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   BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78   

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https://dejure.org/1978,43
BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - 1 B 13.78 (https://dejure.org/1978,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Studienabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2464 (Ls.)
  • DÖV 1978, 449
 
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Wird zitiert von ... (310)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    In diesen Grenzen hat die Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter Abwägung der öffentlichen Interessen einerseits und der Interessen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers andererseits nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das ihr eröffnete Ermessen, das auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 42, 148 [156]), ist weit und grundsätzlich nur durch das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Willkürverbot gebunden.
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Das Gericht entscheidet nach richterlichem Ermessen, ob es sich die erforderliche Sachkunde zutraut (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 203.62 - BVerwGE 18, 213 [218]).
  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 26.73

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    In diesen Grenzen hat die Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unter Abwägung der öffentlichen Interessen einerseits und der Interessen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers andererseits nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das ihr eröffnete Ermessen, das auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 42, 148 [156]), ist weit und grundsätzlich nur durch das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Willkürverbot gebunden.
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es sich eine unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - DVBl. 1970 S. 582 [583]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 17.08.1976 - 6 B 2.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 18. Mai 1973 - BVerwG 1 B 26.73 - und vom 17. August 1976 - BVerwG 6 B 2.76 -).
  • BVerwG, 27.12.1976 - 1 B 186.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch zu prüfen hat, ob ihre Ermessensfreiheit wegen des vorausgegangenen behördlichen Handelns nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, insbesondere aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 27. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 186.76 -).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Ein solcher Verstoß wäre ein materieller Rechtsfehler (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.44 § 2 AuslG Nr. 8 ) und deshalb - trotz § 134 Abs. 4 VwGO - auch im Verfahren der Sprungrevision beachtlich.
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Diese Schlußfolgerung wäre revisionsgerichtlich unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht nur zu beanstanden, wenn sich das Berufungsgericht damit eine Sachkunde zugeschrieben hätte, die ihm keinesfalls zur Verfügung stehen kann, oder wenn seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen ließen (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
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