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   BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10   

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https://dejure.org/2011,10347
BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10 (https://dejure.org/2011,10347)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 (https://dejure.org/2011,10347)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 1 B 22.10 (https://dejure.org/2011,10347)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 UNKRÜbk, Art 8 MRK, Art 6 GG
    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des Europarechts sowie des Kindeswohlvorrangs nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechts-konvention (KRK) vom 20. November 1989 i.R.e. Ermessensausweisung

  • rewis.io

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; KRK Art. 3 Abs. 1
    Ordnungsgemäße Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des Europarechts sowie des Kindeswohlvorrangs nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechts-konvention (KRK) vom 20. November 1989 i.R.e. Ermessensausweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10
    Sie nimmt insoweit auf einen Aufsatz von Benassi (InfAuslR 2010, 283 ) sowie auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. November 2009 (Nr. 182/08, Omojudi, InfAuslR 2010, 178) Bezug.
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist geklärt, dass es bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien bedarf (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Im Rahmen der Schrankenprüfung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK ist das Interesse an der Aufrechterhaltung der von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten persönlichen Bindungen mit den öffentlichen Interessen an einer Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) und einer Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009 - 1 C 26/08 - BVerwGE 135, 137 und Beschl. v. 10.02.2011 - 1 B 22/10 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 07.12.2011 - 11 S 897/11 - DVBl 2012, 194).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen

    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Festzuhalten ist zudem - wie bereits ausgeführt -, dass das zwischen einem Ausländer und seinem minderjährigen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 44).

    Nichts anderes ergibt sich aus den Bestimmungen der KRK, ungeachtet der Frage, ob die Ausländerbehörden an deren Bestimmungen nach Rücknahme des Vorbehalts im Juli 2010 unmittelbar gebunden sind (vgl. BVerwG vom 10.2.2011 Az. 1 B 22.10 Rn. 4; OVG Lüneburg vom 18.1.2011 DVBl 2011, 289).

    Denn auch nach Art. 3 Abs. 1 KRK ist zwar bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist, die Konvention sperrt aber nicht grundsätzlich jede Ausweisung eines Elternteils (vgl. Art. 9 Abs. 4 Satz 1 KRK; BVerwG vom 10.2.2011 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist eine einzelfallbezogene Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 - juris, m.w.N.).
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