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   BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05   

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https://dejure.org/2006,9197
BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05 (https://dejure.org/2006,9197)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2006 - 1 B 132.05 (https://dejure.org/2006,9197)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2006 - 1 B 132.05 (https://dejure.org/2006,9197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG); Verfahrensrüge wegen Unterlassens einer beantragten Beweisaufnahme; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1988 - 9 CB 47.88

    indische Militäroperationen gegen Tamilen - Vernehmung eines ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05
    Ob die in dem Beweisantrag aufgestellte Behauptung überhaupt einer Klärung durch Zeugenbeweis zugänglich wäre und unter welchen Voraussetzungen der genannte Mitarbeiter des türkischen Generalkonsulats als Zeuge über seine hoheitliche Tätigkeit vernommen werden könnte, kann deshalb dahinstehen (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 30. September 1988 BVerwG 9 CB 47.88 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01

    Gebot weiterer Sachverhaltsaufklärung nach Veränderung der politischen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05
    Allerdings ist das Berufungsgericht in den Gründen seiner Entscheidung nicht mehr ausdrücklich auf den Beweisantrag der Klägerin aus dem Schriftsatz vom 17. Oktober 2005 und die Gründe für dessen Ablehnung eingegangen, wie es bei einem schriftsätzlichen Beweisantrag im vereinfachten Berufungsverfahren mangels Vorabentscheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO regelmäßig erforderlich ist (vgl. etwa Beschluss vom 27. Dezember 2001 BVerwG 1 B 361.01 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05
    Mit der Verwendung dieses Begriffes will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Eigenheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen (Beschluss vom 16. Dezember 1998 BVerwG 1 B 105.98 Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, derzufolge dem Ausländer keine Handlungen abverlangt werden dürfen, die von vornherein ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise oder erkennbar aussichtslos sind (Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - und vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 und 11 zu § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16

    Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

    Welche Bemühungen einem ausreisepflichtigen Ausländer im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG zumutbar sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren

    Über die Aussage hinaus, dass von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden dürfen, entzieht sich die Frage einer abstrakt-generellen Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluss vom 10. März 2009 - BVerwG 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6; Beschluss vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15

    Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen

    Mit der Verwendung dieses Begriffs will das Gesetz es gerade ermöglichen, den Einzelheiten des Falles Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1998 - 1 B 105.98 - InfAuslR 1999, 110 = juris Rn. 10; vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6; vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6 und vom 26. Juni 2014 - 1 B 5.14 - Buchholz 402.242 § 81 AufenthG Nr. 3 Rn. 7).

    Dies gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Erfolgsaussichten einer bestimmten Mitwirkungshandlung streitig sind (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 = juris Rn. 6 und vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 11 Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 4.12

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Welche Bemühungen ihm hierbei zumutbar sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Über die Aussage hinaus, dass von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden dürfen, entzieht sich die Frage daher einer abstrakt-generellen Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. Beschluss vom 3. Juni 2006 BVerwG 1 B 132.05 Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 m.w.N.).Das gilt in gleicher Weise für die von der Beschwerde aufgeworfene Frage der Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und der fehlenden Ausreisemöglichkeit.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 7 N 158.13

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Ebenso wenig hat der Kläger dargetan, dass ihm derartige Bemühungen nicht abverlangt werden könnten, weil sie von vornherein erkennbar aussichtslos seien (s. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 - juris Rn. 6; vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - juris Rn. 4; vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - juris Rn. 6; Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07

    Anforderungen an die Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision;

    Vielmehr kann die Frage, ob unter bestimmten, hier näher beschriebenen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG "ausnahmsweise" im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK besteht, nur aufgrund der Würdigung der jeweiligen besonderen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden, wobei die Zumutbarkeit der Ausreise unter Abwägung der fallrelevanten öffentlichen und privaten Interessen im Mittelpunkt steht (zur einzelfallbezogenen Beurteilung der "zumutbaren Anforderungen" in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG vgl. Beschluss vom 3. Juni 2006 - BVerwG 1 B 132.05 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3, Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

    Allerdings dürfen von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen dem Ausländer nicht abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - 1 B 132.05 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 3 unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 16.12.1998 - 1 B 105.98 -, Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 10 zur vergleichbaren Vorgängerregelung des § 30 Abs. 4 AuslG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1425/09

    Zumutbarkeit der Mitwirkung an der Ausstellung von Passersatzpapieren durch

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2006 - 1 B 132.05 -, vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - und vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nrn. 3, 4 und 11.
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 7.09
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 5.09
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 6.09
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