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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10   

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https://dejure.org/2010,3844
OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,3844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,3844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,3844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; SächsBO § 6; BauGB § 34
    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme, Abstandsfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer erdrückenden und einmauernden Wirkung der Bebauung eines Nachbargrundstücks; Einhaltung von Abstandsflächen als Gegenstand der erteilten Baugenehmigung mit der Folge der Herleitung von Abwehransprüchen eines Nachbarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund einer erdrückenden und einmauernden Wirkung der Bebauung eines Nachbargrundstücks; Einhaltung von Abstandsflächen als Gegenstand der erteilten Baugenehmigung mit der Folge der Herleitung von Abwehransprüchen eines Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruch unzulässig, sobald Rohbau fertig gestellt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei weitgehender Baufertigstellung! (IBR 2010, 358)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 948
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Das Nachbarn obliegende Rücksichtnahmegebot ist ein inhaltlicher Bestandteil dieser Vorschrift, der in dem Begriff des "Einfügens" aufgeht (BVerwG, Urt. v. 13.3.1981, DVBl 1981, 928).

    Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn dem betroffenen Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (BVerwG, Urt. v. 13.3.1981, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08).

  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 438/01

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Grenzanbau, Außenbereich, unzulässige

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es regelmäßig unbillig, einen Nachbarn den mit der Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (SächsOVG, Urt. v. 17.7.2003 - 1 B 438/01; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.2002, VBlBW 2003, 235 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es regelmäßig unbillig, einen Nachbarn den mit der Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (SächsOVG, Urt. v. 17.7.2003 - 1 B 438/01; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.2002, VBlBW 2003, 235 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 A 667/08

    Baugenehmigung; Überschwemmungsgebiet; Hochwasserschutz; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn dem betroffenen Nachbarn die nachteiligen Einwirkungen des streitigen Bauwerkes billigerweise nicht mehr zuzumuten sind (BVerwG, Urt. v. 13.3.1981, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 29.9.2009 - 1 A 667/08).
  • OVG Sachsen, 20.01.2010 - 1 A 140/09

    Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Außenbereich, Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Wird zu Unrecht lediglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, verletzt dies allein den Nachbarn noch nicht in seinen Rechten (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 B 250/08; Beschl. v. 20.1.2010 - 1 A 140/09).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Soweit sich ein Nachbar gegen ein Bauvorhaben wegen der Wirkungen, die vom Baukörper selbst ausgehen, wendet, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 18.3.2008 - 1 B 118/08; Beschl. v. 26.3.2009 - 1 B 230/09; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 - , zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.03.2009 - 1 B 250/08

    Aufschiebende Wirkung; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; Abstandsflächen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Wird zu Unrecht lediglich ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, verletzt dies allein den Nachbarn noch nicht in seinen Rechten (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2009 - 1 B 250/08; Beschl. v. 20.1.2010 - 1 A 140/09).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10
    Die Einhaltung des Verfahrens um seiner selbst willen dient unabhängig von der Frage, ob im konkreten Fall nachbarschützende materiellrechtliche Vorschriften verletzt sind, nicht dem Schutz potenzieller Nachbarn (vgl. zum Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 5.10.1990, NVwZ 1991, 369 = DVBl 1991, 381).
  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    Dabei haben Änderungen der Eigentumsverhältnisse keinen Einfluss auf die Verwirkung eines nachbarlichen Abwehrrechts (Senatsbeschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7); dies gilt gleichermaßen für das Verbot widersprüchlichen Verhaltens.
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.12.2019 - 1 B 287/19

    Baunachbarstreit; einstweilige Anordnung; Baueinstellungsanordnung;

    Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es nach ständiger Senatsrechtsprechung in der Regel unbillig, einen Nachbarn den mit einer Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzten, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (vgl. etwa SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2003 - 1 B 438/01 -, SächsVBl. 2004, 32, 34; Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7; vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 11. Juni 2019 - 3 B 731/18 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16

    Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12

    Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 - Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2018 - 1 MB 21/17

    Nachbarbeschwerde gegen Wohnkomplex nebst Tiefgarage; Gefahr des

    Das gilt jedenfalls für solche Rechtsverletzungen, die an die Bausubstanz der baulichen Anlage anknüpfen, weil nach deren Herstellung (auch nur) im Rohbau die etwaige Verletzung von Nachbarrechten bereits eingetreten ist, was durch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht mehr "rückgängig" gemacht werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.04.2018, 10 S 40.17, NJ 2018, 253 [Juris Rn. 3]; VGH München, Beschl. v. 08.12.2017, 1 CS 17.2337 [Juris Rn. 3] sowie Beschl. v. 08.04.2014, 9 CS 13.2007, [Juris Rn. 2]; OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.06.2013, 2 M 34/13, Juris [Rn. 4]; OVG Bautzen, Beschl. v. 03.03.2010, 1 B 23/10, BauR 2010, 948 [Ls.]; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.05.1994, 3 M 11/94, NVwZ 1995, 400).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 1 B 91/16

    Baugenehmigung; Baunachbarstreit; Drittschutz; Gebietserhaltungsanspruch;

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).10 Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht eine Abwägung zulasten der Antragstellerin getroffen hätte.
  • OVG Sachsen, 09.09.2016 - 1 B 198/16

    Nachbarschutz; Baugenehmigung; Flächennutzungsplan

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen des jeweiligen Antragstellers an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16

    Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14

    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

  • VG München, 26.03.2015 - M 11 SN 14.4578

    Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächenverstoß durch

  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14

    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung,

  • OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16

    Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

  • OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14

    Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10   

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https://dejure.org/2010,5439
OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,5439)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.04.2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,5439)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. April 2010 - 1 B 23/10 (https://dejure.org/2010,5439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Aufbauseminar, Teilnahme, Eignungsmangel, Entfallen

  • verkehrslexikon.de

    Bei fehlendem Trennvermögen bei Cannabiskonsum ist eine MPU erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit der Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger bei Verkehrsteilnehmern mit fehlender Kraftfahreignung infolge gleichzeitigen Drogenkonsums und Fahrens; Kriterien der Kraftfahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • blutalkohol PDF, S. 302
  • rechtsportal.de

    Geeignetheit der Teilnahme an einem Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger bei Verkehrsteilnehmern mit fehlender Kraftfahreignung infolge gleichzeitigen Drogenkonsums und Fahrens; Kriterien der Kraftfahreignung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Aufbauseminar hilft nur Fahranfängern, sie bringt nichts im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3255
  • NZV 2010, 477
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 B 469/09

    Baugenehmigung; Schankwirtschaft; Vergnügungsstätte; Betriebszeitbeschränkung

    Auszug aus OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 B 23/10
    Die festgestellte THC-Konzentration lag deutlich über dem Wert von 1, 0 ng/ml bzw. 2,0 ng/ml, der bezüglich der Frage eines zeitnahen Konsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit von der Rechtsprechung zugrunde gelegt wird (zum Stand der Rechtsprechung vgl. OVG Bremen, B. v. 21.01.2010 - 1 B 469/09, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 2 StVG Rn. 17g).
  • VG Hamburg, 17.08.2018 - 5 K 4625/15

    Aufbauseminar; Fahranfänger; fehlende Eignung; Cannabis; unberührt ;

    Die Beklagte folge insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen (Beschluss vom 20. April 2010, Az.: 1 B 23/10).

    Die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die bloße Einreichung des Ergebnisses einer selbst in Auftrag gegebenen Haarprobe reichten hierfür nicht aus (so bereits zum Aufbauseminar ebenfalls: OVG Bremen, Beschl. v. 20.4.2010, 1 B 23/10, juris Rn. 17).

    Die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar stellt insoweit eine zusätzliche Maßnahme für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe dar, die der spezifischen Anfängersituation Rechnung trägt, verdrängt aber nicht die allgemeinen Regelungen über die Fahrerlaubnisentziehung bei fehlender Kraftfahreignung (OVG Bremen, Beschl. v. 20.4.2010, 1 B 23/10, juris Rn. 17).

  • VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 119/22

    Analoge Anwendung des StVG § 2a Abs. 5 S. 5 bei vorherigem Verzicht auf die

    Denn über § 2a Abs. 4 Satz 1 StVG i.V.m. § 3 StVG, § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV steht der Behörde auch der Weg offen, außerhalb des Regelungsregimes des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG über die allgemeinen Vorschriften eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen, wenn sie der Auffassung ist, dass die Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 StVG nicht zielführend sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. April 2010 - 1 B 23/10 -, juris, Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2017 - OVG 1 S 69/16 - juris, Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1504 -, juris, Rn. 35; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2a StVG Rn. 47; a.A. Trésoret in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage 2022, § 2a StVG Rn. 285, wonach die Behörde auf die Ergreifung der Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG mangels Ermessenspielraum nicht verzichten könne).
  • VG Bremen, 24.09.2019 - 5 V 1340/19

    Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage Gutachten bei pos. Urintests (Vortest) und

    Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

    Im Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt hier das öffentliche Interesse, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11 zur Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum).
  • VG Bremen, 21.04.2020 - 5 V 580/20

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Mit Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das öffentliche Interesse daran, bereits während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens die Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr zu unterbinden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.2010 - 1 B 23.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31938
BVerwG, 07.10.2010 - 1 B 23.10 (https://dejure.org/2010,31938)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2010 - 1 B 23.10 (https://dejure.org/2010,31938)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 1 B 23.10 (https://dejure.org/2010,31938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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