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   BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98   

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https://dejure.org/1998,1584
BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98 (https://dejure.org/1998,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 1 B 110.98 (https://dejure.org/1998,1584)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 1 B 110.98 (https://dejure.org/1998,1584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 88 § 124 Abs. 1 § 124a § 133 Abs. 3 S. 3
    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 405
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Unter diesen Umständen ist für die Kostenverteilung zwischen den Parteien auf das den gesetzlichen Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO zugrundeliegende Veranlasserprinzip zurückzugreifen, nach dem der Beteiligte die Kosten zu tragen hat, durch dessen Verhalten sie verursacht worden sind (BGHZ 121, 397, 400).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Der maßgebende objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muß (BGH, NJW 1994, 1537, 1538).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Insbesondere ist die erforderliche Beschwer gegeben (vgl. z.B. BGH, NJW 1991, 703, 704 und NJW 1993, 2052, 2053).
  • BVerwG, 06.11.1989 - 3 C 9.86

    Erhebung von Gerichtskosten - Revision - Rechtliches Gehör - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Gemäß § 8 Abs. 2 GKG hat hierüber aber der beschließende Senat nicht zu befinden (vgl. Beschluß vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3).
  • OLG Köln, 10.08.1972 - 2 U 12/71

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung eines Urteils; Unrichtige

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Soweit in dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Gerichtsgebühren entstanden sein sollten, gilt § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. auch OLG Köln, MDR 1972, 1044).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Eine Zurückverweisung scheidet allerdings aus, weil mangels einer Berufung des Klägers für eine Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht nach der Aufhebung des fehlerhaften Verwerfungsbeschlusses kein Raum ist (vgl. auch Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 7 B 27.93 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 B 189.90

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Die - wie dargelegt - unrichtige Sachbehandlung durch das Oberverwaltungsgericht ermöglicht es mangels gesetzlicher Grundlage ferner nicht, außergerichtliche Kosten der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen (Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 B 189.90 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 4).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98
    Insbesondere ist die erforderliche Beschwer gegeben (vgl. z.B. BGH, NJW 1991, 703, 704 und NJW 1993, 2052, 2053).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Die Auslegung muss sich auf die Erklärung in ihrer Gesamtheit und das mit ihr erkennbar verfolgte Ziel beziehen (vgl. u.a. Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 S. 12 , Urteil vom 12. Dezember 2001 a.a.O. und hat unter Berücksichtigung aller dem Erklärungsempfänger objektiv erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben zu erfolgen (Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 31 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Eine - nur unter den Voraussetzungen des § 91 VwGO zulässige - Klageänderung ist in dem Übergang auf den nunmehr gestellten Antrag gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 ZPO nicht zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 405; Urt. v. 10.4.1997 - 2 C 38.95 - DVBl 1998, 191).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2022 - 14 K 119/22

    Präventives Versammlungsverbot in Form der Allgemeinverfügung für ein

    Dabei muss sich die Auslegung auf den Schriftsatz in seiner Gesamtheit und das mit ihm erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.1998 - 1 B 110.98 -, juris Rn. 9).
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