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   BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94   

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BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1846)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1994 - 1 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1846)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kunstfreiheit - Feiertagsschutz - Widerstreitende Interessen - Stille Feiertage - Beweisaufnahme - Beauftragter Richter - Überzeugung aus Gesamtverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1975
  • NVwZ 1994, 898 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1242
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Die Klägerin führt in diesem Zusammenhang die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze zum Zweck des Sonn- und Feiertagsschutzes nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV an (vgl. BVerwGE 90, 337 [342 ff.]).

    Dabei findet das gesetzgeberische Ermessen seine Grenzen darin, daß einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung des Feiertags hinreichend gewährleistet und dadurch der Feiertag als Institution geschützt sein muß, und daß andererseits die zum Feiertagsschutz getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwGE 90, 337 [342]).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß das zur Entscheidung berufene Gericht eine Augenscheinseinnahme nicht selbst vornehmen muß, sondern dies dem Berichterstatter übertragen oder sich auf die Augenscheinseinnahme der Vorinstanz stützen darf (BVerwGE 41, 174 [175 f.]; Beschluß vom 24. Juli 1992, aaO.).

    Aufgrund dieser Unterlassung kann gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO der Verfahrensmangel in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden (BVerwGE 41, 174 [176]).

  • BVerwG, 24.07.1992 - 4 B 135.92
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Entscheidend ist, ob das Gericht sich seine aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene Überzeugung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) auch ohne einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von einzelnen festzustellenden Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme durch den Berichterstatter bildeten, verschaffen kann (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1992 - BVerwG 4 B 135.92 - BGH, Urteil vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - NJW 1991, 1302 ).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß das zur Entscheidung berufene Gericht eine Augenscheinseinnahme nicht selbst vornehmen muß, sondern dies dem Berichterstatter übertragen oder sich auf die Augenscheinseinnahme der Vorinstanz stützen darf (BVerwGE 41, 174 [175 f.]; Beschluß vom 24. Juli 1992, aaO.).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84

    Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Dies kann auch in der Weise geschehen, daß er von seinem Verbot bestimmte Tätigkeiten ausdrücklich ausnimmt, also das generelle Verbot durch einen mehr oder weniger großen Katalog von Ausnahmen einschränkt (BVerwGE 79, 118 [123]).
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Entscheidend ist, ob das Gericht sich seine aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene Überzeugung (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) auch ohne einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von einzelnen festzustellenden Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme durch den Berichterstatter bildeten, verschaffen kann (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1992 - BVerwG 4 B 135.92 - BGH, Urteil vom 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 - NJW 1991, 1302 ).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Ebenso ist es unschädlich, wenn der Vorsitzende eines zur Entscheidung berufenen Gerichts gewechselt hat, nachdem dieses Beweis durch Augenscheinseinnahme erhoben hat (Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Die erforderliche Grundsätzlichkeit für das Bundesrecht läge nur vor, wenn zugleich eine für das Bundesrecht klärungsbedürftige Problematik gegeben wäre (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 223 und 277 ).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Die erforderliche Grundsätzlichkeit für das Bundesrecht läge nur vor, wenn zugleich eine für das Bundesrecht klärungsbedürftige Problematik gegeben wäre (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 223 und 277 ).
  • BVerwG, 20.04.1983 - 1 B 53.83

    Begründung einer Revision mit Rechtsfragen des Landesrechts - Grundgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1994 - 1 B 14.94
    Daß diese Tage als Tage der Trauer, des Totengedenkens und der inneren Einkehr zu verstehen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht an anderer Stelle entschieden (vgl. Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 1 B 53.83 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 31).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Zur Forderung der Revision, der Senat des Oberverwaltungsgerichts habe den Augenschein in voller Besetzung einholen müssen, weist der Senat aber auf Folgendes hin: Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter Beweis erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 54 S. 2 f.).
  • VGH Bayern, 07.04.2009 - 10 BV 08.1494

    Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 21.4.1994 NJW 1994, 1975) stellt der Sonn- und Feiertagschutz ein verfassungsgesetzlich vorgeschriebenes Regelungselement dar, das der Gesetzgeber im Rahmen der ihm zukommenden Gesetzgebungsmacht mit den anderen für den zu regelnden Lebensbereich bedeutsamen Regelungselementen zum Ausgleich zu bringen und damit im Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Ordnung durch eine eigenständige gesetzgeberische Entscheidung zu konkretisieren hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - 4 B 135/15

    Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag bestätigt

    Dass diese Unterhaltungselemente religiös motiviert sein mögen, ist angesichts der durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sowie Art. 25 Abs. 1 LV NRW verfassungsrechtlich besonders abgesicherten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 -, NJW 1994, 1975 = juris Rn. 9, 12 f.; OVG NRW, Urteile vom 14. Mai 1998 - 4 A 5592/96 -, juris Rn. 28 ff. und vom 7. Oktober 1993 - 4 A 3101/92 -, NWVBl 1994, 144 = juris Rn. 11 f., gesetzlichen Zielsetzung, den Karfreitag als zentralen christlichen Feiertag mit seiner Eigenart als Tag der Trauer und der inneren Einkehr besonders zu schützen, für die Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 Nr. 2 FeiertagsG NRW als solches unerheblich.

    vgl. - auch im Zusammenhang mit der nach Art. 5 Abs. 3 GG schrankenlos gewährleisteten Kunstfreiheit - BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 -, NJW 1994, 1975 = juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 1993 - 4 A 3101/92 -, NWVBl 1994, 144 = juris Rn. 27 ff.

  • BVerwG, 20.11.2014 - 7 B 27.14

    Schweinemastanlage; gemeindliches Einvernehmen; Unmittelbarkeit der

    Für die Frage, ob ein geeigneter Fall vorliegt, kann auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO gelten (Beschluss vom 21. April 1994 - BVerwG 1 B 14.94 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 54 S. 3 = NJW 1994, 1975 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 35.09

    Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens durch eine Filmfreigabe am

    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsmacht, den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Feiertagsschutz mit anderen bedeutsamen Belangen zum Ausgleich zu bringen (so zuletzt BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. - juris Rn. 148, 153; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - BVerwG 1 B 14.94 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 54 S. 5 f., jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 10.12.2015 - 20 K 5562/14

    Gericht bestätigt Verbot einer Beschneidungsfeier an Karfreitag

    - 1 B 14/94 - NJW 1994, 1975; OVG NRW, Urteil vom 14.05.1998 - 4 A 5592/96 - (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.09.1998 - 1 B 83.98).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17

    Angaben zum Beweisthema; freie Beweiswürdigung; Besetzungsrüge; eingeschlafener

    Für die Frage, ob ein Gericht nach § 96 Abs. 2 VwGO schon vor der mündlichen Verhandlung Beweis durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter erheben lassen kann, gelten die Kriterien für die Beweisaufnahme durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren nach § 87 Abs. 3 Satz 2 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 B 14.94 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 54 S. 2 f.).
  • VG Köln, 08.01.2015 - 20 L 1916/14

    Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig

    Insoweit geht die gesetzgeberische Zielsetzung grundsätzlich dahin, unterhaltende Veranstaltungen, die keinen ernsten, dem Zweck des jeweiligen Feiertages entsprechenden Charakter haben, nur nach Maßgabe der jeweiligen Beschränkungen zuzulassen, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 07.10.1993 - 4 A 3101/92 -, NVwZ-RR 1994, 206 zum FeiertagsG a.F. und BVerwG Beschluss vom 21.04.1994 - 1 B 14/94 - NJW 1994, 1975; OVG NRW, Urteil vom 14.05.1998 - 4 A 5592/96 - (bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.09.1998 - 1 B 83.98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 8 A 2042/06

    Optisch bedrängende Wirkung einer 99,9 m hohen Windkraftanlage auf ein 239 m

    - 1 B 14.94 -, NJW 1994, 1975.
  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Zu diesem Ergebnis gelangt das Gericht, nachdem der durch Senatsbeschluss vom 30. April 2014 gemäß § 96 Abs. 2 VwGO mit der Augenscheinseinnahme beauftragte Berichterstatter den anderen zur Entscheidung berufenen Senatsmitgliedern die in der Niederschrift vom 15. Mai 2014 getroffenen Feststellungen vermittelt hat (zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 21. April 1994 - 1 B 14.94 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos

  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 B 102.97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz - Darlegungsanforderungen an

  • VG Gera, 31.03.1999 - 1 E 319/99

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Versagung einer

  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94

    Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz -

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2010 - 15 KF 25/09

    Vernehmen einer Zeugin im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens im Haus der

  • VG Stuttgart, 22.03.2005 - 4 K 1010/05

    Allgemeine wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Ausnahme für

  • BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 63.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Freie Beweiswürdigung von

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 1 L 707/99

    Außenbereich; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Dorferneuerungsplan;

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