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   VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20   

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VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20 (https://dejure.org/2020,20172)
VG Hannover, Entscheidung vom 19.05.2020 - 1 B 1284/20 (https://dejure.org/2020,20172)
VG Hannover, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 1 B 1284/20 (https://dejure.org/2020,20172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 28 Abs 2 GG; § 6b KAG ND; § 6c KAG ND; § 110 Abs 2 KomVerfG ND; § 111 Abs 5 KomVerfG ND; § 173 KomVerfG ND
    Beanstandung; Erhebungspflicht; Haushaltsplan; Haushaltssatzung; Straßenausbaubeitrag; Straßenausbaubeitragssatzung; Wiederkehrende Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Osnabrück, 10.07.2012 - 1 A 11/12

    Verzicht auf Straßenausbaubeiträge zu Unrecht beanstandet

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20
    Diese jüngsten Wertungen des Gesetzgebers, der offenbar verschiedene Modelle vorhalten will, um oftmals schwer erträgliche Einmalbelastungen für Bürgerinnen und Bürger infolge von Straßenausbaumaßnahmen verhindern zu können, stützen die in der Kommentierung wohl überwiegend vertretene Auffassung einer gleichsam voraussetzungslosen Möglichkeit der Aufhebung einer Straßenausbaubeitragssatzung auf der Grundlage des § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG (so ausdrücklich Thiele, a. a. O., § 111 Rn. 8 unter Hinweis auf VG Osnabrück, Urt. v. 10.07.2012 - 1 A 11/12 -, Rathaus & Recht 5/2012 S. 11; Herausnahme aus der Rangfolge der Finanzierungsmittel: KVR-NKomVG, Stand: November 2019, § 111 Rn. 6, a. A. wohl BeckOK Kommunalrecht Niedersachsen, Stand: 01.04.2020, § 111 Rn. 8).

    Dies gilt regelmäßig etwa hinsichtlich derjenigen Implikationen, die zwangsläufig dadurch entstehen, dass Bürgerinnen und Bürger, die für den Ausbau ihrer Straße über einen Beitrag in der Vergangenheit bereits "zur Kasse gebeten wurden" und künftig gleichwohl den Straßenausbau im übrigen Gemeindegebiet über Steuern "mitfinanzieren" sollen (vgl. zu diesem Aspekt unter Gleichheitsgesichtspunkten aber: VG Osnabrück, Urt. v. 10.07.2012, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 15 A 2324/07

    Kommunalaufsicht und Realsteuerhebesätze

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20
    Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten mit Ziel der Beibehaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht mit einem Einschreiten gegen eine Senkung von Realsteuerhebesätzen (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 22.07.2009 - 15 A 2324/07 -, juris) vergleichbar, denn in Bezug auf Steuern besteht kein dem § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG entsprechendes "Entscheidungsprivileg" der Gemeinde, welches ihr ermöglicht, auch in schwieriger Haushaltslage auf nachrangige Finanzierungsmittel - insbesondere Steuern - auszuweichen.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20
    Erweist sich der Rechtsbehelf hingegen bei summarischer Überprüfung als offensichtlich erfolglos, weil sich der angegriffene Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig darstellt, überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts jedenfalls dann, wenn das von der erlassenden Behörde geltend gemachte besondere Vollziehungsinteresse bzw. eine Dringlichkeit tatsächlich besteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.09.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll: VwGO, 7. Aufl. § 80 Rn. 96 m. w. N.).
  • VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20
    Auszug aus VG Hannover, 19.05.2020 - 1 B 1284/20
    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (1 A 1283/20) der Antragstellerin gegen den kommunalaufsichtlichen Beanstandungsbescheid der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2020 hat Erfolg.
  • VG Hannover, 08.12.2021 - 1 A 1283/20

    Beanstandung; Erhebungspflicht; Finanzhoheit; Haushaltsplan; Haushaltssatzung;

    Eine defizitäre Haushaltssituation steht dem trotz der rechtlichen Beschränkungen für die Aufnahme von Investitionskrediten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Einnahmeausfälle auf längere Sicht über Steuern kompensiert werden können (vgl. schon Beschl. d. Kammer v. 19.05.2020 - 1 B 1284/20 - juris; demgegenüber allerdings: Nds. OVG, Beschl. v. 22.07.2020 - 10 ME 129/20 -, juris).

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 B 1284/20 - auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbundene kommunalaufsichtliche Beanstandung der Beklagten vom 6. Februar 2020 wiederhergestellt.

    Schon im Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 B 1284/20 - ist die Kammer davon ausgegangen, dass sich die Beanstandung der Beschlüsse des Rates der Klägerin voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird.

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