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   BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17   

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https://dejure.org/2018,5273
BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17 (https://dejure.org/2018,5273)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2018 - 1 B 132.17 (https://dejure.org/2018,5273)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 1 B 132.17 (https://dejure.org/2018,5273)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 und 2, §§ 26, 27, 100a
    "Höherstufung"; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Auslegungsmethoden; Einbeziehung; Frist; Härtefall; Klärungsbedarf; Rechtsfortbildung; Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; Spätaussiedlerwille; Verwirkung; grundsätzliche Bedeutung; zeitnahe Antragstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung von der zeitnahen Stellung des Antrags nach der Einreise; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spätaussiedlerbescheinigung, Einreise, Antragszeitpunkt

  • doev.de PDF

    Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung

  • rewis.io

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlichen Klärungsbedarfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 15 Abs. 1 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Abhängigkeit der Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung von der zeitnahen Stellung des Antrags nach der Einreise; Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de

    Spätaussiedler; Spätaussiedlerbescheinigung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedarf; Aufnahmeverfahren; "Höherstufung"; Auslegungsmethoden; Rechtsfortbildung; Härtefall; zeitnahe Antragstellung; Frist; Spätaussiedlerwille; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; Verwirkung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlichen Klärungsbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spätaussiedlerbescheinigung - und die nicht zeitnahe Beantragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 453
  • DÖV 2018, 456
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Bescheinigungsanträge von Personen, die im Wege der Einbeziehung in einen fremden Aufnahmebescheid in das Bundesgebiet eingereist sind, sind zudem an die - hier nicht problematischen - Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG gebunden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 - juris).

    Nur unter dieser Voraussetzung kommt ein erfolgreicher "Höherstufungsantrag" nach der Einreise überhaupt in Betracht (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG; zur Anwendbarkeit auch auf Einreisen vor dem 1. Januar 2005 vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 - juris).

  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Danach muss der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausreise gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19; Beschlüsse vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris und vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris).

    Diese Vorschriften boten vor allem mit der Formulierung "Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen" (§ 26 BVFG), eine textliche Grundlage für die Entscheidung des Gerichts, in dem bereits beim Verlassen der Aussiedlungsgebiete vorausgesetzten und zu betätigenden "Spätaussiedlerwillen" ein eigenständiges verfahrensrechtliches Erfordernis für den Erhalt eines Aufnahmebescheides zu sehen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 Rn. 14).

  • BVerwG, 04.03.2016 - 1 B 31.16

    Härtefallantrag und Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Danach muss der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausreise gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19; Beschlüsse vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris und vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris).

    Eine Lage, bei der ein etwa fortbestehender Spätaussiedlerwille erneut erkennbar zu betätigen ist, hat der Senat auch in seiner Rechtsprechung zum Härtefallaufnahmeverfahren nur angenommen, wenn ein Aufnahmeantrag - anders als hier - vor der Übersiedlung bestandskräftig abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 83.16

    Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (hier: Anwendung einer Vorschrift nach

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Rechtsfortbildung überschreitet die zulässigen Grenzen, wenn sie ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schafft (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 83.16 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Danach muss der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausreise gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19; Beschlüsse vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris und vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Eine solche Bescheinigung steht nach § 15 Abs. 1 BVFG nur demjenigen zu, der in dem für die Ausstellung der Bescheinigung maßgeblichen Zeitpunkt die Spätaussiedlereigenschaft besitzt, d.h. Spätaussiedler im Sinne von § 4 BVFG ist (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 ).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 12.14

    Antragstellung, zeitnahe; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Danach muss der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den von § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausreise gestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - BVerwGE 145, 248 und vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 19; Beschlüsse vom 4. März 2016 - 1 B 31.16 - juris und vom 23. März 2016 - 1 B 29.16 - juris).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2018 - 1 B 132.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Auch hier besteht die durch Art. 20 SDÜ vermittelte zeitlich begrenzte Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum nur dann, wenn die Einreise materiell rechtmäßig erfolgt ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.08.2017 - 1 B 132/17 - und vom 20.02.2014 - 1 B 304/13 - jeweils nicht veröffentlicht; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 -, Rn. 16, juris; VGH B-W, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, Rn. 14, juris; Hess. VGH , Beschluss vom 20.10.2016 - 7 B 2174/16 -, Rn 27., juris).
  • VG Köln, 10.04.2018 - 7 K 5307/16
    Die Aufnahme ist sogar in dem Fall erneut zu beantragen, wenn die Ausreise nach der bestandskräftigen Ablehnung eines Jahre zuvor gestellten Aufnahmeantrags erfolgt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.2016 - 1 B 31/16 - juris, Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.02.2018 - 1 B 132.17 - .

    Insbesondere entspricht es, wie ausgeführt, der ständigen Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte, dass im Fall des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG der Aufnahmeantrag in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Übersiedlung gestellt werden muss, der 11 Jahre nach der Übersiedlung nicht mehr gegeben ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 5 C 23.11 - , vom 06.11.2014 - 1 C 12.14 - und vom 05.02.2018 - 1 B 132.17, Beschluss vom 04.03.2016 - 1 B 31/16 - ; OVG NRW, Beschlüsse vom 09.11.2017 - 11 E 735/17 - und vom 10.01.2017 - 11 E 1105/16.

  • VG Mainz, 16.01.2020 - 1 K 539/19

    Bemessung des Kostenersatzes für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen

    Allerdings spricht hier der Gesetzeswortlaut ausdrücklich von einer " tatsächlich gewährten Aufwandsentschädigung" (Hervorhebung d. d. Kammer), sodass dies einer Übertragung der vorgenannten Grundsätze entgegensteht (vgl. zur Begrenzung einer historischen Auslegung durch den Gesetzeswortlaut: BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris, Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 25. Februar 2019 - 4 S 1238/17 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • VG Köln, 24.07.2019 - 10 K 13836/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris, Rn. 7.

  • VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung keine Prostitutionsstätte

    Schließlich kann den Motiven und Absichten des Gesetzgebers nur insoweit Bedeutung zukommen, als es dafür zumindest irgendeinen Anhalt im Gesetzestext gibt; zu einer die Wortlautgrenze überschreitenden Auslegung können sie nicht führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris, Rn. 9).
  • VG Mainz, 24.11.2023 - 1 K 723/22

    Erstattung der Kosten eines örtlichen Jugendhilfeträgers für eine Inobhutnahme

    Diesbezüglich ist der (weite) Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wobei das objektivierte Ergebnis der gesetzgeberischen Willensbildung zuvörderst im Gesetzeswortlaut und dem systematischen Zusammenhang der Vorschrift seinen Ausdruck findet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63 -, juris, Rn. 58; BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris, Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 25. Februar 2019 - 4 S 1238/17 -, juris, Rn. 25 ff.; VG Mainz, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 K 539/19.MZ -, juris, Rn. 33 ).
  • VG Mainz, 28.05.2020 - 1 L 310/20

    Betrieb von privaten Nachhilfeschulen, Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung

    Die seitens des Antragsgegners angewandte Auslegung der Vorschrift dürfte - worauf die Antragstellerin zutreffend hinweist - mit dem Wortlaut der Vorschrift nicht vereinbar sein (zur Unzulässigkeit einer die Wortlautgrenze überschreitenden Auslegung vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 B 132/17 -, juris Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 25. Februar 2019 - 4 S 1238/17 -, Rn. 25 - 27, juris).
  • VG Köln, 20.10.2020 - 7 K 6272/19
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05.02.2018 zurückgewiesen (1 B 132.17).
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