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   OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10   

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https://dejure.org/2011,9370
OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10 (https://dejure.org/2011,9370)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.04.2011 - 1 B 177/10 (https://dejure.org/2011,9370)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. April 2011 - 1 B 177/10 (https://dejure.org/2011,9370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremGSED § 7; VwGO § 80 Abs 2 Nr 3
    Abgabenerhebung in Innovationsbereichen - Abgabe; aufschiebende Wirkung; Business Improvement District; Gebietsabgrenzung; Homogenität; Innovationsbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung einer öffentlichen Aufgabe durch Erhebung einer Abgabe nach § 7 Abs. 1 Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (BremGSED); Herstellung der Homogenität einer mit Sonderabgabe zu belegenden Gruppe durch Abgrenzung zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung der Homogenität einer mit Sonderabgabe zu belegenden Gruppe durch Abgrenzung zu anderen Gruppen anhand von gesellschaftlichen Interessen und Gegebenheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Innovationsbereich und Sonderabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1539
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    Die Erfüllung dieser Merkmalsgruppe in ihrem Zusammenspiel bilde zugleich den entscheidenden Rechtfertigungsgrund für eine zu der Gemeinlast der Steuern hinzutretende Sonderlast und sichere so die Wahrung verhältnismäßiger Belastungsgleichheit (BVerfG, Urteil vom 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 -, BVerfGE 113, 128 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    Im Beschluss vom 12.05.2009 (- 2 BvR 743/01-, BVerfGE 123, 132 , s.a. Urteil vom 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -, BVerfGE 122, 316 ) verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, dass innerhalb des Ensembles der speziellen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Sonderabgabe mit Finanzierungszweck eine besonders enge Verbindung zwischen der spezifischen Beziehung oder auch Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Zweck der Abgabenerhebung, einer daraus ableitbaren Finanzierungsverantwortung und der gruppennützigen Verwendung des Abgabenaufkommens bestehe.
  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    Im Beschluss vom 12.05.2009 (- 2 BvR 743/01-, BVerfGE 123, 132 , s.a. Urteil vom 03.02.2009 - 2 BvL 54/06 -, BVerfGE 122, 316 ) verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, dass innerhalb des Ensembles der speziellen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Sonderabgabe mit Finanzierungszweck eine besonders enge Verbindung zwischen der spezifischen Beziehung oder auch Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Zweck der Abgabenerhebung, einer daraus ableitbaren Finanzierungsverantwortung und der gruppennützigen Verwendung des Abgabenaufkommens bestehe.
  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Homogenität der Gruppe nicht erst durch die die Abgabenpflicht auslösende Regelung hergestellt werden (vgl. Hecker, a.a.O. S. 171), sondern die Gruppe muss hinsichtlich gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägte Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sein (Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99, 2 BvL 4/99, 2 BvL 6/99, 2 BvL 16/99, 2 BvL 18/99 u.a. BVerfGE 108, 186 ; Beschluss vom 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04- , BVerfGE 124, 348).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO greift aus der Gesamtheit der Geldleistungen, die von Hoheitsträgern durch Verwaltungsakt gefordert werden, den Kreis von Zahlungspflichten heraus, der von der Zweckrichtung her Gemeinsamkeiten mit den der Finanzgerichtsbarkeit zugewiesenen Steuern aufweist und es wegen dieser Parallelität rechtfertigt, dass sich das öffentliche Interesse am sofortigen Zahlungseingang - ebenso wie im Steuerrecht - gegenüber dem sonst als vorrangig anerkannten Interesse des Schuldners durchsetzt, vor Unanfechtbarkeit des Heranziehungsbescheides nicht leisten zu müssen (BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30/90 -, NVwZ 1993, 1112 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Homogenität der Gruppe nicht erst durch die die Abgabenpflicht auslösende Regelung hergestellt werden (vgl. Hecker, a.a.O. S. 171), sondern die Gruppe muss hinsichtlich gemeinsamer, durch Rechtsordnung und gesellschaftliche Wirklichkeit geprägte Interessen und Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar sein (Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99, 2 BvL 4/99, 2 BvL 6/99, 2 BvL 16/99, 2 BvL 18/99 u.a. BVerfGE 108, 186 ; Beschluss vom 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04- , BVerfGE 124, 348).
  • VG Köln, 20.05.2021 - 8 K 3904/18

    Eigentümer von Wohnimmobilie an der Severinstraße in Köln muss nicht für

    vgl. zur jeweils entsprechenden Landesgesetzgebung: Eine Sonderabgabe eigener Art annehmend, auf welche die Regeln über Sonderabgaben im engeren Sinne anzuwenden seien, Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris, Rn 65, 70 f.; ohne weitere Einordnung jedenfalls die Maßstäbe bzgl. Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion anwendend, OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 18.

    vgl. zur in der dortigen Fallgestaltung ebenfalls fehlenden Homogenität: OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 19 ff.; demgegenüber eine Finanzierungsverantwortung rechtfertigende Homogenität und Sachnähe bzgl. einer als Kerngebiet dargestellten Einkaufsstraße (Neuer Wall) annehmend: Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris, Rn 74 ff.

    vgl. ebenso zu einer entsprechenden Konstellation: OVG Bremen, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 B 177/10 -, juris, Rn. 26.

  • OVG Bremen, 14.04.2011 - 1 B 177/11
    OVG.: 1 B 177/10 (VG: 2 V 185/10) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache.
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