Rechtsprechung
BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 141.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eine Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung - Bedeutung der Frage nach der Staatsangehörigkeit bei der Entscheidung über die Ausstellung eines Reiseausweises - Zulässigkeit der Verweigerung der Erteilung eines Reiseausweises mit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.1994 - 13 S 2416/93
- BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 141.94
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus BVerwG, 10.08.1994 - 1 B 141.94
Davon ist auch der beschließende Senat in dem vom Kläger erwähnten Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - ausgegangen (BVerwGE 87, 11 ).
- BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines …
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, daß Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten und daß sich die Bereitschaft dieses Staates, den Staatenlosen zurückzunehmen, im Falle der Erteilung eines Reiseausweises verringern könnte (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4).Diese Erwägungen sind nicht sachwidrig und - nach Maßgabe der gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - a.a.O.) - geeignet, die Versagung des Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 1. Halbsatz StlÜbk zu rechtfertigen.
- VG Hannover, 10.05.2010 - 13 A 649/09
Fremdenpass; Reisepass; Staatenlose; Türkei; Wiedereinbürgerung
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, daß Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten und daß sich die Bereitschaft dieses Staates, den Staatenlosen zurückzunehmen, im Falle der Erteilung eines Reiseausweises verringern könnte (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4).Diese Erwägungen sind nicht sachwidrig und - nach Maßgabe der gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - a.a.O.) - geeignet, die Versagung des Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 1. Halbsatz StlÜbk zu rechtfertigen" (Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - zit. n. juris).
- VG Hannover, 22.12.2021 - 5 A 1570/21
Abstammung vom Großvater; Abstammung von Elternteil; Ausweisungsinteresse; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ging es dabei aber - soweit ersichtlich - um die Wiedereinbürgerung (BVerwG, Beschluss vom 10.8.1994 - BVerwG 1 B 141.94 -, juris; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2002 - 11 PA 284/02 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 10.5.2010 - 13 A 649/09 -, juris) bzw. um die Erlangung einer Staatsangehörigkeit nach der Auflösung der Sowjetunion (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - BVerwG 1 B 223/97 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 1662/96
Lettland; Erwerb der lettischen Staatsangehörigkeit; Rechtmäßiger Aufenthalt im …
Denn dies bedarf in einem Rechtsstreit auf Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 StlÜbk keiner Entscheidung, wenn die Klage unabhängig davon unbegründet ist (BVerwGE 87, 11, 14; Beschluß vom 10.8.1994 - 1 B 141.94 -, Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3).Unter solchen Umständen ist es aber ermessensfehlerfrei, die Erteilung eines Reiseausweises gemäß Art. 28 Satz 2 StlÜbk abzulehnen (BVerwG, Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O.).
- VG Hannover, 29.01.2010 - 13 A 6170/09
Anhörung; Heilung; Passpflicht; SOG-Verfügung; Verfahrensfehler; Wehrdienst; …
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, daß Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten und daß sich die Bereitschaft dieses Staates, den Staatenlosen zurückzunehmen, im Falle der Erteilung eines Reiseausweises verringern könnte (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4).Diese Erwägungen sind nicht sachwidrig und - nach Maßgabe der gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - a.a.O.) - geeignet, die Versagung des Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 1. Halbsatz StlÜbk zu rechtfertigen" (Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - zit. n. juris).
- VG Hannover, 04.10.2012 - 13 A 3822/12
Militärdienst; Passpflicht; Reisepass; fehlender Reisepass; SOG-Verfügung; …
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, kann die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigen, daß Bemühungen um Rücknahme des Staatenlosen durch seinen (ehemaligen) Heimatstaat noch Erfolg haben könnten und daß sich die Bereitschaft dieses Staates, den Staatenlosen zurückzunehmen, im Falle der Erteilung eines Reiseausweises verringern könnte (vgl. Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 3 = InfAuslR 1995, 4).Diese Erwägungen sind nicht sachwidrig und - nach Maßgabe der gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 1 B 141.94 - a.a.O.) - geeignet, die Versagung des Reiseausweises nach Art. 28 Satz 2 1. Halbsatz StlÜbk zu rechtfertigen" (Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223/97 - zit. n. juris).