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   BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12   

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BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12 (https://dejure.org/2013,6665)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2013 - 1 B 17.12 (https://dejure.org/2013,6665)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2013 - 1 B 17.12 (https://dejure.org/2013,6665)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3
    Ausweisung; Befristung; nachträgliche Befristung; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Hilfsantrag; Rechtsschutzlücke; Bestandskraft; Verwaltungsakt; Revisionsverfahren; Revisionszulassung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3
    Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung; Bestandskraft; Hilfsantrag; Rechtsschutzlücke; Revisionsverfahren; Revisionszulassung; Verpflichtungsklage; Verwaltungsakt; nachträgliche Befristung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Anfechtungsklage gegen Ausweisung; Hilfsantrag an nachträgliche Befristung; Geltendmachung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung zugleich mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung durch die Ausländerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    Anfechtungsklage, Ausweisung, nachträgliche Befristung, nachträgliche Divergenz, Änderung der Rechtsprechung, neuere Rechtsprechung, Befristungsanspruch, Befristung, Wirkung der Ausweisung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3
    Aufenthaltsrecht: Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei nachträglicher Befristung der Wirkungen der Ausweisung im Laufe des Beschwerdeverfahrens | Ausweisung; Befristung; Nachträgliche Befristung; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Hilfsantrag; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3
    Aufenthaltsrecht: Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei nachträglicher Befristung der Wirkungen der Ausweisung im Laufe des Beschwerdeverfahrens | Ausweisung; Befristung; Nachträgliche Befristung; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Hilfsantrag; ...

  • rewis.io

    Anfechtungsklage gegen Ausweisung; Hilfsantrag an nachträgliche Befristung; Geltendmachung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1
    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung zugleich mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung durch die Ausländerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Befristung einer Ausweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 574
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in einzelnen Bundesländern - hier: Baden-Württemberg - verstößt nicht gegen die Stand-Still-Klauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - NVwZ 2013, 365 Rn. 22 - 25, vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 28 - 34 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - juris Rn. 23 - 25).

    Allerdings hat die Beschwerde zu Recht eine - nachträgliche - Divergenz der angegriffenen Entscheidung zum Senatsurteil vom 10. Juli 2012 (BVerwG 1 C 19.11 - NVwZ 2013, 365 Rn. 22 - 25) aufgezeigt.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats haben Ausländer seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 30 ff., vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 38 ff. und - BVerwG 1 C 14.12 - juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in einzelnen Bundesländern - hier: Baden-Württemberg - verstößt nicht gegen die Stand-Still-Klauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - NVwZ 2013, 365 Rn. 22 - 25, vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 28 - 34 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - juris Rn. 23 - 25).

    Zu den Folgen einer Ausweisung für den Betroffenen wird bei einem Straftäter in aller Regel auch der Gedanke der Resozialisierung als Bestandteil der von den zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten anzustellenden eigenständigen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 23 und vom 15. Januar 2013 a.a.O. Rn. 17 ff. ) Prognose über die Wiederholungsgefahr gehören.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats haben Ausländer seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 30 ff., vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 38 ff. und - BVerwG 1 C 14.12 - juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in einzelnen Bundesländern - hier: Baden-Württemberg - verstößt nicht gegen die Stand-Still-Klauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen (Urteile vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - NVwZ 2013, 365 Rn. 22 - 25, vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 28 - 34 und vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 10.12 - juris Rn. 23 - 25).

    Zu den Folgen einer Ausweisung für den Betroffenen wird bei einem Straftäter in aller Regel auch der Gedanke der Resozialisierung als Bestandteil der von den zuständigen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten anzustellenden eigenständigen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2012 a.a.O. Rn. 23 und vom 15. Januar 2013 a.a.O. Rn. 17 ff. ) Prognose über die Wiederholungsgefahr gehören.

    Denn das Ausweisungsrecht dient nicht der Resozialisierung des Betroffenen (Urteil vom 15. Januar 2013 a.a.O. Rn. 20),.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Hat die Ausländerbehörde die Wirkungen einer Ausweisung entgegen § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nicht zugleich mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung befristet (Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 14.12), kann der Ausländer diesen Anspruch im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Ausweisung durch einen Hilfsantrag auf nachträgliche Befristung durchsetzen.

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats haben Ausländer seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 30 ff., vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 1 C 20.11 - juris Rn. 38 ff. und - BVerwG 1 C 14.12 - juris Rn. 11 f.).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Zu berücksichtigen sind dabei nicht nur die Folgen eines Verbleibs des Assoziationsberechtigten in seinem Aufenthaltsstaat für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit, sondern auch die Folgen einer Ausweisung für die betreffende Person und ihre Familienangehörigen sowie ihre Bindungen zum Aufenthaltsstaat oder fehlende Bindungen zum Herkunftsstaat (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C- 371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422 Rn. 74 ff., 79 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Soweit die Generalanwältin in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri in ihren Schlussanträgen vom 11. September 2003 (Rs. C-482/01 und C-493/01, Slg. 2003, I-5262 Rn. 64) bei der Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger darauf abgestellt hat, dass das vorlegende Gericht auch hätte prüfen müssen, wo eine Resozialisierung eher möglich wäre, hat der EuGH dieses Argument in seiner Entscheidung nicht aufgegriffen (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos u.a. - Slg. 2004, I-5257 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01

    DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZUR BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, DIE

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Soweit die Generalanwältin in den Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri in ihren Schlussanträgen vom 11. September 2003 (Rs. C-482/01 und C-493/01, Slg. 2003, I-5262 Rn. 64) bei der Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger darauf abgestellt hat, dass das vorlegende Gericht auch hätte prüfen müssen, wo eine Resozialisierung eher möglich wäre, hat der EuGH dieses Argument in seiner Entscheidung nicht aufgegriffen (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos u.a. - Slg. 2004, I-5257 ).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2013 - 1 B 17.12
    Die Frage, ob sich dies für Assoziationsberechtigte ebenfalls aus den Rechtsgedanken der Art. 27 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG ergibt (vgl. zur Anwendung dieser Vorschriften auf Unionsbürger EuGH, Urteil vom 23. November 2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - InfAuslR 2011, 45 ), kann daher offenbleiben.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Vielmehr ist in der Anfechtung der Ausweisung zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ein (Hilfs-)Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung ihrer Wirkungen zu sehen (Urteile vom 10. Juli 2012 a.a.O. jeweils Rn. 39 und vom 14. Mai 2013 - BVerwG 1 C 13.12 - juris Rn. 24; Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 1 B 17.12 - NVwZ-RR 2013, 574 Rn. 9 ff.).

    4.1 Der erst in der Revisionsinstanz gestellte Hilfsantrag des Klägers, mit dem dieser die sofortige Befristung der Wirkungen der Ausweisung begehrt, ist zulässig (vgl. Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 1 B 17.12 - NVwZ-RR 2013, 574 Rn. 10 und Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 = Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 9 jeweils Rn. 28).

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Der vom Kläger als Straftäter ins Feld geführte Aspekt der Resozialisierung steht einer Ausweisung - weder gefahrenabwehrrechtlich noch als Bleibeinteresse in der Abwägung - entgegen (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 7; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 19 ZB 21.2650 - juris Rn. 37 ff.).

    Dies gilt auch für den Umstand, dass ein Verlassen des Aufnahmestaates für die weitere Resozialisierung des Klägers möglicherweise weniger günstig ist, weil das Ausweisungsrecht nicht der Resozialisierung des von der Ausweisung Betroffenen dient (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 a.a.O.; U.v. 15.1.2013 a.a.O.; BayVGH, B.v. 10.2.2022 a.a.O.).

    Im Übrigen ist in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung auch geklärt, dass der Aspekt der Resozialisierung einer Ausweisung - weder gefahrenabwehrrechtlich noch als Bleibeinteresse in der Abwägung - entgegensteht (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 7; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 19 ZB 21.2650 - juris Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Für eine Zulassung der Revision allein zur Prüfung der Frage, ob die Behörde die Befristung im Einzelfall fehlerfrei bemessen hat, besteht kein Rechtsschutzinteresse, da diesem Begehren auf andere, einfachere Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 1 B 17.12 - Rn. 12 f.).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Aus der obergerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich bislang nicht eindeutig, ob die Verkürzung der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot im Wege der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage verfolgt werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 14.2.2012 - 1 C 7.11, U. v. 10.7.2012 - 1 C 19.11: Verpflichtungsklage; U. v. 14.3.2013 - 1 B 17.12, U. v. 15.4.2013 - 1 B 22.12: Anfechtungsklage - alle juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Aus der obergerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich bislang nicht eindeutig, ob die Verkürzung der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot im Wege der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage verfolgt werden muss (vgl. BVerwG, U. v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 30; U. v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 Rn. 40: Verpflichtungsklage; U. v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - NVwZ-RR 2013, 574 Rn. 10; U. v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - NVwZ-RR 2013, 774 Rn. 28: Anfechtungsklage).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 18 A 954/14

    Ausweisung; Resozialisierung; Heimatstaat; Herkunftsstaat; Aufnahmestaat

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Umstand, dass ein Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für die weitere Resozialisierung möglicherweise weniger günstig ist, einer Ausweisung weder zwingend noch regelmäßig entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 B 17.12 -, NVwZ-RR 2013, 574).

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 B 17.12 -, NVwZ-RR 2013, 574 m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2013 - 1 B 17.12 -, a.a.O.

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 19 ZB 22.2204

    Ausweisungsverfügung gegen russischen Staatsbürger nach strafrechtlicher

    Der vom Kläger ins Feld geführte Aspekt der Resozialisierung steht einer Ausweisung - weder gefahrenabwehrrechtlich noch als Bleibeinteresse in der Abwägung - entgegen (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 7; U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.2.2022 - 19 ZB 21.2650 - juris Rn. 37 ff.).

    Dies gilt auch für den Umstand, dass ein Verlassen des Aufnahmestaates für die weitere Resozialisierung des Klägers möglicherweise - ohne dass dieser Gesichtspunkt näher dargelegt worden wäre - weniger günstig ist, weil das Ausweisungsrecht nicht der Resozialisierung des von der Ausweisung Betroffenen dient (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 a.a.O.; U.v. 15.1.2013 a.a.O.; BayVGH, B.v. 10.2.2022 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der

    Dem entspricht es, dass für Klagen, die sich gegen Befristungsbescheide mit dem Ziel richten, eine Befristung der Wirkungen einer Ausweisung auf einen früheren als den im Bescheid bestimmten Zeitpunkt zu erreichen, die Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die richtige Klageart ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2013 - 1 B 17.12 - juris Rn. 13; B.v. 15.4.2013 - 1 B 22.12 - juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Denn in der Anfechtung der Ausweisung war bereits erstinstanzlich zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ein (Hilfs-)Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung ihrer Wirkungen zu sehen (BVerwG, Urteile vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 39 und vom 14.05.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 24; Beschluss vom 14.03.2013 - 1 B 17.12 - NVwZ-RR 2013, S. 574 Rn. 9 ff.).
  • VG Köln, 07.12.2021 - 12 K 6209/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2013 - 1 B 17.12 -, juris Rn. 7.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.09.2016 - 18 A 954/14 - BVerwG, Beschluss vom 14.03.2013 - 1 B 17.12 -, juris Rn. 7.

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • VG Oldenburg, 11.01.2016 - 11 A 892/15

    Abwägung; Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung der Ausweisung; elektronische

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

  • VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.1978

    Ausweisung, Drogendelikte, Abwägung, Niederlassungserlaubnis, Verwurzelung,

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 19 ZB 21.2650

    Ausweisung eines "faktischen Inländers" wegen Drogenstraftaten bei noch nicht

  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 10 ZB 15.1998

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 19 ZB 13.40

    Ein Verstoß gegen die Pflicht, das mit Ausweisungen verbundene Einreiseverbot zu

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 14.2019

    Nachträgliche Befristung der Wirkungen einer bestandskräftigen

  • VG Oldenburg, 20.01.2016 - 11 A 2961/15

    Ausweisung; Befristung; Ermessen; Teilaufhebung

  • VG Köln, 09.02.2023 - 12 L 1871/22
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