Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 08.06.2016

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2016 - 1 Ausl. 321/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8975
OLG Stuttgart, 21.04.2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,8975)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,8975)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,8975)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung an Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung; Haftprüfung; Voraussetzungen für die Anordnung der Auslieferungshaft; Fehlende Abgabe der mehrfach erbetenen individuellen Zusicherung zur Frage der Gewährleistung einer konventionskonformen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73 S 2 IRG, Art 6 EUVtr, Art 3 MRK
    Auslieferungshaft nach Auslieferungsersuchen Griechenlands: Voraussetzung individueller Zusicherung einer konventionskonformen Inhaftierung durch die griechischen Strafverfolgungsbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung an Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung; Haftprüfung; Voraussetzungen für die Anordnung der Auslieferungshaft; Fehlende Abgabe der mehrfach erbetenen individuellen Zusicherung zur Frage der Gewährleistung einer konventionskonformen ...

  • rechtsportal.de

    IRG § 26 Abs. 1 S. 2; IRG § 15 ; IRG § 25 Abs. 1
    Zulässigkeit der Auslieferung an Griechenland zum Zwecke der Strafverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung - und die Frage menschenwürdiger Haftbedingungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Gefahr menschenrechtswidriger Haftbedingungen keine Auslieferung nach Griechenland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 589
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2016 - 1 Ausl 321/15
    Der Senat setzt entsprechend dem Urteil des EuGH vom 05.04.2016, C-404/15, zit. nach juris, hierfür Frist bis zum 6. Juni 2016.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2015 - 3 AR 15/15

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Gefangenen nach Griechenland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2016 - 1 Ausl 321/15
    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2015 (Az.: III-3 AR 15/15) hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (u. a.) entschieden, dass die Auslieferung eines im dortigen Verfahren Verfolgten "an die griechische Regierung" zum Zwecke der Strafverfolgung unzulässig sei.
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   OLG Stuttgart, 08.06.2016 - 1 Ausl. 321/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15770
OLG Stuttgart, 08.06.2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,15770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,15770)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 1 Ausl. 321/15 (https://dejure.org/2016,15770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Auslieferungshaft nach Eingang eines Auslieferungsersuchens der Griechischen Republik

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73 S 2 IRG, Art 6 EU, Art 3 MRK
    Auslieferungsverfahren: Auslieferung an Griechenland unter der Prämisse individueller Zusicherung einer konventionskonformen Inhaftierung durch die griechischen Strafverfolgungsbehörden

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Auslieferungshaft nach Eingang eines Auslieferungsersuchens der Griechischen Republik

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Auslieferungshaft nach Eingang eines Auslieferungsersuchens der Griechischen Republik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Vaihingen/Enz, 01.03.2016 - K 15/15

    Anschrift des Schuldners bekannt: Zustellung an Zustellungsvertreter unwirksam!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15
    - Am 11. Januar 2016 wurde dem Oberlandesgericht über das Justizministerium Baden-Württemberg ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Dezember 2015 - III-AR 15/15 - zugeleitet, in dem Haftbedingungen in Griechenland und ihre Auswirkungen auf Auslieferungsverfahren mit Griechenland thematisiert werden.
  • OLG München, 09.01.2018 - 1 AR 319/17

    Unzulässige Auslieferung nach Griechenland

    Gleichzeitig hat der Senat auf Grund der senatsbekannt schwierigen Haftsituation in Griechenland (Bericht des Komitees des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe ("CPT") vom 01.03.2016; Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 08.06.2016 (Gz.: 1 Ausl 321/15 - juris); Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.12.2015 (III-3 AR 15/15 - juris) jeweils unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 04.05.2016; Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 30.06.2016 - Kagia v. Greece, Gz.: 26442/15; vom 20.04.2017 - Cela u.A. v. Greece, Gz.: 10244/14 und vom 09.02.2017 - Igbo u.A. v. Greece, Gz.: 60042/13) im Hinblick auf ein gem. § 73 IRG i.V.m. Art. 3 MRK, Art. 6 Abs. 3 EUV in Betracht kommendes Auslieferungshindernis folgende ergänzende Auskünfte von den griechischen Behörden erbeten:.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19

    Entschließung einer Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur

    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, wäre dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. statt vieler: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 2014, 1 AK 77/13, zit. n. juris, dort Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2016, 1 Ausl 321/15, zit. n. juris, dort Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - Ausl 9/16

    Europäischer Haftbefehl: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an

    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, ist dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 AK 77/13, juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15, juris Rn. 2; vgl. auch - allerdings auf einen Verstoß gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung abstellend -: OLG Dresden, Beschl. v. 11.08.2015 - OLG Ausl 78/15, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16, juris Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - Ausl 12/17

    Internationale Vollstreckungshilfe: Bewilligung der Vollstreckung einer in

    Da die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 EUV der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beigetreten ist, ist dies dann der Fall, wenn der ersuchte Staat mit seiner Rechtshilfehandlung dazu beitragen würde, dass der Verfolgte entgegen Art. 3 EMRK der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.05.2014 - 1 AK 77/13, juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.06.2016 - 1 Ausl 321/15, juris Rn. 2; vgl. auch - allerdings auf einen Verstoß gegen den nach Art. 25 GG völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung abstellend -: OLG Dresden, Beschl. v. 11.08.2015 - OLG Ausl 78/15, juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschl. v. 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16, juris Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 AR 4/22

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung;

    Nach der im Anschluss an Berichte des Komitees des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung im Auslieferungsrecht bestehen grundsätzlich und nach wie vor Bedenken, ob die in Griechenland vorherrschenden Haftbedingungen den Mindestanforderungen an einen menschenwürdigen Strafvollzug genügen, so dass ein Auslieferungshindernis gemäß § 73 IRG i.V.m. Art. 3 MRK, Art. 6 Abs. 3 EUV in Betracht kommt, das noch auszuräumen sein wird (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Dezember 2015 - III-3 AR 15/15; OLG Hamm, Beschl. v. 30. November 2017 - III-2 Ausl 81/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. Juni 2016 - 1 Ausl 321/15; OLG München, Beschl. v. v. 9. Januar 2018 - 1 AR 319/17; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 1. Strafsenat, Beschl. v. 17. Dezember 2020 - 1 AR 30/20 [S], jeweils zit. nach Juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22. April 2021 - 1 AR 12/20 A, 2 Ausl A 9/20 unter Rn. 6).
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