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   OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07   

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OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07 (https://dejure.org/2007,7612)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.05.2007 - 1 B 23/07 (https://dejure.org/2007,7612)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 1 B 23/07 (https://dejure.org/2007,7612)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und zur Gutachterauswahl durch die Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesicherte Annahme von Cannabiseinfluss als Voraussetzung für eine Überprüfung der Fahreignung; Vorliegen eines abstrakten Gefährdungstatbestandes als Anknüpfungspunkt für eine ordnungsrechtliche Überprüfung der Kraftfahreignung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07
    Festzuhalten bleibt, dass die beim Antragsteller anlässlich der Verkehrskontrolle am 23.8.2005 entnommene Blutprobe zum Nachweis eines THC-Wertes von 2, 2 ng/ml geführt hat, mithin einem Wert, der die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechtfertigt, wobei es in der Sicht eines abstrakten Gefährdungstatbestandes nicht darauf ankommt, dass beim Antragsteller cannabisbedingte Beeinträchtigungen tatsächlich vorgelegen haben vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 19.8.2003 - 1 W 20/03 - insoweit nicht ganz klar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.1.2004 - 7 A 10206/03.

    OVG -, ZfS 2004, 188.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07
    vgl. dazu zutreffend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.9.2003 - 10 S 1294/03 -, ZfS 2004, 43.
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07
    Die sodann mit der Beschwerde erwähnte Entscheidung des OVG Bremen vom 8.3.2000 - 1 B 61/00 -, NJW 2000, 2438 = NZV 2000, 477 = ZfS 2000, 470 = Blutalkohol 38, 65, betrifft die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in einem Fall von gelegentlichem Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und ist von daher für den hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht einschlägig.
  • OVG Hamburg, 30.03.2000 - 3 Bs 62/00

    Klärung der Frage mangelnder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; unzulässige

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07
    Die vom OVG Hamburg Beschluss vom 30.3.2000 - 3 Bs 62/00 -, NZV 2000, 348 = ZfS 2000, 419 = Blutalkohol 37, 277, in einer besonderen Fallkonstellation vertretene gegenteilige Auffassung vermag, selbst wenn sie auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt übertragen wird, den Senat nicht zu überzeugen.
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07
    Ein in diesem Sinne abstrakter Gefährdungstatbestand ist im Übrigen ausreichend für strafrechtliche (§ 316 StGB) und (bußgeldbewerte) ordnungswidrigkeitsrechtliche (§ 24 a StVG) Sanktionen für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG muss allerdings eine THC-Konzentration von deutlich oberhalb des Nullwerts nachgewiesen werden, ein Ergebnis im Spurenbereich (kleiner als 0, 5 ng/ml) reicht für die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit nicht aus, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349; das BVerfG ( a.a.O.) hegt indes keine Zweifel daran, dass ab einem Wert von 1 ng/ml THC die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 16 E 457/18

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

    vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 30. März 2000 - 3 Bs 62/00 -, NZV 2000, 348 = juris, Rn. 4; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 46; Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 103; a. A. OVG Saarl., Beschluss vom 3. Mai 2007 - 1 B 23/07 -, Blutalkohol 45 (2008), 148 = juris, Rn. 11 ff.
  • OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss;

    Das Verwaltungsgericht hat im Beschluss vom 17.9.2008 (vgl. Beschluss in Sachen - 10 L 699/08 - Seiten 4 f. m.w.N.) im Einzelnen zutreffend dargelegt, dass bei einer THC-Konzentration von über 2, 0 ng/ml ein fahreignungsrelevanter Cannabiseinfluss anzunehmen ist (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 3.5.2007 - 1 B 23/07 -, Blutalkohol Nr. 45, 2008, 148, und vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, Blutalkohol Nr. 44, 2007, 388) .
  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    Ob der Betreffende bei der Fahrt unter Cannabiseinfluss tatsächlich fahruntüchtig war, ist demgegenüber unerheblich, OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2004, NZV 2005, 435; OVG Saarland, Beschluss vom 03. Mai 2007 - 1 B 23/07, ebenso das Vorliegen oder Fehlen von Ausfallerscheinungen - vgl. Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenaufälligkeit, DAR 2005, 431, 435 - oder die Frage, ob die mangelnde Trennung von Konsum und Fahren vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.
  • VG Köln, 24.07.2013 - 11 K 6213/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums durch einen

    Ob der Kläger bei der Fahrt unter Cannabiseinfluss tatsächlich fahruntüchtig war, ist demgegenüber unerheblich, obwohl es hier wegen des vom Kläger verursachten Unfalls feststeht, - OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2004, NZV 2005, 435; OVG Saarland, Beschluss vom 03. Mai 2007 - 1 B 23/07 -, ebenso das Vorliegen oder Fehlen von Ausfallerscheinungen - vgl. Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenauffälligkeit, DAR 2005, 431, 435 - oder die Frage, ob die mangelnde Trennung von Konsum und Fahren vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.
  • VG Saarlouis, 09.02.2011 - 10 L 33/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung

    So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.05.2007, 1 B 23/07; m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2013 - 9 L 807/13

    Gutachtenaufforderung; Verhältnismäßigkeit; Wahlmöglichkeit; Blut- und

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. März 2000 - 3 Bs 62/00 -, NZV 2000, 348 = juris, Rn. 4; VG Augsburg, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - Au 3 S 00.1457 -, juris, Rn. 19; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 10 L 284/11 -, juris, Rn. 9; vgl. weiterhin BayVGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 - 11 CS 06.1350 -, juris, Rn. 36, vom 7. März 2008 - 11 CS 08.346 -, juris, Rn. 6, vom 29. November 2012 - 11 CS 12.2276 -, juris, Rn. 11, und vom 10. Juni 2013 - 11 ZB 13.734 -, juris, Rn. 4 - offengelassen bei VGH Baden-Württ., Beschluss vom 5. November 2001 - 10 S 1337/01 -, NZV 2002, 294 = juris, Rn. 10; a.A., aber insoweit ohne Begründung OVG Saarland, Beschluss vom 3. Mai 2007 -1 B 23/07 -, Blutalkohol 45, 148.
  • VG Köln, 31.05.2013 - 11 L 711/13

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Führen eines Fahrzeugs unter

    Ob der Antragsteller bei der Fahrt unter Cannabiseinfluss tatsächlich fahruntüchtig war, ist demgegenüber unerheblich, OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2004, NZV 2005, 435; OVG Saarland, Beschluss vom 03. Mai 2007 - 1 B 23/07, ebenso das Vorliegen oder Fehlen von Ausfallerscheinungen - vgl. Zwerger, Rechtsfragen beim Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenauffälligkeit, DAR 2005, 431, 435 - oder die Frage, ob die mangelnde Trennung von Konsum und Fahren vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.
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   BVerwG, 30.04.2007 - 1 B 23.07   

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BVerwG, 30.04.2007 - 1 B 23.07 (https://dejure.org/2007,28569)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.2007 - 1 B 18.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2007 - 1 B 23.07
    Der Senat hat zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers ausgeführt, dass die Grundsatzrüge nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt und die andere Rüge eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärte Rechtsfrage betrifft (vgl. den gleichzeitig ergehenden Beschluss des Senats im Verfahren BVerwG 1 B 18.07).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07 KR   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.07.2007 - L 1 B 23/07 KR (https://dejure.org/2007,116063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - L 1 B 23/07 KR (https://dejure.org/2007,116063)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 4 B 14/07

    Rechtsweg bei Streitigkeiten zur Regulierung unrechtmäßiger Leistungsabrechnungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Ganz aktuell hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in gleich gelagerten Fällen durch Beschlüsse vom 31. Mai 2007 - L 4 B 14/07 KR und L 4 B 15/07 KR -seine Auffassung bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 4 B 15/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Ganz aktuell hat der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in gleich gelagerten Fällen durch Beschlüsse vom 31. Mai 2007 - L 4 B 14/07 KR und L 4 B 15/07 KR -seine Auffassung bestätigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1127/05

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Dieser Auffassung haben sich u. a. das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - sowie der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 20. September 2006 - L 4 KR 123/04 (beide recherchiert in JURIS) angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2006 - L 4 KR 123/04

    Ungleichbehandlung eines privaten Krankenpflegedienstes wegen der Nichterstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Dieser Auffassung haben sich u. a. das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 4. Juli 2006 - L 24 KR 1127/05 - sowie der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 20. September 2006 - L 4 KR 123/04 (beide recherchiert in JURIS) angeschlossen.
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2007 - L 1 B 23/07
    Das BSG hat bereits in mehreren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, dass diese Neuregelung bewirken solle, dass sämtliche Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausschließlich öffentlichem Recht unterliegen, so dass damit zugleich der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist (vgl. BSG Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R -, SozR 4-2500 § 132 a Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09
    In seiner Entscheidung vom 09. Juli 2007 (L 1 B 23/07) hat dies der erkennende Senat (ebenso wie der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen) maßgeblich damit begründet, dass die Neufassung des § 69 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit Wirkung ab 01. Januar 2000 zur umfassenden Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit betreffend Ansprüche zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen führt und der (im dortigen Rechtsstreit und ähnlich auch vorliegend) in Rede stehende Vertrag/"Vereinbarung" in untrennbarem Zusammenhang mit dem Anspruchssystem des Leistungserbringungsrechts der GKV steht.
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