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   BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11, 1 B 19.11, 1 PKH 11.11   

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BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11, 1 B 19.11, 1 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.2011 - 1 B 19.11, 1 B 19.11, 1 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 2011 - 1 B 19.11, 1 B 19.11, 1 PKH 11.11 (https://dejure.org/2011,3183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen des Tatbestandsmerkmals des Unterstützens gem. § 54 Nr. 5 AufenthG durch die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfallenden Aktivitäten der Islamischen Kulturgemeinschaft (IKG)

  • rewis.io

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Meinungsäußerungsfreiheit; Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Meinungsäußerungsfreiheit; Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 54 Nr. 5
    Erfüllen des Tatbestandsmerkmals des Unterstützens gem. § 54 Nr. 5 AufenthG durch die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfallenden Aktivitäten der Islamischen Kulturgemeinschaft (IKG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine Vereinigung den Terrorismus unterstützt, wenn sie selbst ihre Ziele zumindest auch mit terroristischen Mitteln verfolgt (Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 = Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 25).

    In seinem Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - (a.a.O. S. 129) hat der Senat dazu ausgeführt, dass wegen der tatbestandlichen Weite des Unterstützungsbegriffs bei der Anwendung der Vorschrift darauf zu achten ist, dass nicht unverhältnismäßig namentlich in das auch Ausländern zustehende Recht auf freie Meinungsäußerung jenseits der zumindest mittelbaren Billigung terroristischer Bestrebungen eingegriffen wird.

    Der Ausweisungsgrund des § 54 Nr. 5 AufenthG, der die Regelungen des durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 (BGBl I S. 361) geänderten § 47 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG 1990 übernommen hat (BTDrucks 15/420 S. 90), dient der effektiven Bekämpfung der Vorfeldunterstützung des internationalen Terrorismus durch Herabsetzung der Eingriffsschwelle (vgl. Urteil vom 15. März 2005 a.a.O. S. 126 ff. m.w.N. auf die Gesetzesmaterialien).

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Dieses Prozessgrundrecht verpflichtet ein Gericht insbesondere nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen oder der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 = NVwZ 2003, 1132 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2010 - 1 B 24.10

    Ausweisung eines Ausländers; Unterstützung des Terrorismus; PKK

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Dabei sind als terroristisch anzusehen jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 33 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 52; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - BVerwG 1 B 24.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch die angefochtene Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung verbietet dem Tatrichter auch nicht von vornherein, bei seiner Würdigung u.a. allgemein zugängliche Internet-Quellen zu verwerten und sich bei der Überzeugungsbildung im Wesentlichen auf den Vortrag eines Beteiligten zu stützen; maßgeblich für seine richterliche Beurteilung ist - außerhalb des Anwendungsbereichs von hier nicht eingreifenden Beweisregeln - allein die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Bekundungen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Dabei sind als terroristisch anzusehen jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 Rn. 33 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 52; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - BVerwG 1 B 24.10 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des

    Auszug aus BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
    Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 = NVwZ 2003, 1132 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 18.04.2008 - 8 B 105.07

    Bewertung einer den Verlust eines zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckenden

  • BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel,

  • BVerwG, 13.07.1999 - 9 B 419.99

    Fehlende Begründung des Berufungsurteils - Vorliegen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Eine Vereinigung unterstützt den Terrorismus, wenn sie selbst ihre Ziele auch mit terroristischen Mitteln - wie dem Einsatz gemeingefährlicher Waffen und mit Angriffen auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele - verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - juris, m.w.N.; vgl. im Einzelnen zum Begriff des Terrorismus GK-AufenthG, Stand: Sept. 2011, § 54 Rn. 436 ff.).

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -BVerwGE 123, 114 - zur früheren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; vgl. auch Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - a.a.O., m.w.N.; Beschluss des Senats vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - juris und vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 - a.a.O.).

    Tatsächlich ist bei der Teilnahme an Demonstrationen besonders zu beachten, dass nicht unverhältnismäßig in das Recht auf freie Meinungsäußerung jenseits der zumindest mittelbaren Billigung terroristischer Bestrebungen eingegriffen wird (BVerwG, Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - a.a.O.; Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 - a.a.O.).

    Zum einen können aber auch Aktivitäten, die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit unterfallen, das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - a.a.O.).

    Für die Verwirklichung des Tatbestands kommt es danach weder darauf an, dass die in Frage stehende Vereinigung verboten ist noch darauf, dass die konkrete Unterstützungshandlung strafbar wäre (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Ebenso wenig ist ein "aktives Tätigwerden" erforderlich (BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26.03 -, InfAuslR 2005, 374, zur früheren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; vgl. auch Beschluss vom 23.09.2011 - 1 B 19.11 -, juris, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.2010 - 11 S 2366/10 -, InfAuslR 2011, 105; Urteil vom 25.05.2011 - 11 S 308/11 - juris, vom 21.04.2010 - 11 S 200/10 -, DVBl 2010, 797; vom 07.12.2011 - 11 S 897/11 -, juris; vom 14.05.2014 - 11 S 2224/13 -, juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2010 - 11 K 1763/10 -, juris).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
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