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   OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11   

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OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11 (https://dejure.org/2012,5066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2012 - 1 B 231/11 (https://dejure.org/2012,5066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 (https://dejure.org/2012,5066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 6, § 67
    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Abweichung gemäß § 67 SächsBO zur Überschreitung der Abstandsflächen im öffentlichen Verkehrsraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBO § 6; SächsBO § 67; BauGB § 212a
    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Abweichung gemäß § 67 SächsBO zur Überschreitung der Abstandsflächen im öffentlichen Verkehrsraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    Bei der Prüfung, ob dem Nachbarn das Bauvorhaben im Einzelfall nicht mehr zugemutet werden kann, können die Höhe und Länge des Vorhabens, die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung, die Art der baulichen Nutzung, aber auch das Erscheinungsbild eine Rolle spielen (SächsOVG, Urt. v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 04.02.2004 - 1 B 202.03

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge; Darlegungserfordernisse bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    Die verzögerte Rechtsausübung verdient die Qualifizierung als treuwidrig nur dann, wenn die zunächst gezeigte Untätigkeit den anderen Teil zu bestimmten Reaktionen veranlasst hat (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4 /89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 8. Februar 2005 - 1 B 202/03 - Urt. v. 12. August 2004 - 1 B 1017/02 -).
  • OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11

    Abweichung, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    In diesem Rahmen kommt dem Vorliegen einer atypischen, von der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend erfassten atypischen Fallgestaltung, wie sie sich etwa bei einem besonderen Grundstückszuschnitt ergeben kann, eine besondere Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 2 CS 11.1902 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.06.2006 - 1 BS 106/06

    Parkhaus der Küchwald-Klinik in Chemnitz kann weiter gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Gesamtschau, die den konkreten Einzelfall in den Blick nimmt, zu ermitteln (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2006 - 1 BS 106/06 -).
  • OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09

    Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung (

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    10 Der Antrag der Antragsteller gemäß § 80a Abs. 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abweichung (§ 67 SächsBO) anzuordnen, ist statthaft, weil der Widerspruch gegen eine Abweichung im Sinne des § 67 SächsBO nach § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung hat (SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 -, juris); des Weiteren ist auch die instanzielle Zuständigkeit des Senats gegeben, über den Antrag im Beschwerdeverfahren zu entscheiden.
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung - wie beispielsweise bei einer erdrückenden Wirkung oder übermäßigen Immissionen - ausgeht (BVerwG, Urt. v. 16. September 2010, BauR 2011, 222).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    22 Da sich das Vorhaben grundsätzlich unstreitig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB befindet, ist das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt, wenn das Vorhaben sich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2011 - 2 CS 11.1902

    Beschwerde; Nachbar; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Brandschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    In diesem Rahmen kommt dem Vorliegen einer atypischen, von der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend erfassten atypischen Fallgestaltung, wie sie sich etwa bei einem besonderen Grundstückszuschnitt ergeben kann, eine besondere Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 2 CS 11.1902 -, juris).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 - Beschl. v. 26. März 2009 - 1 B 230/09 -).
  • OVG Sachsen, 27.01.2017 - 5 B 287/16

    Zur übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärung sowie zur Zulässigkeit

    Soweit zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen werden (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 11; HessVGH, Beschl. v. 12. Juli 2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32), liegen diese hier nicht vor.

    Da die Antragstellerin den Antrag auf Annahme- und Bewertung der am 30. Oktober 2014 zugelassenen Bachelor-Arbeit bereits erstinstanzlich hätte stellen können, ist die Antragsänderung auch nicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise zuzulassen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 a. a. O.).

    Da die Antragstellerin diesen Antrag bereits erstinstanzlich hätte stellen können, ist die Antragserweiterung auch nicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise zulässig (SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des

    Dies ist erfahrungsgemäß mit einer Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten (z.B. Erlass von Duldungs- und Räumungsverfügungen) sowie Verzögerungen in der Durchsetzung (z.B. wegen Bewilligung einer angemessenen Räumungsfrist für die Mieter) verbunden (vgl. zum Vorstehenden: Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: August 2012, § 80 a Rn. 67; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17. Oktober 2000 - 10 B 1053/00 -, juris Rn. 5; a.A. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 23. März 2006 - OVG 10 S 21.05 -, juris Rn. 6 f; Sächs. OVG, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Januar 2013 - 3 S 2259/12 -, Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17

    Nachbarantrag, Eilantrag, ; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbaufertigkeit

    7 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    9 Die absehbare Fertigstellung des Bauwerks mit entsprechender Aufnahme seiner Benutzung gebietet kein anderes Ergebnis, da Gründe, die ausnahmsweise die Annahme des Rechtschutzbedürfnisses auch nach Fertigstellung des Rohbaus rechtfertigen könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 9), nicht vorliegen.

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 3 B 218/20

    Erledigung der Hauptsache; Allgemeinverfügung; Corona

    14 Vom diesem Grundsatz werden von der Rechtsprechung zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes jedoch Ausnahmen zugelassen (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 11; HessVGH, Beschl. v. 12. Juli 2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - 1 B 376/12

    Beziehen des im Begriff des "Einfügens" i.S.v. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB verankerten

    Nicht anders als in dem vom Senat durch Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 - (juris) entschiedenen Fall ist bei der Würdigung der gegenseitigen nachbarlichen Interessen zu Lasten der Antragsteller zu berücksichtigen, dass im unbeplanten innerstädtischen Bereich stets damit gerechnet werden muss, dass Baulücken durch Gebäude geschlossen werden, deren Höhe und Bauweise sich an der in diesem Bereich vorherrschenden und städtebaulich prägenden Bebauung orientiert (hier: geschlossenen Gründerzeitbebauung).
  • VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22

    Baunachbarklage: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Die vorzunehmende Abwägung hat sich deshalb daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Sächs. OVG, Beschl. v. 25.01.2012 - 1 B 231/11 - juris Rn. 22 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2022 - 10 S 2420/21

    Unzulässige Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren; zum

    Denn nur unter dieser Voraussetzung können geänderte Umstände unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 146 Abs. 4 VwGO überhaupt in das Beschwerdeverfahren eingeführt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2010 - 1 S 2029/10 - VBlBW 2011, 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.2022 - 4 MB 16/22 - juris Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.07.2017 - 8 B 11235/17 - juris Rn. 50 f.; BayVGH, Beschluss vom 06.02.2012 - 11 CE 11.2964 - juris Rn. 32; SächsOVG, Beschluss vom 25.01.2012 - 1 B 231/11 - juris Rn. 11; HessVGH, Beschluss vom 12.07.2011 - 1 B 1046/111 - NVwZ-RR 2012, 201; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, § 146 Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei

    Das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entfällt grundsätzlich dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist und sich der Nachbarantrag gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.01.2005 - 1 B 231/11 -, Juris; VGH BW, Beschl. v. 15.01.2003 - 3 S 2259/12 - Juris; BayVGH, Beschl. v. 20.02.2013 - 15 CS 12.2425 - Juris, m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 22.10.2008 - 1 ME 134/08 -, BauR 2009, 639).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 5 B 96/23

    Neuvergabe Rettungsdienstleistungen

    Dies gilt jedenfalls, wenn die Antragsänderung - wie hier - innerhalb der in § 146 Abs. 4 VwGO in Bezug genommenen Frist erfolgt und zwischen dem in das Verfahren einbezogenen Verfahrensgegenstand ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 27.06.2014 - 5 B 570/13
    Soweit zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen werden, liegen diese hier nicht vor (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 11; HessVGH, Beschl. v. 12. Juli 2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2018 - 11 S 39.18

    Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren; Anordnungsgrund zum

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 6 B 221/20

    Glücksspielrechtliche Untersagung einer Altspielhalle; Erlaubnisvorbehalt

  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14

    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung,

  • OVG Sachsen, 16.06.2021 - 6 B 225/20

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Gewerbeerlaubnis; Altspielhalle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2018 - 11 S 39.18

    Verbreitung eines Hörfunkprogramms über DAB+ im landesweiten Multiplex

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