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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93   

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OVG Bremen, 01.10.1993 - 1 B 120/93 (https://dejure.org/1993,8001)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 (https://dejure.org/1993,8001)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 1993 - 1 B 120/93 (https://dejure.org/1993,8001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit; Gefahr für öffentliche Sicherheit; Einweisung in Wohnung; Besitzstand; Beschränkung der Freizügigkeit; Asylbewerber ; Ausländerbehörde; Obdachlosenpolizei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1994, 221
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19

    Unterbringung von Obdachlosen

    Die Obdachlosigkeit bemisst sich allein nach objektiven Kriterien, sodass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob den Betroffenen an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - , v. 18.12.2015 - 1 S 2151/15 - und v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - VBlBW 1996, 233; OVG Bremen, Beschl. v. 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; HessVGH, Beschl. v. 30.04.1991 - 11 TG 567/91 -, NVwZ 1992, 503; Huttner, Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei-und Ordnungsbehörden, 2014, S. 5; Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl., S. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; Günther/Traumann, Aktuelle Rechtsprobleme der Wohnraumbeschlagnahme zur Unterbringung Obdachloser, NVwZ 1993, 130; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern oder zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (st. Rspr. d. Senats; vgl. Beschlüsse v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304, v. 2.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326 und v. 8.2.1996 - 1 S 147/96 -).

    Ebenso ist ohne Belang, ob der Antragsteller einen Asylantrag stellen und dann verpflichtet werden könnte, in einer entsprechenden Sammelunterkunft Wohnung zu nehmen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65); eine entsprechende Zuweisungsentscheidung liegt jedenfalls nicht vor, weshalb der Antragsteller polizeirechtlich zur Zeit als obdachlos zu behandeln ist.

  • OVG Bremen, 07.02.2013 - 1 B 1/13

    Obdachlosigkeit von Unionsbürgern - Obdachlosigkeit; rumänische Staatsbürger;

    Sofern die drohende Obdachlosigkeit nur durch einen Eingriff in die Rechte Dritter abgewendet werden kann, bildet die polizeiliche Generalklausel in § 10 Abs. 1 BremPolG hierfür die Eingriffsgrundlage (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.10.1993 - 1 B 120/93 - DÖV 1994, 221; zuletzt OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 - NJW 2010, 1094 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger

    Die Obdachlosigkeit bemisst sich allein nach objektiven Kriterien, sodass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob den Betroffenen an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. Senat, Beschl. v. 18.12.2015 - 1 S 2151/15 - und v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 - VBlBW 1996, 233; OVG Bremen, Beschl. v. 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; HessVGH, Beschl. v. 30.04.1991 - 11 TG 567/91 -, NVwZ 1992, 503; Huttner, Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei-und Ordnungsbehörden, 2014, S. 5; Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl., S. 25).
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2011 - 8 L 1809/11

    Umsetzungsverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Drohende bzw. eingetretene Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit (so zutreffend OVG, Beschluss vom 13.03.1980 - 6 S 7.80 -, Berlin NJW 1980, 2484; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.1982 - 4 B 1841/82 -, NVwZ 1982, 574; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502; OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; offen lassend ob öffentliche Sicherheit oder Ordnung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304; Beschluss vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326) i.S.d. § 11 HSOG dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 731/21

    Corana-Krise; zumutbare Unterbringung eines Obdachlosen

    Die Obdachlosigkeit bemisst sich allein nach objektiven Kriterien, sodass es nicht darauf ankommt, worauf sie zurückzuführen ist und insbesondere nicht darauf, ob den Betroffenen an ihrem Eintritt ein Verschulden trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - und vom 05.03.1996 - 1 S 470/96 - jeweils juris; OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.04.1991 - 11 TG 567/91 - juris; Huttner, Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, 2014, S. 5; Ehmann, Obdachlosigkeit, 2. Aufl., S. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1994 - 1 S 2439/94

    Sofortvollzug einer Einweisungsverfügung - Wiederherstellung der aufschiebenden

    Dementsprechend ist die Ortspolizeibehörde verpflichtet, die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (vgl. Huttner, Die Unterbringung Obdachloser, S. 15/16; OVG Bremen, Beschl. v. 1.10.1993 - 1 B 120/93 -, InfAuslR 1994, 65) zu verhindern bzw. zu beseitigen, wobei sie diese Aufgabe unter Berücksichtigung aller Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2013 - L 15 AS 161/12
    Vielmehr wurde mit ihr das Gebäude lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt (vgl. die diesbezügliche Rechtsprechung des OVG Bremen in dessen Beschlüssen vom 01.10.1993, Az. 1 B 120/93 und vom 07.02.2013, Az. 1 B 1/13).

    Gegen dieses Vorgehen des Beschwerdegegners bestehen aus unterschiedlichen Gründen rechtliche Bedenken: Aus dem Umstand, dass die obdachlosenrechliche "Einweisung" der Beschwerdeführer diese nicht zur Nutzung des Hauses V. verpflichtet, sondern lediglich berechtigt hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.10.1993, aaO), folgt unmittelbar, dass eine Verpflichtung der Beschwerdeführer zur Entrichtung einer Nutzungsentschädigung lediglich im Umfang der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gebäudes entstanden sein kann.

  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2011 - 8 L 1441/11

    Inanspruchnahmeverfügung bei drohender Obdachlosigkeit

    Drohende bzw. eingetretene Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit (so zutreffend OVG, Beschluss vom 13.03.1980 - 6 S 7.80 -, Berlin NJW 1980, 2484; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.02.1982 - 4 B 1841/82 -, NVwZ 1982, 574; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.03.1991 - 12 M 23/91 -, NVwZ 1992, 502; OVG Bremen, Beschluss vom 01.10.1993 - 1 B 120/93 -, DÖV 1994, 221; offen lassend ob öffentliche Sicherheit oder Ordnung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1993 - 1 S 279/93 -, VBlBW 1993, 304; Beschluss vom 02.11.1994 - 1 S 2439/94 -, NVwZ-RR 1995, 326) i.S.d. § 11 HSOG dar.
  • VG Düsseldorf, 15.04.2021 - 23 L 750/21

    Obdachlosenrecht; Unterbringungsunfähigkeit

  • VG Osnabrück, 07.03.2003 - 2 B 17/03

    Verpflichtung der Gefahrenabwehrbehörde zur Einweisung eines Obdachlosen in eine

  • VG Sigmaringen, 27.07.2011 - 5 K 2547/09

    Drohende Obdachlosigkeit; fristlos gekündigte Erntehelfer; unmittelbare

  • AG Andernach, 22.02.1995 - 6 C 1349/94

    Wohnungseinweisung wegen drohender Obdachlosigkeit; Polizeirechtlicher Anspruch

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93   

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BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93 (https://dejure.org/1993,16674)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.1993 - 1 B 120.93 (https://dejure.org/1993,16674)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 1993 - 1 B 120.93 (https://dejure.org/1993,16674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93
    Mit seinem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SzG Nr. 14 undvom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Berufung auf "elementare rechtsstaatliche" Grundsätze, insbesondere Art. 103 GG sowie auf die in Art. 12 GG und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte geschehen ist.
  • BVerwG, 05.05.1993 - 1 B 42.93

    Verhinderung einer Eskalation von Gewalt auf Grund von Polizeipräsenz und des

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93
    Mit seinem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SzG Nr. 14 undvom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Berufung auf "elementare rechtsstaatliche" Grundsätze, insbesondere Art. 103 GG sowie auf die in Art. 12 GG und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte geschehen ist.
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.08.1993 - 1 B 120.93
    Mit seinem allein auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht zielenden Vorbringen kann die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache in dem genannten Sinne selbst dann nicht dargetan werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2, vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SzG Nr. 14 undvom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 B 42.93 -), wie dies im vorliegenden Fall durch die pauschale Berufung auf "elementare rechtsstaatliche" Grundsätze, insbesondere Art. 103 GG sowie auf die in Art. 12 GG und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechte geschehen ist.
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