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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10 (https://dejure.org/2011,19102)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2011 - 1 B 1130/10 (https://dejure.org/2011,19102)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 1 B 1130/10 (https://dejure.org/2011,19102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückumsetzung eines Antragstellers auf seinen bisherigen Dienstposten in der Wachabteilung 1 in der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis bei Wegfall der besonderen Dringlichkeit; Zumutbarkeit einer Umsetzung des Antragstellers bei zeitlichem und finanziellem Mehraufwand der Ehefrau des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
    Rückumsetzung eines Antragstellers auf seinen bisherigen Dienstposten in der Wachabteilung 1 in der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis bei Wegfall der besonderen Dringlichkeit; Zumutbarkeit einer Umsetzung des Antragstellers bei zeitlichem und finanziellem Mehraufwand der Ehefrau des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 12 B 2392/03

    Pflicht zur Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule; Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2004 - 12 B 2392/03 -, NVwZ-RR 2004, 503 = juris, Rn. 2 f.; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 86 m.w.N.; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 127 und 335; Saurenhaus, in: Wysk, VwGO, 2011, § 123 Rn. 21; Funke-Kaiser, in: Bader, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 123 Rn. 63.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 1 B 789/01
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 1 B 1130/10
    vgl. den Senatsbeschluss vom 25. Juni 2001 - 1 B 789/01 -, DÖD 2001, 314 = NWVBl. 2002, 41 = juris, Rn. 7.
  • VG Darmstadt, 27.05.2014 - 1 L 528/14

    Tätowierung als Eignungsmangel

    Demzufolge muss die begehrte Regelung für die Antragstellerin besonders dringlich sein, es sind besondere Gründe erforderlich, die es mit Blick auf den Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) im Einzelfall als unzumutbar erscheinen lassen, die Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (so ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 B 1130/10 -, zitiert nach juris), denn dem Wesen einer einstweiligen Anordnung entspricht es, dass hierdurch nur eine vorläufige Regelung getroffen werden soll, mit der grundsätzlich nicht das gewährt werden kann, was Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist (Hess. VGH, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 B 2287/11 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 1 B 1027/14

    Anspruch eines Angestellten auf Nichterledigung eines bestimmten Auftrags seines

    vgl. nur den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - 1 B 1130/10 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2021 - 5 ME 92/21

    Beamter; Umsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zumutbarkeit

    Derartige Anordnungen, die - wie hier - durch vorläufige Befriedigung des erhobenen Anspruchs die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zumindest teilweise vorwegnehmen, kommen nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre, weil ihm ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglichen Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Anordnungsgrund - vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.9.2017 - BVerwG 1 WDS-VR 4.17 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 13.10.2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 11.2.2021 - 6 B 1769/20 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 9.2.2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 3.11.2019 - 2 B 392/08 -, juris Rn. 4).

    Denn allein eine zu diesem Zeitpunkt (noch) bestehende Dringlichkeit rechtfertigt es bei Vorliegen der weiteren Erfordernisse, eine solche Regelung zu treffen oder zu bestätigen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2011, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - 1 B 1329/17

    Beibehaltungsanspruch eines Beamten auf unveränderte Ausübung des ihm einmal

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011- 1 B 1130/10 -, juris, Rn. 7.

    vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - 1 B 1130/10 -, juris, Rn. 16.

  • VG Sigmaringen, 26.08.2015 - 5 K 2479/15

    Ein Eignungsmangel kann bei einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst in einem

    Demzufolge muss die begehrte Regelung für den Antragsteller besonders dringlich sein, es sind besondere Gründe erforderlich, die es mit Blick auf den Anspruch auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) im Einzelfall als unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (so ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 B 1130/10 -).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2013 - 14 L 418/13

    Vorläufige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ohne vorherige Ablegung

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 B 1130/10 -, Rn. 7, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2012 - 12 B 120/12 -, Rn. 3 ff., juris.
  • VG Düsseldorf, 04.01.2023 - 22 L 2538/22
    Es fehlt zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 1 B 1130/10 -, juris Rn. 7, an dem erforderlichen Anordnungsgrund.
  • VG München, 21.11.2013 - M 5 E 13.4948

    Umsetzung; innerbetriebliche Spannungen; amtsangemessene Beschäftigung

    Denn beamtenrechtliche Umsetzungsentscheidungen können (grundsätzlich) jederzeit rückgängig gemacht werden (OVG NRW, B.v. 9.2.2011 - 1 B 1130/10 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 M 41/16

    Anordnungsgrund bei einem Aussetzungantrag gegen Abschiebung

    Denn allein eine zu diesem Zeitpunkt (noch) bestehende Dringlichkeit rechtfertigt es (bei Vorliegen auch der sonstigen Erfordernisse), eine sofortige Regelung zu treffen oder zu bestätigen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 09.02.2011 - 1 B 1130/10 -, juris RdNr. 7).
  • VG Regensburg, 20.05.2021 - RO 5 E 21.690

    Covid-19, Öffnung einer Badeanstalt, Schwimmkurs

    In der hier vorliegenden Feststellungssituation in der Hauptsache kommt es für das Gericht hinsichtlich der Beurteilung der Sach- und Rechtslage jedoch auf die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Rechtslage an und nicht auf die zum Zeitpunkt der der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes geltende Rechtslage (BayVGH, B.v. 4.7.2017 - 1 CE 17.694 - juris; OVG Weimar, B.v. 27.7.2017 - 3 EO 354/17 - BeckRS 2017, 129017; OVG Bautzen, B.v. 21.6.2013 - 2 B 359/1 - juris; OVG Münster, B.v. 9.2.2011 - 1 B 1130/10 - juris; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 123, Rn. 27), weshalb das Gericht seiner Prüfung einerseits die Regelungen der 12. BayIfSMV in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen hat (letzte Änderung durch VO vom 19. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 351)).
  • OVG Thüringen, 27.07.2017 - 3 EO 354/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Anordnungsgrundes bei

  • VG Düsseldorf, 05.08.2021 - 15 L 1372/21
  • VG Köln, 30.06.2011 - 7 L 828/11

    Kein Führen des Titels "Visiting Professor" der Universität für Medizin und

  • VG Würzburg, 16.10.2023 - W 7 E 23.1367

    Eilverfahren, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Duldung, Kosten,

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 5 MC 157/21

    Beamter; Beihilfe; einstweilige Anordnung; Ratenzahlung; vorläufiger

  • VG Düsseldorf, 25.07.2013 - 14 L 1198/13

    Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und Herausgabe des Führerscheins

  • VG Düsseldorf, 25.03.2021 - 15 L 63/21
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