als Verstoß gegen Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ansieht.) Dies kann aber offen bleiben, da hier bereits ein Verstoß gegen den deutschen ordre public bejaht wurde.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10

    Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und

    Damit gilt im Ausgangspunkt auch der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des deutschen Verfassungsrechts in vollem Umfang, ungeachtet dessen, dass das IRG diese Folge - anders als die StPO für das innerstaatliche Untersuchungshaftrecht (vgl. §§ 112 Abs. 1 Satz 2, 113 StPO) - einfach-rechtlich nicht ausspricht (vgl. OLG Stuttgart StV 2010, 262).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 1 AR 12/20

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung gegen

    In diesem Sinne bestimmt auch Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. EU Nr. C 303 v. 14.12.2007 S. 1 - GRCh), dass das Strafmaß zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein darf; diese Vorschrift knüpft an einen anerkannten Grundrechtsstandard in der Europäischen Union an und findet deshalb Anwendung, ohne dass es darauf ankommt, dass die GRCh als solche erst am 1. Dezember 2009 rechtsverbindlich geworden ist (Art. 6 Abs. 1 EUV n.F.) und die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Rechts der Union bindet (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09, juris Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AK 119/16

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung

    Dies ist jedoch der Fall, wenn -wie vorliegend- die Auslieferung des Verfolgten lediglich zum Zwecke seiner Vernehmung begehrt wird, seine ladungsfähige Anschrift bekannt ist und keine hinreichend gesicherten Anhaltspunkte bestehen, dass der Verfolgte einer solchen Ladung nicht Folge leisten würde (vgl. hierzu Böhm in: Grützner/Pötz/Kress, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, § 15 Rn. 11; vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NJW 2010, 1617).
  • OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22

    Zulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach

    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht im Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 Ausl. A 27/18; siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 19, NJW 2010, 1617 ).
  • OLG Hamburg, 26.01.2022 - Ausl 99/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines Verfolgten nach

    Die Höhe der verhängten und zu vollstreckenden Strafe würde entgegen der Ansicht der Rechtsbeiständin des Verfolgten nicht zur Unzulässigkeit der Auslieferung nach § 73 IRG, Art. 25 GG (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16. Jan. 2010 - 2 BvR 2299/09, BeckRS 2010.45668) oder Art. 6 EUV, Art. 49 der GRCh (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09 - NJW 2010, 1617) führen.
  • OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Zypern; Ausräumung von Bedenken

    Auslieferungshaft kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn der Tatvorwurf geringe Bedeutung hat und die Straferwartung nicht im Verhältnis zur Belastung des Verfolgten durch Inhaftnahme und Auslieferung sowie zum Verfahrensaufwand steht (st. Rspr. des Senats, siehe zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.06.2018 - 1 Ausl. A 27/18; siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2010 - 1 Ausl 1246/09, juris Rn. 19, NJW 2010, 1617).
  • OLG München, 09.10.2012 - 14 AuslA 1025/12

    Europäischer Haftbefehl: Prüfung des Tatvorwurfs

    Insbesondere hindert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls und die Erklärung der Auslieferung für zulässig nicht (vergleiche hierzu OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 Ausl. [24] 1246/09, NJW 2010, 1617).
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