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   OVG Bremen, 08.01.2016 - 1 B 134/15   

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OVG Bremen, 08.01.2016 - 1 B 134/15 (https://dejure.org/2016,1606)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.01.2016 - 1 B 134/15 (https://dejure.org/2016,1606)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 1 B 134/15 (https://dejure.org/2016,1606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 409
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Bremen, 15.01.2018 - 1 LA 265/16

    Aufstellung von 2 Sperrpfosten - Anliegergebrauch; Barrierefreiheit; Drittschutz;

    Wie weit er gewährleistet ist, richtet sich allein nach dem einschlägigen Straßenrecht - hier dem Bremischen Landesstraßengesetz -, das insoweit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken des Eigentums am Anliegergrundstück bestimmt (Beschl. des Senats v. 08.01.2016 - 1 B 134/15, NVwZ-RR 2016, 409 = NordÖR 2016, 225 ).
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 15 E 4495/22

    Im Ergebnis erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Die Aufrechterhaltung der bisher vorhandenen (Anwohner-)Stellplätze, welche durch die Maßnahme entfallen werden, können die Antragsteller nicht beanspruchen, da dies nicht vom Anliegergebrauch umfasst ist (BVerwG, Urteil vom 6.8.1982, 4 C 58/80, juris, Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 8.1.2016, 1 B 134/15, juris Rn. 10).
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