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   OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16   

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https://dejure.org/2016,31584
OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16 (https://dejure.org/2016,31584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 (https://dejure.org/2016,31584)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 B 241/16 (https://dejure.org/2016,31584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum und Wiedererlangung der Fahreignung

  • verkehrslexikon.de

    Verwertung einer Blutprobe durch die Fahrerlaubnisbehörde nach begründetem Verdacht einer Drogenverkehrsstraftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis (hier: Amphetamin-Konsum); Fahreignung eines Inhabers zum Führen eines Kfz hinsichtlich Drogenkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Amphetamin-Konsum; Regelvermutung; atypische Fallumstände; stabiler Einstellungswandel

  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis (hier: Amphetamin-Konsum); Fahreignung eines Inhabers zum Führen eines Kfz hinsichtlich Drogenkonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16
    Auch aus dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - ergibt sich keine andere Beurteilung.

    Selbst wenn man mit Blick auf das zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände insbesondere zu Art und Ausmaß des bisherigen Drogenkonsums für erforderlich hält, ergibt sich keine andere Beurteilung.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16
    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -.
  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Amphetaminkonsums

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 - 5 L 1017/16 - wird zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16
    Durch den im Tenor näher bezeichneten Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter der Geschäftsnummer 5 K 2038/15 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20.7.2015 in der Gestalt des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11.11.2015 ergangenen Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschuss des Beklagten vom 12.11.2015, durch den unter Anordnung des Sofortvollzugs die dem Antragsteller erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 1 a und 3 entzogen, ihm die Abgabe des Führerscheins binnen Wochenfrist nach Zustellung des Bescheides aufgegeben und für den Fall der nicht fristgerechten Abgabe des Führerscheins die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,- EUR zuzüglich Zustellgebühren festgesetzt wurde, mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtmäßig sei und die Klage daher nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Aussicht auf Erfolg habe.
  • VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenen Amphetaminkonsums

    Die Beschwerde des Klägers hat das OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 2038/15, 5 L 1017/16 und 1 B 241/16 (OVG) einschließlich der beigezogenen Akte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - ... und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, die Gegenstand der der mündlichen Verhandlung waren.

    Diese bereits im Beschluss der Kammer vom 12.07.2016 dargestellte Begründung hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - wie folgt bestätigt:.

    Ohne Erfolg bleibt auch die weitere Rüge des Klägers, die Einschätzung des OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 -.

    Diese Einschätzung hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - vollumfänglich bestätigt:.

  • OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18

    Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des

    In der Rechtsprechung des Senats zur Relevanz des Konsums von Amphetamin für die Beurteilung der Kraftfahreignung des Betroffenen(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, Rdnr. 3 ff., vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -, jew. juris) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte(vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.) geklärt, dass bereits ein einmaliger Konsum von Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bedingt.

    Soweit der Senat sich bisher mit den Voraussetzungen eines Verwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisverfahren befasst hat, hat er deren Vorliegen verneint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016, a.a.O., Rdnr. 7 f.).

  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 30.8.2016 - 11 CS 16.1542 - juris; B.v. 15.6.2016 - 11 CS 16.879 - juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - BayVBl 2016, 812 sowie SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; B.v. 10.2.2015 - 16 B 86/15 - juris; SächsOVG, B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; ThürOVG, B.v. 9.7.2014 - 2 EO 589/13 - ThürVBl 2015, 40; jeweils m.w.N.).

    Denn zu der Behauptung der Abstinenz müssen zum einen der - bislang fehlende - Nachweis der Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer und zum anderen der Nachweis eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels hinzutreten (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; SächsOVG, B.v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris; B.v. 12.12.2014 - 3 B 193/14 - juris; B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).

  • OVG Saarland, 31.07.2017 - 1 B 528/17

    Zustellung mittels Telekopie gegen Empfangsbekenntnis; Fehlende Eignung zum

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - oder vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, a.a.O.

  • OVG Saarland, 06.07.2017 - 1 D 499/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme sog. "harter Drogen", regelmäßiger Verlust

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.9.2016 - 1 B 241/16 -, vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - oder vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -.
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