Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 24.06.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11, 1 B 13.11, 1 PKH 10.11   

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https://dejure.org/2011,5906
BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11, 1 B 13.11, 1 PKH 10.11 (https://dejure.org/2011,5906)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2011 - 1 B 13.11, 1 B 13.11, 1 PKH 10.11 (https://dejure.org/2011,5906)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2011 - 1 B 13.11, 1 B 13.11, 1 PKH 10.11 (https://dejure.org/2011,5906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Nichteinholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über eine näher bezeichnete Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 8 EMRK

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11
    Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV, da es sich bei der Auslegung und Anwendung von Unionsrecht um revisibles Recht handelt (vgl. Beschluss vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 7 B 22.10 - juris im Anschluss an Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11
    Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV, da es sich bei der Auslegung und Anwendung von Unionsrecht um revisibles Recht handelt (vgl. Beschluss vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 7 B 22.10 - juris im Anschluss an Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 m.w.N.).
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   VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11   

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https://dejure.org/2011,15606
VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11 (https://dejure.org/2011,15606)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24.06.2011 - 1 B 13/11 (https://dejure.org/2011,15606)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 1 B 13/11 (https://dejure.org/2011,15606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Keine Klagebefugnis des Konkurrenten bei einem verkaufsoffenen Sonntag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 5 VwGO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG; Art. 14 GG; § 5 Abs. 1 S. 3 NLöffVZG
    Schutz der konkurrierenden Verkaufsstellen gegen eine einem Konkurrenzunternehmen erteilte Sonderöffnungsgenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ladenöffnung am Sonntag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ladenöffnung am Sonntag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutz der konkurrierenden Verkaufsstellen gegen eine einem Konkurrenzunternehmen erteilte Sonderöffnungsgenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme der Verwaltung der Gewerbebetrieb "schwer und unerträglich getroffen oder der Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes ernsthaft in Frage gestellt" wird (BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, 7 C 111/81, juris Rn. 13).

    Sie stellen nur dann eine Beeinträchtigung der durch Art. 14 I GG geschützten Rechtsposition dar, wenn sie mit den genannten schweren und unerträglichen Beeinträchtigungen verbunden sind (BVerwG, Urt. v. 01.12.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Gesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (wiederum zu dem früher geltenden Ladenschlussgesetz: BVerwG, Urt. v. 23.03.1982, 1 C 157/79, juris Rn. 29; vgl. ferner: Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.03.2011, 3 B 62/11, juris Rn. 38; Nds. OVG a.a.O., juris Rn. 9; a.A.: OVG Bremen, Urt. v. 04.09.2001, 1 D 307/01, juris Rn. 24 ff., das eine konkurrentenschützende Interpretation der Regelungen über den Ladenschluss im Lichte des Art. 12 GG fordert).
  • OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11

    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung,

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Gesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (wiederum zu dem früher geltenden Ladenschlussgesetz: BVerwG, Urt. v. 23.03.1982, 1 C 157/79, juris Rn. 29; vgl. ferner: Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.03.2011, 3 B 62/11, juris Rn. 38; Nds. OVG a.a.O., juris Rn. 9; a.A.: OVG Bremen, Urt. v. 04.09.2001, 1 D 307/01, juris Rn. 24 ff., das eine konkurrentenschützende Interpretation der Regelungen über den Ladenschluss im Lichte des Art. 12 GG fordert).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Bei Bestehen einer Wettbewerbslage darf die Verwaltungsbehörde bei ihren Entscheidungen, mit denen sie einen von mehreren Konkurrenten begünstigt, die rechtlich geschützten Interessen der anderen Konkurrenten nicht willkürlich vernachlässigen (BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, 3 C 2/80, juris Rn. 49).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01

    Antragsbefugnis; Arbeitsschutz; Berufsfreiheit; Drittschutz; einstweilige

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten soll vornehmlich die Einhaltung der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (zu dem vor dem NLöffVZG geltenden Ladenschlussgesetz: Nds. OVG, Beschl. v. 26.04.2001, 7 MN 1524/01, juris Rn. 9).
  • VG Hannover, 01.07.2010 - 11 B 2749/10

    Ermessen; Feiertag; Feiertagsschutz; Gartencenter; Kleinbedarf; Ladenschluss;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Die Streitwertfestsetzung erfolgt gem. § 53 II Nr. 2, § 52 I GKG i.V.m. Nr. 1.5 Satz 2 Streitwertkatalog und unter entsprechender Anwendung der Nr. 54.4 Streitwertkatalog (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 01.07.2010, 11 B 2749/10, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Es handelt sich hierbei jedoch um eine Berufsausübungsregelung, die grundsätzlich bereits durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert wird (BVerfG, Urt. v. 09.04.2004, 1 BvR 636/02).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Ob die von der Antragsgegnerin angeführte Begründung, d.h. der Umstand der zeitnahen Filialeröffnung der Beigeladenen im Gemeindegebiet, den Anforderungen, die § 5 I 3 NLöffVZG an die in dieser Vorschrift geforderte Ausnahmesituation und die das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zu den Ladenöffnungszeiten an den Adventssonntagen vom 01.12.2009 (1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07) generell an die Anlassbezogenheit bei der Abweichung von der grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsruhe stellen, genügt, dann dahingestellt bleiben.
  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Gesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (wiederum zu dem früher geltenden Ladenschlussgesetz: BVerwG, Urt. v. 23.03.1982, 1 C 157/79, juris Rn. 29; vgl. ferner: Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.03.2011, 3 B 62/11, juris Rn. 38; Nds. OVG a.a.O., juris Rn. 9; a.A.: OVG Bremen, Urt. v. 04.09.2001, 1 D 307/01, juris Rn. 24 ff., das eine konkurrentenschützende Interpretation der Regelungen über den Ladenschluss im Lichte des Art. 12 GG fordert).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11
    Da die Antragstellerin nicht Adressatin des von ihr angefochtenen Verwaltungsakts ist, kommt es darauf an, ob sie sich für ihr Begehren auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch sie als Dritte schützt (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002, 6 C 8/01, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

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