Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,287
BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93 (https://dejure.org/1995,287)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1995 - 1 B 222.93 (https://dejure.org/1995,287)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 1 B 222.93 (https://dejure.org/1995,287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen - Annahme normativen Ermessens auf Seiten der Rechtsetzungsorgane - Notwendigkeit einer Begründung seiner Entscheidung durch den Normgesetzgeber - Bindungswirkung einer einmal getroffenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HwO § 91 Abs. 1 Nr. 1 § 113
    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen Normen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß für die Beitragserhebung durch öffentlich-rechtliche Berufsorganisationen das Äquivalenzprinzip ebenso wie der Gleichheitssatz zu beachten sind(Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - undUrteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19 bzw. 22).

    Die Höhe des Beitrages darf nicht in einem Mißverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden(Urteile vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - a.a.O. undvom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a.a.O.).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, niemanden im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, ohne daß zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen(Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Vorteilsbegriff auch dann erfüllt sein kann, wenn der Nutzen der von der Kammer finanzierten Tätigkeit nicht meßbar ist, sondern weitgehend nur vermutet werden kann, insbesondere keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen darstellt (BVerwGE 92, 24 [BVerwG 26.01.1993 - 1 C 33/89] , Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1 S. 3).

    Die Höhe des Beitrages darf nicht in einem Mißverhältnis zu dem Vorteil stehen, den er abgelten soll, und einzelne Mitglieder dürfen nicht im Verhältnis zu anderen übermäßig hoch belastet werden(Urteile vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - a.a.O. undvom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a.a.O.).

    Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich insbesondere, daß die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden müssen (BVerwGE 74, 149 ;Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß der Vorteilsbegriff auch dann erfüllt sein kann, wenn der Nutzen der von der Kammer finanzierten Tätigkeit nicht meßbar ist, sondern weitgehend nur vermutet werden kann, insbesondere keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen darstellt (BVerwGE 92, 24 [BVerwG 26.01.1993 - 1 C 33/89] , Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - Buchholz 451.45 § 73 HwO Nr. 1 S. 3).

    Für die Erhebung vorteilsbezogener Mitgliedsbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bedeutet dies, daß wesentlichen Verschiedenheiten der Mitglieder Rechnung getragen werden muß (BVerwGE 92, 24 [BVerwG 26.01.1993 - 1 C 33/89]; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23).

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94

    Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt(Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 undvom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es bei der richterlichen Kontrolle von (untergesetzlichen) Normen auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen ankommt, der an ihrem Erlaß mitwirkt (BVerwGE 70, 318 ).
  • BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Für die Erhebung vorteilsbezogener Mitgliedsbeiträge durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bedeutet dies, daß wesentlichen Verschiedenheiten der Mitglieder Rechnung getragen werden muß (BVerwGE 92, 24 [BVerwG 26.01.1993 - 1 C 33/89]; Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23).
  • BVerwG, 05.04.1988 - 7 B 47.88

    Gemeinderecht - Ausschuss - Kommunale Vertretungskörperschaft - Zusammensetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Die Grundsätze über die Ermessensentscheidung beim Erlaß von Verwaltungsakten sind auf die Bestimmung der Maßstäbe, die für den Erlaß von Satzungen gelten, nicht übertragbar (Beschluß vom 5. April 1988 - BVerwG 7 B 47.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 73 S. 17).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Aus dem Gleichheitssatz ergibt sich insbesondere, daß die Beiträge im Verhältnis der Beitragspflichtigen zueinander grundsätzlich vorteilsgerecht bemessen werden müssen (BVerwGE 74, 149 ;Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß für die Beitragserhebung durch öffentlich-rechtliche Berufsorganisationen das Äquivalenzprinzip ebenso wie der Gleichheitssatz zu beachten sind(Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - undUrteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19 bzw. 22).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
    Demgemäß beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf, ob diese äußersten rechtlichen Grenzen der Rechtssetzungsbefugnis überschritten sind (BVerwGE 80, 355 [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86]; vgl. auch BVerfGE 45, 142 ).
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

  • BVerwG, 29.06.1988 - 7 CB 64.87

    Hochschule - Medizinstudium - Vorklinischer Studienabschnitt -

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht