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   BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84   

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BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84 (https://dejure.org/1985,6167)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1985 - 1 B 149.84 (https://dejure.org/1985,6167)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1985 - 1 B 149.84 (https://dejure.org/1985,6167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzung für eine Abweichung von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts - Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84
    Aber auch in einem solchen Fall scheidet in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO die Revisionszulassung aus, wenn sich die berufungsgerichtliche Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellen würde, insbesondere die Klage als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. dazu u.a. BVerwGE 54, 99; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34; Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 15.81 -).
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 15.81

    Ausländer - Ausweisung - Anfechtungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84
    Aber auch in einem solchen Fall scheidet in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO die Revisionszulassung aus, wenn sich die berufungsgerichtliche Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellen würde, insbesondere die Klage als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. dazu u.a. BVerwGE 54, 99; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34; Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 15.81 -).
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84
    Aber auch in einem solchen Fall scheidet in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO die Revisionszulassung aus, wenn sich die berufungsgerichtliche Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellen würde, insbesondere die Klage als unbegründet abzuweisen wäre (vgl. dazu u.a. BVerwGE 54, 99; Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34; Urteil vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 C 15.81 -).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84
    Als Abwehranspruch teilt er die Rechtsnatur des Handelns, gegen das er sich richtet (Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG 4 C 36.72 - NJW 1974, 817).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84
    Die Klärung seiner Staatsangehörigkeit erstrebt der Kläger in anderen Verwaltungsstreitsachen, u.a. in der Revisionssache BVerwG 1 C 12.84.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    (1) Das Berufungsgericht ist allerdings mit Recht davon ausgegangen, dass die Anwendbarkeit der Vorschriften des Wettbewerbsrechts gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG eine geschäftliche Handlung erfordert, während der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch eine hoheitliche Handlung voraussetzt (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 1 B 149/84, juris Rn. 9; OVG Münster, NWVBl 2010, 355 [juris Rn. 6]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 639, 640 [juris Rn. 37]).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

    Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch setzt die begründete Besorgnis voraus, der Beklagte werde künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Klägers eingreifen (Beschluss vom 29. April 1985 - BVerwG 1 B 149.84 - juris Rn. 9).
  • BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB nur gegeben, wenn durch rechtswidriges Verwaltungshandeln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Eingriff in geschützte Rechtspositionen droht (BFH-Urteil vom 16.03.2016 - VII R 36/13, Rz 16, mit Verweis auf das BVerwG-Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7.13 und den BVerwG-Beschluss vom 29.04.1985 - 1 B 149.84, juris).
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BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1985 - 1 B 149.84 (https://dejure.org/1985,15382)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1985 - 1 B 149.84 (https://dejure.org/1985,15382)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

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