Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 11.04.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96, 1 VR 1.97   

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BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96, 1 VR 1.97 (https://dejure.org/1997,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1997 - 1 B 129.96, 1 VR 1.97 (https://dejure.org/1997,2166)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 1 B 129.96, 1 VR 1.97 (https://dejure.org/1997,2166)
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"Blutbad im Kindergarten" - Todesdrohungen durch Ausländer

§§ 45 ff AuslG, § 113 VwGO, für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzustellen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Ausweisungsverfügung - Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei Zustellung einer Ausweisungsverfügung gegen Empfangsbekenntnis mit Hilfe einer anderen Behörde an eine Privatperson - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer anderen Behörde, Zugangsfiktion des § 9 Abs. 1 VwZG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, daß in gerichtlichen Verfahren bestimmende Schriftsätze - ebenso wie durch Telebrief oder Fernschreiben - auch durch Telefax (Telekopie) wirksam übermittelt werden können, wenn das Telefax ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 - NJW 1981, 1618 ; Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589; Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244; vgl. zum Telebrief, der vom Postamt des Bestimmungsorts auf postalischem Weg übermittelt wird, BVerwGE 77, 38 [BVerwG 13.02.1987 - 8 C 25/85] ; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990 - 8 AZB 16/89 - NJW 1990, 3165, jew. m.w.N.).

    Wenn die Übermittlung in einer Weise erfolgt, daß jede fernere Einflußnahme des Absenders auf den Zugang ausgeschlossen ist, wird nach dieser Rechtsprechung dem Zweck der eigenhändigen Unterschrift genügt, nämlich klarzustellen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine für das Gericht bestimmte, diesem mit dem Willen des Unterzeichners und unter seiner vollen Verantwortung zugehende prozessuale Erklärung (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981, a.a.O.; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990, a.a.O.).

    Demgegenüber ist nach dieser Rechtsprechung dem durch Boten überbrachten Telefax nicht zu entnehmen, ob dem Willen des Absenders die Weiterleitung an die zur Entgegennahme des Rechtsmittels zuständige Stelle entspricht oder ob die Übermittlung zu anderen Zwecken erfolgt ist, etwa um die Meinung und den Rat des Empfängers zu der Rechtsmittelschrift einzuholen, oder ob schließlich der Empfänger gehalten sein soll, das Schriftstück nur nach besonderer zusätzlicher Weisung des Absenders weiterzuleiten (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981, a.a.O.; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990, a.a.O.).

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, daß in gerichtlichen Verfahren bestimmende Schriftsätze - ebenso wie durch Telebrief oder Fernschreiben - auch durch Telefax (Telekopie) wirksam übermittelt werden können, wenn das Telefax ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 - NJW 1981, 1618 ; Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589; Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244; vgl. zum Telebrief, der vom Postamt des Bestimmungsorts auf postalischem Weg übermittelt wird, BVerwGE 77, 38 [BVerwG 13.02.1987 - 8 C 25/85] ; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990 - 8 AZB 16/89 - NJW 1990, 3165, jew. m.w.N.).

    Wenn die Übermittlung in einer Weise erfolgt, daß jede fernere Einflußnahme des Absenders auf den Zugang ausgeschlossen ist, wird nach dieser Rechtsprechung dem Zweck der eigenhändigen Unterschrift genügt, nämlich klarzustellen, daß es sich bei dem Schriftstück nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine für das Gericht bestimmte, diesem mit dem Willen des Unterzeichners und unter seiner vollen Verantwortung zugehende prozessuale Erklärung (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981, a.a.O.; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990, a.a.O.).

    Demgegenüber ist nach dieser Rechtsprechung dem durch Boten überbrachten Telefax nicht zu entnehmen, ob dem Willen des Absenders die Weiterleitung an die zur Entgegennahme des Rechtsmittels zuständige Stelle entspricht oder ob die Übermittlung zu anderen Zwecken erfolgt ist, etwa um die Meinung und den Rat des Empfängers zu der Rechtsmittelschrift einzuholen, oder ob schließlich der Empfänger gehalten sein soll, das Schriftstück nur nach besonderer zusätzlicher Weisung des Absenders weiterzuleiten (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981, a.a.O.; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990, a.a.O.).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Die Vorschrift des § 126 BGB, die in Abs. 1 zur Einhaltung der gesetzlichen Schriftform grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift verlangt, findet im öffentlichen Recht keine Anwendung (BVerwGE 45, 189 [BVerwG 05.06.1974 - VIII C 1/74] ; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - BVerwGE 58, 359 jew. m.w.N.).

    Die in der vom Kläger angeführten Kommentierung von Kopp (a.a.O., § 37 Rn. 32) erwähnten Entscheidungen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 (a.a.O.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ 1985, 430) betreffen andere Fallgestaltungen.

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (BVerwGE 22, 14 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 175/64] ; 29, 321 ; Beschluß vom 6. Mai 1991 - BVerwG 1 B 41.91 - BSGE 7, 152 ; ebenso: Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 1996, § 41 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69

    Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein Wehrdienstgericht -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Während unter einer Unterschrift die eigenhändige Unterzeichnung mit dem eigenen Namen zu verstehen ist (BVerwGE 43, 113 [BVerwG 15.08.1970 - I WB 136/69] ), erfolgt die Namenswiedergabe in der Regel maschinenschriftlich (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 1993, § 37 Rn. 38), sie kann aber auch faksimiliert, mit einem Stempel mit dem Schriftzug oder in Druckschrift gestempelt oder auch gedruckt sein (vgl. Kopp, a.a.O., § 37 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1991 - 1 B 41.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (BVerwGE 22, 14 [BVerwG 23.07.1965 - VII C 175/64] ; 29, 321 ; Beschluß vom 6. Mai 1991 - BVerwG 1 B 41.91 - BSGE 7, 152 ; ebenso: Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 1996, § 41 Rn. 4).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Das gilt auch für Ausländer, die nach Europäischem Gemeinschaftsrecht und nach dem Aufenthaltsgesetz/EWG freizügigkeitsberechtigt sind (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 1 B 36.97

    Ausländerrecht - Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    Ebenso ist für die Frage, ob ein türkischer Staatsangehöriger Ausweisungsschutz nach Art. 14 ARB 1/80 genießt, auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides abzustellen (Beschluß vom 27. Februar 1997 - BVerwG 1 B 36.97 -).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, daß in gerichtlichen Verfahren bestimmende Schriftsätze - ebenso wie durch Telebrief oder Fernschreiben - auch durch Telefax (Telekopie) wirksam übermittelt werden können, wenn das Telefax ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 - NJW 1981, 1618 ; Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589; Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244; vgl. zum Telebrief, der vom Postamt des Bestimmungsorts auf postalischem Weg übermittelt wird, BVerwGE 77, 38 [BVerwG 13.02.1987 - 8 C 25/85] ; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990 - 8 AZB 16/89 - NJW 1990, 3165, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96
    In der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist anerkannt, daß in gerichtlichen Verfahren bestimmende Schriftsätze - ebenso wie durch Telebrief oder Fernschreiben - auch durch Telefax (Telekopie) wirksam übermittelt werden können, wenn das Telefax ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (BGH, Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 13/80 - NJW 1981, 1618 ; Beschluß vom 6. Oktober 1988 - VII ZB 17/88 - NJW 1989, 589; Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 - NJW 1992, 244; vgl. zum Telebrief, der vom Postamt des Bestimmungsorts auf postalischem Weg übermittelt wird, BVerwGE 77, 38 [BVerwG 13.02.1987 - 8 C 25/85] ; BAG, Beschluß vom 5. Juli 1990 - 8 AZB 16/89 - NJW 1990, 3165, jew. m.w.N.).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

  • BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16

    Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    Die Bekanntgabe muss von der zuständigen Behörde veranlasst, nicht aber notwendigerweise von ihr selbst vorgenommen werden; ausreichend ist, wenn sie auf Veranlassung der erlassenden Behörde und mit deren Wissen und Wollen durch eine andere Behörde erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11 S. 20; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 41 Rn. 7).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, dass die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht notwendig durch die für den Erlass des Verwaltungsaktes zuständige Behörde selbst erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11 S. 20 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes liegt stets vor, wenn die Behörde dem Adressaten von seinem Inhalt tatsächlich Kenntnis verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565, 566), selbst wenn dabei die förmlichen Zustellungsvoraussetzungen nicht eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11, S. 20; Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993, 544, 545).

    Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, die auch die Bekanntgabe im Wege der förmlichen Zustellung einschließt, muss nicht notwendig durch die den Verwaltungsakt erlassende, ja noch nicht einmal durch die für seine Bekanntgabe zuständige Behörde erfolgen; sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der erlassenden bzw. zuständigen Behörde geschieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 2 A 4.21

    Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter

    Wird auf eine eigenhändige Unterschrift verzichtet, genügt die bloße Namenswiedergabe, ohne dass es zusätzlicher Anforderungen wie z. B. einer Beglaubigung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 129.96 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11 S. 21 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12

    Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 5. Mai 1997 (- 1 B 129.96, 1 VR 1.97 -, juris) festgestellt und darauf hingewiesen, dass die in der (damaligen) Kommentierung von Kopp (heute: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 37 RdNr. 35, Fußnote 62) als Beleg für ein Beglaubigungserfordernis erwähnten Entscheidungen des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30. April 1979 (- GmS-OGB 1.78 -, BVerwGE 58, 359) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ 1985, 430) andere Fallgestaltungen betreffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20

    Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des

    Während unter einer Unterschrift die eigenhändige Unterzeichnung mit dem eigenen Namen zu verstehen ist, erfolgt die Namenswiedergabe in der Regel maschinenschriftlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 129.96 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16

    Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung

    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde oder auch einen Dritten als Boten vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129.96 u.a. -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 11; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 41 Rn. 7).
  • OVG Bremen, 24.02.2020 - 2 B 304/19

    Bekanntgabe; Echtheit der Unterschrift; Empfangsbekenntnis; graphologisches

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob es sich bei dem mittels Fax übermittelten und dort von dem Faxgerät der Justizvollzugsanstalt ausgedruckten Text des Bescheides um ein taugliches Zustellobjekt im Sinne eines "schriftlichen Dokuments" gemäß § 2 Abs. 1 VwZG handelt (vgl. Schlatmann in: Engelhardt/App/Schlatmann, 11. Aufl. 2017, VwZG § 2 Rn. 7 und Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 158. Lieferung 10.2019, § 2 VwZG , Rn. 2 einerseits und Smollich in: NK-VwVfG/, 2. Aufl. 2019, VwZG § 2 Rn. 5 andererseits; offengelassen bei BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129/96 -, Rn. 7, juris).

    Der erkennende Senat folgt jedenfalls dann, wenn das Gesetz für die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes die Zustellung nicht zwingend vorschreibt, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Aushändigung einer Bescheidkopie bzw. des Ausdrucks des mittels Telefax übermittelten Bescheidtextes für eine Heilung ausreichend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129/96, 1 VR 1/97 - Rn. 7, juris; Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43/95 - Rn. 26 ff., juris; ebenso BFH, Beschluss vom 07.11.2008 - X B 55/08 - juris; vgl. auch Schlatmann in: Engelhardt/App/Schlatmann, 11. Aufl. 2017, VwZG § 8 Rn. 5 zur Gegenansicht).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer

  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 23 C 2254/12

    Ursprünglich fehlerhafte Bekanntmachung einer vorläufigen Anordnung

  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 10 ZB 19.378

    Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 11/15

    Schutz einer Flugsicherungsanlage vor Errichtung von Windkraftanlagen;

  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12

    Recht der Landesbeamten

  • VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05

    Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2023 - 12 A 2926/20

    Formelle Rechtmäßigkeit eines Zustimmunsgbescheids zur Kündigung eines

  • VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23

    Bekanntgabe einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

  • VG Dessau, 21.09.2000 - 2 A 419/98

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Bekanntgabe eines Grundsteuermessbescheides;

  • VG Schleswig, 05.03.2015 - 6 A 85/14

    Notwendigkeit einer Tages- und Nachtkennzeichnung und der Veröffentlichung als

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Abfallrecht: Entbehrlichkeit der Sondernutzungserlaubnis bei Einrichtung kommunaler Wertstoffsammelplätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunale Wertstoffsammelplätze; Öffentlicher Straßenraum; Sondernutzungserlaubnis; Kommunaler Entsorgungsträger

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1022
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 14.03.1996 - 1 B 102/96

    Straßen- und Wegerecht: Nutzung öffentlicher Wertstoffsammelstellen durch

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.1997 - 1 B 129/96
    Die Durchführung von Sammlungen, die nicht mit dem Aufstellen von Sammelbehältern auf öffentlichem Straßengrund verbunden sind, ist ihm dagegen unbenommen (OVG Bremen, B. v. 14.03.1996, GewArch 1996, 376 ).
  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Dass diese Plätze dem allgemeinen Interesse an der Verwertung von Abfällen dienen, reicht für eine abweichende straßenrechtliche Beurteilung nicht aus (im Ergebnis ebenso Nds. OVG, B. v. 11.06.1998 - 12 L 1777/98 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - = NVwZ-RR 1998, 728 ff.; BayVGH, U. v. 19.07.1996 - 8 B 95.730 -, juris Rn. 11; Sauthoff, Straße und Anlieger, Rn. 558; a. A. für die Aufstellung durch kommunale Entsorgungsträger bzw. deren Erfüllungsgehilfen OVG Bremen, B. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 16 = NVwZ-RR 1997, 385 ff.; s. a. B. v. 11.04.1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022).
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2013 - 14 K 889/12

    Wartung und Entsorgung aus einer Hand bei Abfallcontainern als Kriterium bei

    Soweit demgegenüber vom OVG Bremen nach Maßgabe des bremischen Straßengesetzes für eine von der öffentlichen Hand auf kommunalen Wertstoffsammelplätzen durchgeführte Wertstoffsammlung im Hinblick auf einen "anerkannten abfallpolitischen Zweck" ein "zulassungsfreier Allgemeingebrauch" bzw. der "Charakter einer öffentlichen Einrichtung" angenommen worden ist, vgl. Beschlüsse vom 14. März 1996 - 1 B 102/95 -, GewArch 1996, 376, juris und vom 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, juris, bedarf keiner Entscheidung, ob dem für das nordrhein-westfälische Straßenrecht im Ansatz zu folgen wäre, vornehmlich ein "abfallpolitisches Allgemeininteresse" eine öffentliche Aufgabe beinhaltet, die eine unumgängliche Benutzung öffentlichen Straßengrundes erfordert.

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2001 a.a.O, juris, Rn. 26 ; vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Bremen, Beschluss vom 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, a.a.O.; wohl a.A., VG Gießen, Urteil vom 14. Dezember 2000- 10 E 31/00 - a.a.O, juris, Rn. 35 u. 47.

  • OVG Bremen, 02.02.2009 - 1 D 599/08

    Planfeststellungsbeschluss; Örtliche Zuständigkeit; Ortsgebundenes Recht;

    Durch die Vorschrift sollen Rechte erfasst werden, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1996 - 7 AV 11-18/96 - NVwZ 1997, 1022 m.w.Nwn.).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher

    Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht Bremen (Beschl. v. 11. April 1997 - 1 B 129/96 -, NVwZ 1997, 1022) dahin erkannt, daß die Einrichtung kommunaler Wertstoffsammelplätze im öffentlichen Straßenraum keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfe und dies auch dann gelte, wenn private Unternehmen als Erfüllungsgehilfen an der Wertstoffsammlung beteiligt sind.
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