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   VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19   

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VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19 (https://dejure.org/2019,18690)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.06.2019 - 1 B 20/19 (https://dejure.org/2019,18690)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 1 B 20/19 (https://dejure.org/2019,18690)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Der Schluss auf eine Nichteignung des Betroffenen ist allerdings nur dann zulässig, wenn die vorherige Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Weigerung, das Gutachten beizubringen, kein ausreichender Grund bestanden hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 19, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 -, juris Rn. 22).

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtenbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - etwa im gerichtlichen Verfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 24.04.2019 - 11 CS 18.2605

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Bei der Annahme, dass jedenfalls ab einer Konzentration von THC-Carbonsäure (THC-COOH) von 150 ng/ml im Blutserum von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist, handelt es sich um eine gesicherte, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhende Erkenntnis (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, juris Rn. 13 m.w.N., Beschl. v. 27.1.2017 - 11 CS 16.2403 -, juris Rn. 14 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.8.2018 - OVG 4 S 34.18 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschl v. 15.9.2016 - 2 B 2335/16 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.2.2015 - 16 B 50/15 -, juris Rn. 8).

    Ausgehend von einer Anfangskonzentration des Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml kann bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut wegen dessen Halbwertszeiten auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn eine Blutprobe aufgrund einer behördlichen Anordnung erst bis zu acht Tage nach dem letzten Konsum entnommen worden ist, und wiederum umgekehrt kann ausgehend von einem Grenzwert von 75 ng/ml THC-COOH beim Nachweis von 150 ng/ml THC-COOH im Blutserum auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn die Blutprobe zeitnah nach einer Verkehrskontrolle entnommen worden ist (vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.4.2019, a.a.O. Rn. 13 m.w.N; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, juris Rn. 4 ff.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Es muss also eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 22 f.).

    Die Anordnung, ein medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens beizubringen, ist nach § 14 Abs. 2 FeV nicht in das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde gestellt, sondern bindend vorgegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, a.a.O. Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Ist die sofortige Vollziehung von der Behörde den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügend angeordnet worden, so entscheidet das Gericht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz VwGO über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf der Grundlage einer eigenen Abwägung des Interesses des Antragstellers, von der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur endgültigen Entscheidung über seine Rechtmäßigkeit verschont zu bleiben, gegen das besondere öffentliche Interesse an dessen sofortiger Vollziehung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2014 - 7 VR 5.14 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 2).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die voraussichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts für sich allein nur das allgemeine Interesse an seiner Vollziehung begründet, nicht aber zugleich auch deren, für die behördliche Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erforderliche Dringlichkeit (vgl. grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 27.4.2005 - 1 BvR 223/05 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 10.9.2014 - 8 ME 87/14 -, juris Rn. 4, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Die für den Antragsteller mit dieser Entscheidung verbundenen Nachteile etwa in Bezug auf seine berufliche und private Lebensführung müssen von ihm vor diesem Hintergrund hingenommen werden (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 153).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - 12 ME 245/11

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund des nachgewiesenen

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Die für den Antragsteller mit dieser Entscheidung verbundenen Nachteile etwa in Bezug auf seine berufliche und private Lebensführung müssen von ihm vor diesem Hintergrund hingenommen werden (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 153).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2016 - 12 ME 186/16
    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Die für den Antragsteller mit dieser Entscheidung verbundenen Nachteile etwa in Bezug auf seine berufliche und private Lebensführung müssen von ihm vor diesem Hintergrund hingenommen werden (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 23.12.2016 - 12 ME 186/16 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 153).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Ausgehend von einer Anfangskonzentration des Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml kann bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut wegen dessen Halbwertszeiten auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn eine Blutprobe aufgrund einer behördlichen Anordnung erst bis zu acht Tage nach dem letzten Konsum entnommen worden ist, und wiederum umgekehrt kann ausgehend von einem Grenzwert von 75 ng/ml THC-COOH beim Nachweis von 150 ng/ml THC-COOH im Blutserum auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn die Blutprobe zeitnah nach einer Verkehrskontrolle entnommen worden ist (vgl. im Einzelnen: Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.4.2019, a.a.O. Rn. 13 m.w.N; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, juris Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Der Schluss auf eine Nichteignung des Betroffenen ist allerdings nur dann zulässig, wenn die vorherige Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und für die Weigerung, das Gutachten beizubringen, kein ausreichender Grund bestanden hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 19, Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 -, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 15.09.2016 - 2 B 2335/16

    Regelmäßiger Cannabiskonsum in Abhängigkeit vom THC-COOH-Wert

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 B 20/19
    Bei der Annahme, dass jedenfalls ab einer Konzentration von THC-Carbonsäure (THC-COOH) von 150 ng/ml im Blutserum von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist, handelt es sich um eine gesicherte, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhende Erkenntnis (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.4.2019 - 11 CS 18.2605 -, juris Rn. 13 m.w.N., Beschl. v. 27.1.2017 - 11 CS 16.2403 -, juris Rn. 14 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.8.2018 - OVG 4 S 34.18 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschl v. 15.9.2016 - 2 B 2335/16 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.2.2015 - 16 B 50/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 13 ME 181/09

    Anforderungen an die Begründung einer lebensmittelrechtlichen Anordnung zur

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - 4 S 34.18

    Polizeidienstfähigkeit nach regelmäßigem Betäubungsmittelkonsum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 16 B 50/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 11 CS 16.2403

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums

  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2004 - 1 M 2/04

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Drogen; Betäubungsmittel; Konsum; Amphetamin;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19   

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BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19 (https://dejure.org/2019,6913)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2019 - 1 B 20.19 (https://dejure.org/2019,6913)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 1 B 20.19 (https://dejure.org/2019,6913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung; Darlegung eines Verstoßes gegen das Gebot rechtsfehlerfreier Überzeugungsbildung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung; Darlegung eines Verstoßes gegen das Gebot rechtsfehlerfreier Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung; Darlegung eines Verstoßes gegen das Gebot rechtsfehlerfreier Überzeugungsbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 11.13

    Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Nicht zuletzt mit Blick auf das von dem Berufungsgericht herangezogene, rechtskräftige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2012 - 11 B 11.25 42 - (juris) musste sie auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis damit rechnen, dass ein hinreichendes Bekenntnis zum deutschen Volkstum vor der Ausreise (zumindest) zweifelhaft sei, insbesondere der vor der Ausreise erwirkte Nationalitäteneintrag nicht ausreichen werde und das Berufungsgericht auch ohne neuerliche Anhörung der Klägerin oder ihres Ehemannes als Zeugen (s. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 11.13 - juris) im Ergebnis der Bewertung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgen werde.

    Dies gilt auch für die erneute Vernehmung oder Anhörung von Beteiligten oder Zeugen und der Verwertung ihrer Angaben in anderen Verfahren; nicht gegeben ist hier der Fall, dass das Berufungsgericht an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellung der Vorinstanz oder anderer Vorentscheidungen zweifelt, es insbesondere die Glaubwürdigkeit abweichend beurteilen will (dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259 S. 79 und vom 5. Juni 2013 - 5 B 11.13 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Dies gilt auch für die erneute Vernehmung oder Anhörung von Beteiligten oder Zeugen und der Verwertung ihrer Angaben in anderen Verfahren; nicht gegeben ist hier der Fall, dass das Berufungsgericht an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellung der Vorinstanz oder anderer Vorentscheidungen zweifelt, es insbesondere die Glaubwürdigkeit abweichend beurteilen will (dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2002 - 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259 S. 79 und vom 5. Juni 2013 - 5 B 11.13 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Die Beschwerde rügt, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92) zur Wahrunterstellung entscheidungserheblicher Tatsachen im Verwaltungsprozess ab, wenn es sich "unabhängig von der Frage der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils und der Möglichkeit der Durchbrechung von dessen Rechtskraft" der Beweiswürdigung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "vollumfänglich" angeschlossen habe.
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    bb) Die Rüge, das Berufungsgericht habe nicht "dargelegt", warum "es sich im Falle der Klägerin bei der Änderung des Inlandspasses 1992 um ein 'Lippenbekenntnis' gehandelt haben sollte", und die hieran anknüpfenden Erwägungen zu Beweislastregeln, die einen solchen Nachweis gerade nicht forderten, geben die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ), die auch in der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12. Dezember 2012 - 11 B 11.25 42 - juris Rn. 68 ff.) herangezogen worden ist, nicht vollständig und in dem hier entscheidungserheblichen Aspekt unzutreffend wieder.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    bb) Die Rüge, das Berufungsgericht habe nicht "dargelegt", warum "es sich im Falle der Klägerin bei der Änderung des Inlandspasses 1992 um ein 'Lippenbekenntnis' gehandelt haben sollte", und die hieran anknüpfenden Erwägungen zu Beweislastregeln, die einen solchen Nachweis gerade nicht forderten, geben die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 und vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ), die auch in der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12. Dezember 2012 - 11 B 11.25 42 - juris Rn. 68 ff.) herangezogen worden ist, nicht vollständig und in dem hier entscheidungserheblichen Aspekt unzutreffend wieder.
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - NVwZ 2019, 61 Rn. 23).
  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 9 A 25/19

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Abgrenzung der

    Der Gesetzgeber geht - wie sich aus der Regelung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 StAG ergibt -, davon aus, dass Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden bzw. eine begrenzte Ausnahme bleiben soll, auch wenn die früher vertretene Auffassung des "unerwünschten Übels" (BVerfG, Beschluss vom 16. September 1990 - 2 BvR 1864/88, Rn. 3, juris) nicht mehr in dieser Rigorosität gilt; verfassungsrechtlich ist dies unbedenklich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 1 B 20.19, Rn. 7, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 12 S 996/18, Rn. 20, juris).
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