Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23948
OLG Stuttgart, 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16 (https://dejure.org/2016,23948)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16 (https://dejure.org/2016,23948)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 1 Ausl. 6/16 (https://dejure.org/2016,23948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Rumänien

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 2 IRG, § 29 IRG, § 73 IRG, Art 3 MRK
    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die Haftbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung, Haftbedingungen Rumänien

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Rumänien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 29.04.2016 - 1 Ausl 326/15

    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2016 - 1 Ausl 6/16
    Eine Haftzelle mit einem "persönlichen Raumanteil von 2 oder 3 Quadratmetern" (einschließlich Bett/Möblierung), genügt, wie der Senat unter Hinweis auf die (verfassungsgerichtliche) Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2016, Az. 2 BvR 566/15 - zu inländischen Haftbedingungen) bereits in anderer, ebenfalls ein Auslieferungsersuchen der Republik Rumänien betreffenden Sache (Az.: 1 Ausl. 326/15) mit Beschluss vom 29. April 2016 klargestellt hat, diesen Anforderungen nicht .
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2016 - 1 Ausl 6/16
    Eine Haftzelle mit einem "persönlichen Raumanteil von 2 oder 3 Quadratmetern" (einschließlich Bett/Möblierung), genügt, wie der Senat unter Hinweis auf die (verfassungsgerichtliche) Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2016, Az. 2 BvR 566/15 - zu inländischen Haftbedingungen) bereits in anderer, ebenfalls ein Auslieferungsersuchen der Republik Rumänien betreffenden Sache (Az.: 1 Ausl. 326/15) mit Beschluss vom 29. April 2016 klargestellt hat, diesen Anforderungen nicht .
  • OLG Hamburg, 03.01.2017 - Ausl 81/16

    Zulässigkeit einer Auslieferung nach Rumänien: Prüfung der Haftbedingungen in

    Schon vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (inter alia: Urt. v. 19. März 2013, Blejusca v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 7910/10; Urt. v. 10. Juni 2014, Marin v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 79857/12; Urt. v. 10. Juni 2014, Vociu v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 22015/10; Urt. v. 10. Juni 2014, Bujorean v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 13054/12; Urt. v. 10. Juni 2014, Burlacu v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 51318/12; zuletzt - soweit über www.hudoc.echr.coe.int ersichtlich - Urt. v. 21. Juni 2016, Eze v. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 80529/13) und mit Blick auf die Rechtsprechung verschiedener deutscher Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, Beschl. v. 17. Juni 2016 - 1 Ausl 6/16; OLG Koblenz, Beschl. v. 6. Juni 2016 - 1 AR 26/16 A; HansOLG Bremen, Beschl. v. 30. Juni 2016 - 1 Ausl. A 23/15; OLG Hamm, Beschl. v. 23. August 2016 - III-2 Ausl 125/16) erkennt der Senat derart substantiierten Anhalt für das Vorliegen systemischer und allgemeiner Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat.
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16

    Haftbedingungen in rumänischen Gefängnissen verhindern Auslieferung

    Auch wenn für die Frage, ob die Unterbringung eines Strafgefangenen völkerrechtlichen Mindeststandards genügt, eine Gesamtschau der tatsächlichen, die Haftsituation bestimmenden Umständen erforderlich ist, so zeigen doch die zuvor aufgeführten Entscheidungen und Berichte, dass jedenfalls ein persönlicher Haftraumanteil von 2-3 m² unter keinen Umständen völkerrechtlichen Mindeststandards genügen kann (so auch OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 29. April 2016, 1 Ausl. 326/15, juris und vom 17. Juni 2016, 1 Ausl. 6/16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2016, III - 3 AR 114/16).
  • OLG Celle, 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Rumänien aufgrund eines

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 Ausl 125/16), mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in Rumänien nicht gewährleistet sei.
  • OLG Celle, 22.12.2016 - 1 AR (Ausl) 59/16

    Unzulässigkeit der Übertragung einer Strafvollstreckung an Rumänien

    Der Senat nimmt im übrigen Bezug auf zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2016 - 2 Ausl 125/16), mit denen jeweils unter Hinweis darauf, dass nicht gewährleistet sei, dass der Strafvollzug in Rumänien menschenrechtlichen Mindestanforderungen genüge, die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde.
  • OLG Celle, 31.03.2017 - 2 AR (Ausl) 15/17

    Rumänien; Auslieferung; Haftbedingungen; Haftraumgröße; Zusicherung

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16) und des 1. Senats der Oberlandesgerichts Celle vom 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16 -, mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an Rumänien für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in Rumänien nicht gewährleistet sei.
  • OLG Celle, 05.09.2018 - 2 AR (Ausl) 39/18

    Umfang der Prüfungspflicht der Haftbedingungen im ersuchenden Staat in

    A 23/15), des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2016 - 1 Ausl. 6/16) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2016 - 2 Ausl 125/16) und des 1. Senats der Oberlandesgerichts Celle vom 02.03.2017 - 1 AR (Ausl) 99/16 -, mit denen jeweils die Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung an R.für unzulässig erklärt wurde, weil eine Prüfung ergeben habe, dass ein den menschenrechtlichen Mindestanforderungen genügender Strafvollzug in R. nicht gewährleistet sei.
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - Ausl 9/16

    Europäischer Haftbefehl: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an

    Vielmehr ist die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Litauen vom 19.09.2016 als abschließend anzusehen und eine verbindliche individuelle Zusicherung besserer Haftbedingungen nicht mehr zu erwarten (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.06.2016 - 1 Ausl 6/16, juris Rn. 14; OLG Hamm, a. a. O., juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht