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   BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90   

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https://dejure.org/1990,8450
BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90 (https://dejure.org/1990,8450)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1990 - 1 B 154.90 (https://dejure.org/1990,8450)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1990 - 1 B 154.90 (https://dejure.org/1990,8450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Passes bei Anhaltspunkten für einen Steuerfluchtwillen - Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Passgesetz (PassG) - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Passversagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90
    Ist die Berufungsentscheidung in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet worden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37; Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - NVwZ-RR 1990, 658).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90
    Ist die Berufungsentscheidung in je selbständig tragender Weise mehrfach begründet worden, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37; Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - NVwZ-RR 1990, 658).
  • BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 188.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90
    Wird nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht, genügt die Beschwerde bereits nicht dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (Beschluß vom 8. Februar 1990 - BVerwG 1 B 188.89 -).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 A 110.89

    Auslandsaufenthalt - Paßbewerber - Paßversagung - Wohnsitz - Steuerliche

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1990 - 1 B 154.90
    Es muß vielmehr ein Kausalzusammenhang zwischen den steuerlichen Verpflichtungen im Inland und dem angestrebten (weiteren) Aufenthalt im Ausland in dem Sinne bestehen, daß Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Antragsteller wolle sich diesen Verpflichtungen entziehen (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 A 110.89 - NVwZ 1990, 369).
  • BVerwG, 10.02.2015 - 6 B 3.15

    Passentziehung; Strafverfolgung; Entziehungswillen; Auslandsaufenthalt;

    Die festgestellten Tatsachen müssen bei vernünftiger Betrachtung in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde wegen der Strafverfolgung voraussichtlich nicht nach Deutschland zurückkehren (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1971 - 1 A 5.69 - Buchholz 402.00 § 7 PaßG Nr. 9 S. 4; vom 16. Oktober 1989 - 1 A 110.89 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 13 S. 7 und vom 10. Dezember 1990 - 1 B 154.90 - Buchholz 402.00 PaßG Nr. 14 S. 8; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95 - DVBl. 1996, 576 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2000 - 8 A 5431/96

    Entziehung des Passes eines deutschen Staatsangehörigen durch das Generalkonsulat

    Senatsbeschluss vom 2. Januar 1996, - 25 B 3037/95 -, DVBl. 1996, 576; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 1 A 110.89 -, NVwZ 1990, 369; BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 154.90 -, Buchholz, 402.00, PassG Nr. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2002 - 19 A 1918/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ausstellung eines Reisepasses;

    vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 154.90 -, Buchholz 402.00 PassG, Nr. 14, S. 8 (9); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87 -, a. a. O.
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