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   OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07   

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OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07 (https://dejure.org/2007,9377)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.06.2007 - 1 B 145/07 (https://dejure.org/2007,9377)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 1 B 145/07 (https://dejure.org/2007,9377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Fahrgastbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung einer medizinischen Begutachtung des Fahrers als ausreichende Reaktion auf Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der für die Beförderung von Fahrgästen erforderlichen Fähigkeiten; Geltendmachung von Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines Fahrers als ...

  • Judicialis

    FeV § 11 Abs. 3; ; FeV § 11 Abs. 6 Satz 1; ; FeV § 11 Abs. 6 Satz 2; ; FeV § 11 Abs. 7; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    Bei einer sachangemessenen Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung werden in einer Situation, wie sie sich hier darstellt, Grundrechte des Antragstellers wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), insbesondere aber auch der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht verletzt vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 (85 f.) = NJW 1993, 2365, vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 (79).
  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 10 L 72/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines 68-jährigen Berufskraftfahrers wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14.3.2007 - 10 L 72/07 - bleibt ohne Erfolg.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    Bei einer sachangemessenen Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung werden in einer Situation, wie sie sich hier darstellt, Grundrechte des Antragstellers wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), insbesondere aber auch der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht verletzt vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 (85 f.) = NJW 1993, 2365, vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 (79).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    Bei einer sachangemessenen Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung werden in einer Situation, wie sie sich hier darstellt, Grundrechte des Antragstellers wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), insbesondere aber auch der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht verletzt vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 (85 f.) = NJW 1993, 2365, vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 (79).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht geht auch der Senat von einer hauptsacheoffenen Situation bezüglich der zu überprüfenden Fahreignung des Antragstellers aus ggf. muss im gerichtlichen Hauptsacheverfahren bezogen auf die letzte behördliche Entscheidung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden, ob die Kraftfahreignung des Antragstellers in Bezug auf die hier in Rede stehenden Fahrerlaubnisklassen gegeben war, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11.7.1985 - 7 C 33/83 -, NJW 1986, 1562.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Saarland, 06.06.2007 - 1 B 145/07
    Bei einer sachangemessenen Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung werden in einer Situation, wie sie sich hier darstellt, Grundrechte des Antragstellers wie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), insbesondere aber auch der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nicht verletzt vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69 (85 f.) = NJW 1993, 2365, vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378, und vom 8.7.2002 - 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381; BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 (79).
  • VG Mainz, 03.06.2009 - 3 K 1046/08

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrgastbeförderung; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;

    Soweit demgegenüber der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Saarland vom 06. Juni 2007 (1 B 145/07, BeckRS 2007 24254) geltend macht, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung komme sehr wohl als Mittel zur Überprüfung von Zweifeln an der charakterlichen Eignung in Betracht (vgl. S. 6 der Klagebegründung, Bl. 12 der Gerichtsakten), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • VG Saarlouis, 16.11.2009 - 10 L 905/09

    Verhältnismäßigkeit einer ärztlichen Untersuchung der Kraftfahreignung u.a. in

    So das VG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 14.3.2007, 10 L 72/07, dokumentiert bei juris, rechtskräftig nach dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 6.6.2007, 1 B 145/07; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 28.10.2004, 10 S 475/04, zitiert nach juris.
  • VG Mainz, 16.06.2009 - 3 K 1046/08

    Verlust der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wegen privater

    Soweit demgegenüber der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Saarland vom 06. Juni 2007 (1 B 145/07, BeckRS 2007 24254) geltend macht, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung komme sehr wohl als Mittel zur Überprüfung von Zweifeln an der charakterlichen Eignung in Betracht (vgl. S. 6 der Klagebegründung, Bl. 12 der Gerichtsakten), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • VG Saarlouis, 10.03.2010 - 10 K 490/09

    Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Behandlung einer psychischen

    So die Kammer in ihrem Beschluss vom 14.3.2007, 10 L 72/07, dokumentiert bei juris, rechtskräftig nach dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 6.6.2007, 1 B 145/07; vgl. ferner den Beschluss der Kammer vom 16.11.2009, 10 L 905/09, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 28.10.2004, 10 S 475/04, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 31.10.2007 - 10 L 1361/07

    Zur Frage der genügenden Begründung i.S.v. § 11 Abs. 6 FeV der Aufforderung zur

    Umdrucks, m.w.N.; bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 06.06.2007, 1 B 145/07.
  • VG Saarlouis, 04.06.2013 - 10 L 673/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.06.2007, 1 B 145/07; ferner Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, a.a.O., § 11 Rdnr. 11.
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