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   BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74   

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https://dejure.org/1974,920
BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74 (https://dejure.org/1974,920)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1974 - I B 15.74 (https://dejure.org/1974,920)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1974 - I B 15.74 (https://dejure.org/1974,920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigten - Glaubhaftmachung von "Vorfluchtgründen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.07.1972 - I CB 18.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß allein der Antrag auf Asylgewährung nicht ausreicht, eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung glaubhaft zu machen (Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 145.59 - Beschluß vom 21. Juli 1972 - BVerwG I CB 18.72 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.07.1974 - I B 56.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74
    Daß eine Glaubhaftmachung an widersprüchlichen Angaben scheitern und trotz erheblicher Widersprüche im Sachvortrag nur bei einer überzeugenden Auflösung solcher Widersprüche bejaht werden kann, versteht sich von selbst und bedarf zu seiner Klärung nicht der Zulassung und Durchführung des Revisionsverfahrens (vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1974 - BVerwG I B 56.73 -).
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 145.59

    Streit um die Anerkennung eines jugoslawischen Studenten als ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß allein der Antrag auf Asylgewährung nicht ausreicht, eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung glaubhaft zu machen (Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 145.59 - Beschluß vom 21. Juli 1972 - BVerwG I CB 18.72 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag dem Asylsuchenden nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (vgl. z.B. Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant

    Mit diesem Hinweis nur auf die Wahrscheinlichkeit des Sachvortrags des Klägers wird die nach §.108 Abs. 1 VwGO gebotene Überzeugungsgewißheit nicht offengelegt, und es erweisen sich die diesbezüglichen Wendungen des Urteils auch nicht etwa - wie der Senat ebenfalls erwogen hat - als mißglückte Formulierungen dafür, daß das Berufungsgericht von der Tätigkeit des Klägers für Dev Yol im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überzeugt sei, zumal bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Vorbringen eines Asylsuchenden als unglaubhaft beurteilt werden darf, wenn es erhebliche, nicht überzeugend aufgelöste Widersprüche enthält (vgl. z.B. Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6).
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