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   BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93   

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BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93 (https://dejure.org/1994,2065)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 (https://dejure.org/1994,2065)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1994 - 1 B 215.93 (https://dejure.org/1994,2065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung der Jagdbehörde - Anforderungen an die notwendige Zuverlässigkeit - Zweck des Waffengesetzes - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 143
  • DVBl 1995, 356
  • DÖV 1996, 428
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Es genügt vielmehr allgemein, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BVerwGE 49, 154 ;Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Dok.Ber. A 1994, 346).

    Es hat sich nämlich, wenn auch mit mißverständlichen Formulierungen, unter Bezugnahme auf BVerwGE 49, 154 (156) die - nach dem oben Ausgeführten zutreffende - Auffassung zu eigen gemacht, nach der die Annahme der Unzuverlässigkeit voraussetzt, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeit besteht, für die die Erlaubnis begehrt wird (BU S. 19).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, soll nach dem Waffengesetz das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß, umgehen (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87];Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).

    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats geprüft, ob besondere Umstände die Annahme der Unzuverlässigkeit ausnahmsweise entkräften (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]), und diese Frage auch unter Berücksichtigung der seit den Vorfällen verstrichenen Zeit verneint.

  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Der Kläger beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 177 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59]), nach der das Gebot des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, auch gerichtskundige Tatsachen, die für die Entscheidung erheblich sein können, in das Verfahren einzuführen.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Es ist mit Rücksicht auf den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärten gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80];Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5) nicht zweifelhaft, daß ein Antragsteller die für den Waffenhandel erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, wenn er nach seiner Persönlichkeit, wie sie in dem Gesamtbild seines Verhaltens zum Ausdruck kommt, keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes bietet (vgl. auch Heinrich, GewArch 1989, 313 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Es ist entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhütung möglicher Nachteile und Gefahren für überragende Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt und auch verhältnismäßig in dem Sinne, daß die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen zu dem angestrebten Zweck der ordnungsmäßigen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Es genügt vielmehr allgemein, daß bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BVerwGE 49, 154 ;Beschluß vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 134.94 - Dok.Ber. A 1994, 346).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Er bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - (BVerwGE 71, 234 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Das verpflichtet das Gericht jedoch in der Regel nicht, seine Schlußfolgerungen aus dem ihm vorliegenden Tatsachenmaterial mit den Beteiligten zu erörtern, zumal diese letztlich erst in der Beratung gezogen werden (vgl. BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90]; fernerBeschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Es ist mit Rücksicht auf den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärten gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80];Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5) nicht zweifelhaft, daß ein Antragsteller die für den Waffenhandel erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, wenn er nach seiner Persönlichkeit, wie sie in dem Gesamtbild seines Verhaltens zum Ausdruck kommt, keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung des Gewerbes bietet (vgl. auch Heinrich, GewArch 1989, 313 ).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93
    Wie der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen hat, soll nach dem Waffengesetz das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten und nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, daß sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß, umgehen (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87];Beschluß vom 30. April 1992 - BVerwG 1 B 64.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 64).
  • BVerwG, 13.03.1991 - 1 B 116.90

    Beurteilung der Zuverlässigkeit bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr

  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 46.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache bei einer

  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m. w. N., und Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 20 B 1740/19 -, juris, Rn. 9, m. w. N.
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 -, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, Rn. 4 jeweils zitiert nach juris; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).

  • VG Köln, 21.02.2019 - 20 K 8077/17
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt, so etwa OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2008 - 20 B 446/08 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 -, NVwZ-RR 1995, 143, und vom 12.10.1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5, WaffG Nr. 83.
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