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   VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884   

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VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884 (https://dejure.org/2009,5661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 (https://dejure.org/2009,5661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 (https://dejure.org/2009,5661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter Ortsteile einer Nachbargemeinde bestimmten) Mobilfunkanlage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Anfechtungsklage der Standortgemeinde gegen die Baugenehmigung; Ortsgebundenheit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter Ortsteile einer Nachbargemeinde bestimmten Mobilfunkanlage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet; Anfechtung einer Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast; Rechtfertigung der Beeinträchtigung ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

  • meidert-kollegen.de PDF

    §§ 35 Abs. 1 Nr. 3, 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB
    Errichtung einer Mobilfunkanlage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet, Anfechtungsklage der Standortgemeinde gegen die Baugenehmigung, Ortsgebundenheit des Vorhabens, Bewahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft, Belange des Naturschutzes und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter Ortsteile einer Nachbargemeinde bestimmten) Mobilfunkanlage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet; Anfechtungsklage der Standortgemeinde gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 15 CS 07.3032

    Mobilfunksendemast im Außenbereich (Gebiet einer Landschaftsschutzverordnung);

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Durch die naturschutzrechtlichen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung bzw. der Eingriffsregelung, die selbständig neben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen stehen (BVerwG vom 13.12.2007 NVwZ 2002, 112 = BayVBl 2002, 739), werden jedoch keine Rechte der Klägerin geschützt (vgl. BayVGH vom 14.1.2008 - 15 CS 07.3032 - juris).

    Eine zur Unzulässigkeit auch eines privilegierten Vorhabens führende Verunstaltung des Landschaftsbildes liegt regelmäßig nur bei einem besonders groben Eingriff in einen in ästhetischer Hinsicht schutzwürdigen Bereich vor (vgl. VGH BW vom 25.6.1991 - 8 S 2110/90 - juris; BayVGH vom 14.1.2008 15 CS 07.3032 - juris).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Auch über die Zulässigkeit eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens wird aufgrund einer "nachvollziehenden" Abwägung zwischen den für das Vorhaben sprechenden Gründen und dem Gewicht, das die vom ihm berührten öffentlichen Belange an dem geplanten Standort haben, entschieden (BVerwG vom 18.08.2005 BVerwGE 124, 132 = NVwZ 2006, 87 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Die aus diesem Tatbestandsmerkmal folgende Anforderung an nach der Vorschrift privilegierte gewerbliche Betriebe, dass das Vorhaben "auf die geografische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen" sein muss, an der es ausgeführt werden soll, gilt - "allenfalls graduell abgeschwächt" - auch für eine öffentliche Versorgungsanlage (BVerwG vom 21.1.1977 BayVBl 1977, 471; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995 64).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Ein privilegiertes Vorhaben ist deshalb vielfach noch zulässig, wenn ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB an demselben Standort wegen einer Beeinträchtigung der berührten Belange unzulässig wäre (BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114).
  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Damit erübrigt sich eine genaue Abgrenzung zwischen den dem Mitwirkungsrecht der Gemeinde gemäß § 36 BauGB entzogenen landschaftsschutzrechtlichen Anforderungen und denen des Bauplanungsrechts ebenso wie eine Auseinandersetzung mit der neuerdings vertretenen Auffassung, dass sich das Mitwirkungsrecht nicht auf öffentliche Belange beziehe, die, wie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, auch "fachbehördlich geregelt" sind (HessVGH vom 7.5.2009 NVwZ-RR 2009, 750).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Eine zur Unzulässigkeit auch eines privilegierten Vorhabens führende Verunstaltung des Landschaftsbildes liegt regelmäßig nur bei einem besonders groben Eingriff in einen in ästhetischer Hinsicht schutzwürdigen Bereich vor (vgl. VGH BW vom 25.6.1991 - 8 S 2110/90 - juris; BayVGH vom 14.1.2008 15 CS 07.3032 - juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Damit dient die geplante Anlage der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (vgl. BayVGH vom 9.8.2007 - 25 B 05.1341 - juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 35 RdNr. 52).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Durch die naturschutzrechtlichen Anforderungen der Landschaftsschutzverordnung bzw. der Eingriffsregelung, die selbständig neben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen stehen (BVerwG vom 13.12.2007 NVwZ 2002, 112 = BayVBl 2002, 739), werden jedoch keine Rechte der Klägerin geschützt (vgl. BayVGH vom 14.1.2008 - 15 CS 07.3032 - juris).
  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884
    Die aus diesem Tatbestandsmerkmal folgende Anforderung an nach der Vorschrift privilegierte gewerbliche Betriebe, dass das Vorhaben "auf die geografische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen" sein muss, an der es ausgeführt werden soll, gilt - "allenfalls graduell abgeschwächt" - auch für eine öffentliche Versorgungsanlage (BVerwG vom 21.1.1977 BayVBl 1977, 471; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995 64).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Sie sind also auf einen bestimmten Standort i.d.R. nicht in derselben Weise angewiesen wie etwa ein Gewerbebetrieb, der Bodenschätze abbaut (VGH München vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 25; siehe auch Roeser, in: a.a.O. § 35 Rn. 36a ).

    In Anbetracht der beschriebenen technischen Besonderheiten von Mobilfunksendeanlagen ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof und der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Februar 2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435; VGH München, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 - juris) der Auffassung, dass das Merkmal der "Ortsgebundenheit" bei einer Mobilfunksendeanlage bereits dann erfüllt ist, wenn sie an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleitungen zu verbessern, etwa weil durch die Anlage eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10

    Zur Außenbereichsprivilegierung von Mobilfunk-Sendeanlagen

    Der spezifische Standortbezug einer Mobilfunk-Sendeanlage kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeignete Standorte im Innenbereich zivilrechtlich nicht verfügbar sind (a.A. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).

    Er kann insoweit nicht damit gerechtfertigt werden, dass zur Erfüllung der Versorgungsfunktion funktechnisch geeignete Standorte im Innenbereich zivilrechtlich nicht verfügbar sind (a.A. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris, Rn. 25 ff. und - im Anschluss daran - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.12.2010 - 1 A 432/09 - juris, Rn. 5, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435 ).

    Der Ansatz, die strengen Anforderungen an die Ortsgebundenheit einer Mobilfunk-Sendeanlage durch das Erfordernis eines Nachweises vergeblicher Bemühungen um die zivilrechtliche Verfügbarkeit eines geeigneten anderen Standortes - sei es im Innen- oder Außenbereich - abzuschwächen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009, a.a.O.), löst sich zudem von der auf die tatsächliche "geographische oder geologische", also gerade nicht auf die "rechtliche" (zivilrechtliche Verfügbarkeit) Eigenart des Standortes bezogenen Ortsgebundenheit.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Ob der Maßstab im Hinblick auf Besonderheiten der örtlichen Mobilfunkversorgung, für die zumeist mehrere geeignete Standorte in Betracht kommen, wegen deren "Gebietsbezogenheit" für diese Art öffentlichen Versorgung abschwächend zu modifizieren ist - etwa indem der Nachweis genügt, dass für das Unternehmen kein rechtlich und tatsächlich geeigneter Standort im Innenbereich verfügbar ist, an dem die Anlage ihren Zweck ebenso gut erfüllt und dass das Unternehmen unter mehreren verfügbaren und ebenso geeigneten Standorten im Außenbereich denjenigen wählt, der den Außenbereich am meisten schont (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris) -, bedarf aus Anlass des vorliegenden Verfahrens keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 1 B 11.2800

    Ein als Wochenendhaus genehmigtes Gebäude, das im Widerspruch zu materiellem

    Der Senat bewertet eine solche Klage im allgemeinen mit 10.000 Euro (z.B BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10

    Baugenehmigung für Mobilfunkmast im Außenbereich; Ersetzung des gemeindlichen

    Dieses bei gewerblichen Betrieben ausdrücklich formulierte Merkmal der Ortsgebundenheit ist auch bei Anlagen der öffentlichen Versorgung zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95, juris Rn.14 ff. zu Windenergieanlagen; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. April 2009 - OVG 11 S 59.08 -, juris Rn. 14 f zu Biogasanlagen) und daher auch für die Beurteilung einer Privilegierung von Mobilfunkanlagen heranzuziehen (vgl. etwa VGH BW, Beschluss vom 25. August 1997 - 8 S 1861/97 -, BauR 1998, 313, juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 7 A 354/01 -, juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1341 -, juris Rn. 25 und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 -, juris Rn. 23 ff.).

    Insoweit ist das Merkmal der Ortsgebundenheit auf dieses Gebiet bezogen, wobei zu berücksichtigen ist, dass innerhalb dieses Bereichs regelmäßig mehrere Standorte in Betracht kommen (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 25).

    Im Zusammenhang mit der Frage des spezifischen Standortsbezugs und etwaiger Alternativstandorte hat das Verwaltungsgericht zunächst zutreffend auf die Verpflichtung des Mobilfunkunternehmens hingewiesen, die Vergeblichkeit seiner Bemühungen um einen Standort im Innenbereich nachvollziehbar zu belegen (Seite 4 des Beschlusses unter Bezugnahme auf BayVGH, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 25 und 26).

    Der Senat schließt sich insoweit den Überlegungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 28) an, wonach die Verpflichtung zu einer schonenden Ausführung bei einem "gebietsgebundenen" Vorhaben wohl auch Bedeutung für die Wahl des konkreten Standorts innerhalb des Gebiets haben dürfte.

  • VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774

    Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier

    Der Senat hält in diesen Fällen im Hauptsacheverfahren im Allgemeinen einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen (vgl. BayVGH vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 - juris; vom 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Auf die insoweit ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen Entscheidung, die sich der Senat zu eigen macht und die der h.M. entsprechen (vgl. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 14 B 06.2506; BayVGH vom 13.10.2009 Az. 1 B 08.2884; VGH BW vom 19.7.2010 Az. 8 S 77/09; SächsOVG vom 27.12.2010 Az. 1 A 432/09), wird zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen gemäß § 130b Satz 2 VwGO verwiesen.
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

    Ein privilegiertes Vorhaben ist deshalb vielfach noch zulässig, wenn ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB an demselben Standort wegen einer Beeinträchtigung der öffentlichen Belange unzulässig wäre (vgl. BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109; BayVGH vom 13.10.2009, Az. 1 B 08.2884 RdNr. 33).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 15 ZB 12.2796

    Mobilfunkanlage im Außenbereich, Standortwahl, Berücksichtigung finanzieller

    Unter Hinweis auf eine Eilentscheidung (OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.2.2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435 = juris Rn. 11, unter Bezugnahme auf BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 28) vertritt sie die Auffassung, dass der bei einem Mobilfunk-Vorhaben zu fordernde spezifische Standortbezug nur dann bejaht werden könne, wenn unter mehreren im Außenbereich in Frage kommenden der Standort gewählt wurde, an dem dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs am ehesten Rechnung getragen werde, weil dort die öffentlichen Belange am wenigsten beeinträchtigt seien.

    Es kommt hinzu, dass es sich bei dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang ebenfalls angebrachten Hinweis auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 28 a.E.) um eine verkürzte und dementsprechend missverständliche Wiedergabe aus einem dort zitierten Beweisbeschluss und nicht um eine die dortige Entscheidung tragende Erwägung handelt.

  • VG Ansbach, 23.10.2020 - AN 17 S 20.01693

    Baugenehmigung zum Bau eines Mobilfunkmastes

    Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 11 ff.; s.a. BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Karlsruhe, 01.08.2013 - 5 K 2037/12

    Im Außenbereich privilegiert zulässiges Geothermiekraftwerk

  • OVG Sachsen, 27.12.2010 - 1 A 432/09

    Mobilfunkmast, Ortsgebundenheit, Baugenehmigung, Außenbereich

  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 14 CS 12.1603

    Gemeindeantrag; BOS-Mobilfunksendemast im Außenbereich; Ersetzung des

  • VG Frankfurt/Oder, 01.03.2010 - 7 L 31/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage in der

  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 15 ZB 12.507

    Drittschutz durch Verfahren; Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung;

  • VGH Bayern, 26.05.2014 - 2 ZB 12.2319

    Zulassung der Berufung; Digitalfunk BOS; Ersetzung des Einvernehmens;

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 1 ZB 10.1172

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Klage der Gemeinde gegen

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 1 B 10.1884

    Festsetzung des Streitwerts; Zusammenrechnen des hilfsweise geltend gemachten

  • VGH Bayern, 07.03.2012 - 9 ZB 09.209

    Antrag auf Zulassung der Berufung; isolierte Anfechtung eines

  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 1 ZB 10.2435

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Planungshoheit; Verfahrensfehler geltend

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 7 K 09.1530

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Steinbruchs in einem im Regionalplan

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