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   BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06   

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BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06 (https://dejure.org/2007,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2007 - 1 B 203.06 (https://dejure.org/2007,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 (https://dejure.org/2007,16766)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2007 - 1 B 203.06
    Ist das Berufungsurteil mehrfach selbständig tragend begründet, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsstrangs ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176 bzw. 209; stRspr).
  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 22 ZB 22.1151

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem auf die Gewährung einer

    1.2 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte kann bei einer auf mehrere Gründe gestützten gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsmittel nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2016 - 1 B 113.16 - juris Rn. 1; B.v. 25.5.2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3; B.v. 9.3.1982 - 7 B 40.82 - juris; BayVGH, B.v. 26.1.2022 - 22 ZB 21.3024 - juris Rn. 9; B.v. 1.7.2020 - 22 ZB 19.299 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 1 B 39.17

    Zulassung der Revision bei einer auf mehrere Gründe gestützten

    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens

    Bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision aber nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 11.17

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn; Zuständigkeit zur Durchführung

    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbstständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82- Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 1 B 113.16

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Rüge der Verletzung der

    Die Beschwerde der Beklagten hat schon deshalb keinen Erfolg, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer auf mehrere Gründe gestützten Berufungsentscheidung die Revision nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209 und vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2017 - 2 LA 19/17

    Darlegung; Zulassungsantrag; Syrien; Bundesamt; Textbaustein

    Ist jedoch - wie vorliegend - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere Gründe gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.11.2016 - 1 B 113/16 -, Rnr. 1, juris, 9.3.1982 - 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209, 25.5.2007 - 1 B 203.06 - juris Rnr. 3).
  • VGH Bayern, 26.01.2022 - 22 ZB 21.3024

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Nachbargemeinde gegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte kann bei einer auf mehrere Gründe gestützten (Berufungs-)Entscheidung die Berufung bzw. die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder die Entscheidung selbständig tragenden Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2016 - 1 B 113/16 - juris Rn. 1; B.v. 25.5.2007 - 1 B 203.06 - juris Rn. 3; B.v. 9.3.1982 - 7 B 40.82 - juris; BayVGH, B.v. 1.7.2020 - 22 ZB 19.299 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 12.7.2016 - 15 ZB 14.1108 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 A 190/06

    Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger Arbeitgeberwechsel verschiedene

    Zur Doppelbegründung mit spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 203.06 - m.w.N.
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