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   BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11   

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https://dejure.org/2012,873
BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11 (https://dejure.org/2012,873)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2012 - 1 B 22.11 (https://dejure.org/2012,873)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 (https://dejure.org/2012,873)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 S 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 2 AufenthG 2004
    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asylantrags; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Sollvorschrift

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des sorgeberechtigten Vaters eines deutschen Kindes auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG trotz bestandskräftiger Ausweisungsverfügung

  • rewis.io

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines Asylantrags; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Sollvorschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des sorgeberechtigten Vaters eines deutschen Kindes auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG trotz bestandskräftiger Ausweisungsverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11
    Wird die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) begehrt, setzt die hinreichende Darlegung dieses Zulassungsgrunds gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich ungeklärten und sowohl für das Berufungsurteil als auch die angefochtene Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11
    In diesem Zusammenhang verkennt die Beschwerde, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 ff.).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Der Begriff des gesetzlichen Anspruchs bzw. des Rechtsanspruchs ist vor dem Hintergrund des jeweiligen Regelungskontexts zu verstehen (vgl. zu § 39 Abs. 3 AufenthV: BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, 1 C 17.09, BVerwGE 138, 122, juris Rn. 24, 25; vgl. zum "strikten Rechtsanspruch" i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG: BVerwG, Beschl. v. 16.2.2012, 1 B 22.11, juris Rn. 4; Urt. v. 16.12.2008, 1 C 37.07, BVerwGE 132, 382, Rn. 21 ff.; OVG Hamburg, Beschl. 16.1.2013, 4 Bs 185/12, n.v.; Beschl. v. 10.1.2013, 3 Bs 38/13, n.v.).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG darf bei einem unanfechtbar abgelehnten Asylantrag ausnahmsweise vor der Ausreise des betroffenen Ausländers ein Aufenthaltstitel nach Maßgabe des Abschnitts 5 (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen) und damit auch ein humanitärer Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.2.2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4: "In diesen Fällen kommt zwar die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht ...").
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG muss ein strikter Rechtsanspruch sein, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 C 37.07 -, juris RdNr. 20; Beschl. v. 16.02.2012 - BVerwG 1 B 22.11 -, juris RdNr. 4).
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