Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.08.2002

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26280
OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02 (https://dejure.org/2003,26280)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2003 - 1 B 1.02 (https://dejure.org/2003,26280)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 (https://dejure.org/2003,26280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Car-Sharing bei der Gewährung von Parkerleichterungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Parkausweises für Anwohner; Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Parkraum; Ausnahmen für Mitglieder einer Car-Sharing-Organisation

  • Judicialis

    StVO § 45; ; StVO § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2; ; StVO § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1.02
    Sie ist allerdings bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Betätigung behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97 -, NVwZ 1998, 1080 f.; Sommermann in v. Münch, GG, 4./5. Aufl., Art. 20 a, Rdziff. 10, 30 f.).
  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz

    Das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, juris.
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Denn das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 23 ff. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, Rz. 14 ff., jeweils juris.

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04

    Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von

    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01=juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = DÜV 1997, 743) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, Urt. v. 21.05.2003 - 1 B 1.02=juris).
  • VG Berlin, 23.11.2010 - 11 K 645.09

    Keine Parkvignette für Rechtsanwalt zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen

    Würde das Parkvorrecht größere Bereiche oder sogar ganze Stadtviertel erfassen, würde es seinen Charakter wandeln und den Bewohnern innerhalb eines entsprechenden Bereichs ermöglichen, dort unter bevorzugten Bedingungen zu verkehren und den Gemeingebrauch zu beschränken, weshalb die Innenstadtbereiche von Großstädten zur Vermeidung willkürlicher Ausdehnung in mehrere Bereiche (Parkzonen) mit geringer Ausdehnung (nicht mehr als 1000 Meter; vgl. VwV zu § 45 StVO Ziffer 31) aufzuteilen sind (OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 -1 B 1.02-).

    Gleiches ergibt sich im Übrigen aus dem Grundsatz der Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - OVG 1 B 1.02 -).

  • VG Berlin, 16.04.2013 - 11 K 298.12

    Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht

    Gleiches folgt aus dem Grundsatz der Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Mai 2003 - OVG 1 B 1.02 - juris).
  • VG Aachen, 19.02.2019 - 2 K 1550/16

    Klage einer Anwaltskanzlei auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen ohne

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, und eingehend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 - und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 8 A 2468/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 - OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -, jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.
  • VG München, 19.05.2017 - M 23 K 16.1536

    Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis wegen Anmietung von Stellplätzen

    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01 - juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95; VG Aachen, U.v. 25.8.2009 - 2 K 1229/08 - jeweils juris) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, U.v. 21.05.2003 - 1 B 1.02 - juris).
  • VG Berlin, 24.10.2007 - 11 A 75.07

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen weder für Motorradfahrer noch für

    Gleiches ergibt sich im Übrigen aus dem Grundsatz der Privilegienfeindlichkeit des Straßenverkehrsrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Mai 2003 - OVG 1 B 1.02 -).
  • VG Aachen, 25.08.2009 - 2 K 1229/08

    Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bewohnerparkausweises für eine

    Das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 1.02, 1 C 22.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22295
BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 1.02, 1 C 22.02 (https://dejure.org/2002,22295)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.2002 - 1 B 1.02, 1 C 22.02 (https://dejure.org/2002,22295)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2002 - 1 B 1.02, 1 C 22.02 (https://dejure.org/2002,22295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,22295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.03.2003 - 1 C 22.02

    Wirksamkeit eines Vergleichs

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 1.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 22.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht