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   VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07   

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VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,33052)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29.05.2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,33052)
VG Schwerin, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,33052)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    G8-Gipfel in Heiligendamm: Auch Versammlungsverbot um Rostocker Flughafen außer Vollzug gesetzt - Grundrecht der Versammlungsfreiheit darf nur in schonender Weise beschränkt werden - Verbot nicht notwendig - Auflagen reichen aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Schwerin, 25.05.2007 - 1 B 243/07

    Allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm teilweise außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Zweitens wird der diesbezüglichen Gefahr, die es - wie im Beschluss in Sachen 1 B 243/07 im Einzelnen dargelegt - trotz fehlender Konkretheit grundsätzlich rechtfertigen kann, eine allgemeine, allerdings eben nicht nur Versammlungen erfassende Sperrzone um den Tagungsort zu errichten (wie dies in Form des technischen Sperrwerks um Heiligendamm geschehen ist), bereits ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass das Flughafengelände selbst umzäunt ist und an der Zufahrtstraße zum Terminal eine Durchlasskontrolle eingerichtet worden ist, die es ausschließt, dass Dritte das Flughafengelände bzw. den Terminal erreichen.

    Die Kammer hat erwogen, vergleichbar der um Heiligendamm verhängten Verbotszone I (s. dazu den Beschluss der Kammer in Sachen 1 B 243/07) auch hier eine Pufferzone mit 200 m Tiefe um den Zaun für gerechtfertigt zu halten, dies aber mit Blick auf die hier in Rede stehenden ortsgebundenen Kundgebungen (Aufzüge sind nicht angemeldet worden), die diese Distanz bei entsprechender Beauflagung nicht unterschreiten, nicht für erforderlich befunden.

  • BVerfG, 23.03.2004 - 1 BvR 745/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Für die dabei zu treffende Entscheidung sind, soweit bereits überschaubar ( BVerfG, Beschluss vom 23.03.2004 - 1 BvR 745/01 -, Juris), in erster Linie die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Hauptsache (hier des von der Antragstellerin erhobenen Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 16.05.2007, soweit sie ein Verbot der von den Antragstellern angemeldeten Kundgebungen bewirkt) bedeutsam, daneben aber auch sonstige, regelmäßig widerstreitende private und öffentliche Interessen zu berücksichtigen und die Folgen einer Aussetzung bzw. Nichtaussetzung zu bedenken.

    Andererseits überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes in der Regel dann, wenn schon im Aussetzungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Verwaltungsakt mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und der Rechtsbehelf der Hauptsache voraussichtlich erfolglos bleiben wird (vgl. zu den Anforderungen an die im Eilverfahren vorzunehmende Abwägung BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 , Juris; Beschluss vom 23.03.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Gemäß § 15 Abs. 1 VersG , der bei einer der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ( Art. 8 GG ) entsprechenden Auslegung und Anwendung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233 und 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 348 [Brokdorf II]), kann die zuständige Behörde eine Versammlung oder einen Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist.

    Daraus folgt, dass ein solches Verbot einer Versammlung ebenso wie deren (spätere) Auflösung als ultima ratio voraussetzt, dass das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (vgl. zum ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O., Beschluss vom 14.07.2 000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051; Beschluss vom 27.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NVwZ 2001, 670; 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, 713 f.).

  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Daraus folgt, dass ein solches Verbot einer Versammlung ebenso wie deren (spätere) Auflösung als ultima ratio voraussetzt, dass das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (vgl. zum ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O., Beschluss vom 14.07.2 000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051; Beschluss vom 27.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NVwZ 2001, 670; 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, 713 f.).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Daraus folgt, dass ein solches Verbot einer Versammlung ebenso wie deren (spätere) Auflösung als ultima ratio voraussetzt, dass das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (vgl. zum ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O., Beschluss vom 14.07.2 000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051; Beschluss vom 27.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NVwZ 2001, 670; 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, 713 f.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Andererseits überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes in der Regel dann, wenn schon im Aussetzungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Verwaltungsakt mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und der Rechtsbehelf der Hauptsache voraussichtlich erfolglos bleiben wird (vgl. zu den Anforderungen an die im Eilverfahren vorzunehmende Abwägung BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 , Juris; Beschluss vom 23.03.2004, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01

    Beeinträchtigung der Grundrechte aus GG Art 5 Abs 1 S 1 und Art 8 Abs 1 durch

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Daraus folgt, dass ein solches Verbot einer Versammlung ebenso wie deren (spätere) Auflösung als ultima ratio voraussetzt, dass das mildere Mittel der Auflagenerteilung ausgeschöpft ist (vgl. zum ganzen: BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O., Beschluss vom 14.07.2 000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051; Beschluss vom 27.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NVwZ 2001, 670; 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01 -, NVwZ 2002, 713 f.).
  • BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05

    Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach §

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Solche Auflagen müssen regelmäßig ohne eigenständige Sachverhaltsermittlungen festgelegt werden und dienen ausschließlich dem Ziel, mit der Eilentscheidung möglicherweise verbundene Gefahren, die aber im Interesse des effektiven Rechtsschutzes in Kauf zu nehmen sind, gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.04.2005- 1 BvR 808/05 , Juris).
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus VG Schwerin, 29.05.2007 - 1 B 246/07
    Eine Beschränkung der angemeldeten Versammlung kommt in Betracht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Versammlungsbehörde wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und gegebenfalls trotz Heranziehung externer Polizeikräfte nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht aber nicht (vgl. zum ganzen BVerfG, Beschluss vom 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06 -, Juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 05.06.2007 - 1 BvR 1428/07

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA im Zusammenhang mit einer für den

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 29. Mai 2007 - 1 B 246/07 -.
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   VG Göttingen, 10.08.2007 - 1 B 246/07   

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VG Göttingen, 10.08.2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,46971)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10.08.2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,46971)
VG Göttingen, Entscheidung vom 10. August 2007 - 1 B 246/07 (https://dejure.org/2007,46971)
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    AufenthG § 60 Abs. 7
    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Suizidgefahr, fachärztliche Stellungnahme, Glaubwürdigkeit, traumatisierte Flüchtlinge, medizinische Versorgung, ...

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