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   BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 100.90   

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https://dejure.org/1990,13453
BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 100.90 (https://dejure.org/1990,13453)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1990 - 1 B 100.90 (https://dejure.org/1990,13453)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1990 - 1 B 100.90 (https://dejure.org/1990,13453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Fahrschulerlaubnis im Falle des Betreibens einer Fahrschule durch eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung - Begriff der Geschäftsmäßigkeit im Sinne von § 10 Fahrlehrergesetz (FahrlG) - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung bei einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 4 L 103/16

    Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für eine

    Dies entspricht der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu diesen Begriffen in anderen Gesetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. August 1990 - 1 B 100.90 - zum FahrlG; Urt. v. 29. Oktober 1964 - II C 160.62 - zum RBerG).

    Dabei ist anerkannt, dass mit dem Begriff "geschäftsmäßig" in erster Linie vorausgesetzt wird, dass der Handelnde beabsichtigt, die in Rede stehende Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wenigstens zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 -, zit. nach JURIS zum Personenbeförderungsrecht; Beschl. v. 10. August 1990, a.a.O.; Urt. v. 29. Oktober 1964, a.a.O.; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 9. Januar 2003 - 9 C 02.2715 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29. November 2001 - 12 A 100/99 -, jeweils zit. nach JURIS zum Rechtsberatungsgesetz) und damit über den aus besonderen Gründen ausgeübten Gelegenheitsfall hinausgeht.

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