Rechtsprechung
BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.07.2003 - 3 UE 1071/02
- BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.09.2003 - 1 B 197.03
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03
Im Einzelnen wird auf den dem Bevollmächtigten des Klägers und den übrigen Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluss vom 4. September 2003 - BVerwG 1 B 197.03 - Bezug genommen.
- SG Dresden, 15.08.2005 - S 23 AS 692/05
Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 02.08.2007 - S 10 AS 1957/07
ALG II - Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).
- SG Dresden, 30.08.2006 - S 23 AS 1372/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 5 SGB II
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dient nicht dazu, unter Abkürzung des Hauptsacheverfahrens geltend gemachte materielle Rechtspositionen vorab zu realisieren (so ausdrücklich: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).
- SG Dresden, 13.05.2004 - S 10 KR 216/04
Gewährung einer häuslichen Krankenpflege zur kalendertäglichen …
Wegen dieses vorläufigen, nur sichernden Charakters der einstweiligen Anordnung kann ein Antragsteller auf die Selbstbeschaffung und die Umstellung des Klagebegehrens im Hauptsacheverfahren auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verwiesen werden, wenn ihm hierzu ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und ihm der Einsatz dieser Mittel zumutbar ist (Beschluss des Sächsichen Landessozialgerichtes vom 11.02.2004, Az.: L 1 B 227/03 KR).Denn unzumutbar ist die Selbstbeschaffung nicht schon dann, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten sind, die zur Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln berechtigen (Beschluss des Sächsichen Landessozialgerichtes vom 11.02.2004, Az.: L 1 B 227/03 KR; abweichende Ansicht im Ausgangsbeschluss des Sozialgerichts Dresden vom 14.11.2003, Az.: S 4 KR 496/03 ER).
- SG Dresden, 06.06.2006 - S 23 838/06
Bewilligung von Umzugskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05
Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 29.05.2006 - S 23 AS 802/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, abweichende Erbringung von Leistungen bei …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 28.07.2010 - S 6 AS 2932/10
Anspruch eines Blinden auf vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem …
Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschl. v. 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER). - SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
- SG Dresden, 01.08.2006 - S 23 AS 1122/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, Kosten …
- SG Dresden, 18.05.2005 - S 23 AS 175/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der …
- SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06
Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes eines nicht …
- SG Dresden, 05.08.2006 - S 23 AS 1202/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende für Auszubildende
- SG Dresden, 10.07.2006 - S 23 AS 1002/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss der Leistung für …
- SG Detmold, 26.01.2005 - S 12 AS 32/05
- SG Chemnitz, 27.02.2006 - S 21 AS 381/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zugehörigkeit des Ehegatten zur …
- SG Dresden, 10.10.2005 - S 23 AS 872/05
Streit über die Geeignetheit und Zumutbarkeit der Teilnahme eines …
- SG Dresden, 03.11.2009 - S 10 AS 5249/09
- SG Dresden, 25.06.2008 - S 10 AS 2697/08
Darlehensweise Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im …
- SG Dresden, 04.06.2008 - S 10 AS 2361/08
Darlehensweise Übernahme der Mietschulden im Wege des Einstweiligen …
- SG Dresden, 25.08.2006 - S 23 KG 70/06
Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 bei Leistungen zur Sicherung des …
- SG Dresden, 18.01.2006 - S 3 AL 1433/05
Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen …
- SG Dresden, 11.10.2005 - S 3 AS 873/05
- SG Dresden, 10.10.2005 - S 23 AS 870/05