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   BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11   

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https://dejure.org/2011,1851
BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11 (https://dejure.org/2011,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2011 - 1 B 12.11 (https://dejure.org/2011,1851)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 B 12.11 (https://dejure.org/2011,1851)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 100 Abs. 1; VwGO § 130a
    Aussetzung des Verfahrens; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; vereinfachtes Berufungsverfahren nach durchgeführter mündlicher Verhandlung; keine Sperrwirkung der mündlichen Verhandlung; Verfahrensabschnitt nach Aussetzung

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 100 Abs. 1
    Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensabschnitt nach Aussetzung; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; keine Sperrwirkung der mündlichen Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren nach durchgeführter mündlicher Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a VwGO, Art 100 Abs 1 GG
    Vereinfachtes Berufungsverfahren nach durchgeführter mündlicher Verhandlung und Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensabschnitt nach Aussetzung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren bei Aussetzung des Verfahrens nach einer mündlichen Verhandlung und Vorlage einer Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

  • rewis.io

    Vereinfachtes Berufungsverfahren nach durchgeführter mündlicher Verhandlung und Aussetzung des Verfahrens; Verfahrensabschnitt nach Aussetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren bei Aussetzung des Verfahrens nach einer mündlichen Verhandlung und Vorlage einer Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinfachtes Berufungsverfahren nach Richtervorlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 295
  • DÖV 2012, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11
    Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 = Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 82).
  • BVerwG, 12.11.2004 - 1 B 33.04

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; vereinfachtes Berufungsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11
    Es würde - wie bei der Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Revisionsgericht - auch bei der vorliegenden Verfahrenskonstellation der Zweckbestimmung des § 130a VwGO zuwiderlaufen, wenn eine in einem früheren Verfahrensstadium durchgeführte mündliche Verhandlung eine Sperrwirkung für eine Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren entfalten würde (so bereits zur Konstellation der Zurückverweisung Beschluss des Senats vom 12. November 2004 - BVerwG 1 B 33.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 41.16

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers; Rüge der

    Nicht zu beanstanden ist die seiner Verfahrensweise zugrunde liegende Auffassung, eine in einem früheren Verfahrensstadium durchgeführte mündliche Verhandlung könne keine Sperrwirkung für eine Entscheidung nach § 130a VwGO in einem späteren Verfahrensabschnitt entfalten, wenn nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei der dann gegebenen Sachlage die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 130a VwGO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 1 B 33.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 66 S. 59 und vom 20. Dezember 2011 - 1 B 12.11 - NVwZ-RR 2012, 295 Rn. 3; Seibert, in: Sodan/Zietlow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 130a Rn. 15, a. A. Happ, in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 130a Rn. 6).
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