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   BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92   

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https://dejure.org/1992,3374
BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92 (https://dejure.org/1992,3374)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1992 - 1 B 152.92 (https://dejure.org/1992,3374)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1992 - 1 B 152.92 (https://dejure.org/1992,3374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Das ist bei getilgten oder zu tilgenden Verurteilungen grundsätzlich nicht der Fall (Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115).
  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Die Beantwortung der Frage, ob ein länger zurückliegendes Verhalten des Gewerbetreibenden bei der Beurteilung seiner Zuverlässigkeit berücksichtigt werden darf, richtet sich zunächst nach den §§ 51, 52 des Gesetzes über das Zentralregister und des Erziehungsregisters - BZRG - vgl. hierzu BVerwG, GewArch 1995, 115 und GewArch 1995, 377; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 1998 - Bf V 57/96 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2018 - 4 B 1486/17

    Gaststättenerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Die Taten unterliegen nicht dem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 21.9.1992 - 1 B 152/92 -, GewArch 1995, 115 = juris, Rn. 5, und sind in ihrer negativen Aussagekraft für die gaststättenrechtliche Zuverlässigkeitsbeurteilung in Anbetracht der zahlreichen weiteren Gesetzesverstöße des Antragstellers nicht schon dadurch entkräftet, dass er - so seine Behauptung - nicht erneut straffällig geworden ist.
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2017 - 7 K 4566/16

    Unzuverlässigkeit; Widerruf; Taxikonzession; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    Zur Frage der Berücksichtigung von Straftaten bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit: BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - 1 B 152.92, juris.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14

    Gewerbeuntersagung - Regelvermutungsfristen - Bedeutung des

    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96

    Zulassung einer Revision bei Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen

    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 = GewArch 1995, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen;

    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. Tolzmann, a.a.O., § 51 Rn. 33; für Prüfungen der persönliche Zuverlässigkeit BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, a.a.O., und Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115; für Gutachten zur Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ebenso BGH, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 StR 309/12 - BGHSt 57, 300; anders nur wegen spezialgesetzlicher Regelungen im Disziplinarrecht, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2013 - 2 B 86.13 - juris m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 21.01.2011 - 4 K 5220/10

    Gewerbeuntersagung; Privatlehrer; Besitz von kinderpornographischem Material

    Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers für das von ihm ausgeübte Gewerbe im Bereich der Lehrtätigkeit für Kinder kann diese Verurteilung, da sie im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist (vgl. §§ 51 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 2b BZRG), auch berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 11 CE 20.2844

    Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen - einstweiliger Rechtsschutz

    Die Straftat liegt unterhalb der aus § 51 Abs. 1 BZRG abzuleitenden äußersten zeitlichen Verwertungsgrenze (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 21.9.1992 - 1 B 152/92 - GewArch 1995, 115 = juris Rn. 5; Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, § 35 Rn. 41), da die Tilgungsfrist erst am 5. Oktober 2022 abläuft (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 47 Abs. 1, § 36 Satz 1 BZRG).
  • VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit,

  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 6 K 13.384

    Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit einem Aufbauseminar

  • VG Düsseldorf, 19.10.2011 - 6 K 4473/10

    Verwertbarkeit Tilgung Strafurteil Verblassen

  • VG Düsseldorf, 03.12.2015 - 6 K 9256/13

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; Versorgungsunternehmen; Antrag;

  • VG Schwerin, 29.03.2011 - 7 A 931/08

    Erweiterte Gewerbeuntersagungsverfügung allein gegenüber dem Geschäftsführer

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

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