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   VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09   

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VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09 (https://dejure.org/2009,1390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.2009 - 1 B 2487/09 (https://dejure.org/2009,1390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 (https://dejure.org/2009,1390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 EGRL 78/2000
    Altersgrenze im Beamtenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersdiskriminierung bei der Festsetzung einer Altersgrenze von Beamten; Ungleichbehandlung im Falle des Erreichens des Ruhestandsalters eines Beamten von Gesetzes wegen; Vereinbarkeit des gesetzlich geregelten Ruhestands mit den Vorgaben der RL 78/2000/EG (Richtlinie ...

  • hensche.de

    Beamtenrecht

  • Judicialis

    AGG § 10; ; BeamtStG § 25; ; HBG § 50 Abs. 1; ; HBG § 50 Abs. 3; ; RL 2000/78/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung bei der Festsetzung einer Altersgrenze von Beamten; Ungleichbehandlung im Falle des Erreichens des Ruhestandsalters eines Beamten von Gesetzes wegen; Vereinbarkeit des gesetzlich geregelten Ruhestands mit den Vorgaben der RL 78/2000/EG (Richtlinie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Altersgrenze für Beamte und Beamtinnen nicht diskriminierend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenze für Beamte und Beamtinnen nicht diskriminierend - Gesetzlicher Ruhestand für Beamte in Hessen nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 140
  • DVBl 2009, 1532
  • DÖV 2010, 43
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, die ebenfalls festgestellt haben, dass auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in vollem Umfang dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts (beispielsweise: EuGH, Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]) oder wegen des Alters unterliegen (vgl. EuGH, Urteile vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England] sowie vom 18.06.2009 - C 88/08 - [Hütter], die sich beide auf Beschäftigungsverhältnisse mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern beziehen; ebenso für die Anwendung auf Beamtenverhältnisse z. B. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 2 C 18.07 - betreffend die Altersgrenze für Lehrer zur Einstellung in das Beamtenverhältnis in Nordrhein-Westfalen).

    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbotes nach der Richtlinie gemessen werden (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa], Rdnr. 24, NJW 2007, 3339 ff.; Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England], Rdnr. 25, NZA 2009, 305 ff. = EuGRZ 2007, 150 ff.).

    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Vielmehr haben die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen finden müssen (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 -).

    Es ist zwar die Aufgabe der nationalen Gerichte, im konkreten Rechtsstreit in Auslegung des nationalen Rechts zu prüfen, ob eine Entlassungsbedingung sich als rechtmäßiges Ziel im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie darstellt (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 - Rdnr. 47).

    Denn anders als bei privaten Arbeitgebern, deren individuelles betriebliches Streben nach Kostenreduzierung oder einem Wettbewerbsvorsprung nicht als Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen des Alters genügt (vgl. EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 - Rdnr. 46), besteht für die öffentlichen Arbeitgeber die Besonderheit, dass eine altersdurchmischte, leistungsfähige und engagierte Beamtenschaft gleichzeitig dem Allgemeinwohl förderlich ist, indem die Aufgaben der Behörden in bestmöglicher Weise wahrgenommen werden können.

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbotes nach der Richtlinie gemessen werden (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa], Rdnr. 24, NJW 2007, 3339 ff.; Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England], Rdnr. 25, NZA 2009, 305 ff. = EuGRZ 2007, 150 ff.).

    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Auch in diesem Zusammenhang ist jedoch der ausdrückliche Wertungsspielraum des Gesetzgebers der Mitgliedsstaaten zu beachten, so dass es genügt, wenn die verfolgten Ziele "nicht unvernünftig" erscheinen (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa], Rdnr. 72, worin der EuGH sich auf diese Feststellung beschränkt und keine weitergehenden Darlegungen verlangt hat).

    Diesen finanziellen Ausgleich am Ende der beruflichen Laufbahn hat auch der Europäische Gerichtshof dahingehend bewertet, dass durch die zwangsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine übermäßige Beeinträchtigung des Arbeitnehmers eintritt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Pallasios de la Villa] Rdnr. 73).

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Demgemäß beruht die Festlegung der beamtenrechtlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auch auf der generalisierenden Überlegung, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters der Eintritt der Dienstunfähigkeit unwiderleglich vermutet wird (vgl. zuletzt noch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - NVwZ 2008, 1233 f. = ZBR 2008, 411 = DVBl. 2008, 997 ff. zum Pensionsalter für Polizeivollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz, m. w. N.).

    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - a. a. O.).

    Selbst Gesichtspunkte der Haushaltskonsolidierung mögen daneben in einem gewissen Maß in die Bestimmung der legitimen Ziele mit einfließen dürfen (so unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten BVerfG, Beschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 -), weil die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ebenfalls einen im Allgemeininteresse liegenden Belang darstellt.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, die ebenfalls festgestellt haben, dass auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in vollem Umfang dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts (beispielsweise: EuGH, Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]) oder wegen des Alters unterliegen (vgl. EuGH, Urteile vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England] sowie vom 18.06.2009 - C 88/08 - [Hütter], die sich beide auf Beschäftigungsverhältnisse mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern beziehen; ebenso für die Anwendung auf Beamtenverhältnisse z. B. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 2 C 18.07 - betreffend die Altersgrenze für Lehrer zur Einstellung in das Beamtenverhältnis in Nordrhein-Westfalen).

    Dies darf allerdings nicht der alleinige Beweggrund für eine getroffene Regelung sein, da das Gemeinschaftsrecht ausschließlich fiskalischen Belangen die notwendige Rechtfertigung abspricht (vgl. hierzu die zur Diskriminierung wegen des Geschlechts ergangene Rechtsprechung des EuGH, u. a. Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]).

  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts, die ebenfalls festgestellt haben, dass auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse in vollem Umfang dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts (beispielsweise: EuGH, Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]) oder wegen des Alters unterliegen (vgl. EuGH, Urteile vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England] sowie vom 18.06.2009 - C 88/08 - [Hütter], die sich beide auf Beschäftigungsverhältnisse mit öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern beziehen; ebenso für die Anwendung auf Beamtenverhältnisse z. B. BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 2 C 18.07 - betreffend die Altersgrenze für Lehrer zur Einstellung in das Beamtenverhältnis in Nordrhein-Westfalen).

    Dies darf allerdings nicht der alleinige Beweggrund für eine getroffene Regelung sein, da das Gemeinschaftsrecht ausschließlich fiskalischen Belangen die notwendige Rechtfertigung abspricht (vgl. hierzu die zur Diskriminierung wegen des Geschlechts ergangene Rechtsprechung des EuGH, u. a. Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06

    Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).
  • VG Gießen, 22.04.2008 - 5 L 729/08

    Altersgrenze für Ruhestandseintritt

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Darüber hinaus soll dieser Prozess unter personalplanerischen Gesichtspunkten möglichst kontinuierlich und vorhersehbar ausgestaltet werden, damit sich innerhalb der Belegschaft Beamte aller Altersgruppen wiederfinden und geeigneter Nachwuchs rechtzeitig rekrutiert werden kann (vgl. zu derartigen Überlegungen des Dienstherrn bei der Berufsgruppe der Gerichtsvollzieher VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08 -).
  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 2009 - 9 L 1887/09.F (V) - aufgehoben.
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2010 - 12 K 1310/08

    Auch für Universitätsprofessoren gilt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren

    HessVGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 -(juris); Baßlsperger, ZBR 2008, S. 339, 340.

    EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-144/04 - (Mangold); Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 - (Palacios); BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18/07 - Hess.VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - (juris).

    vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2005 - C-144/04 - (Mangold); Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 - (Palacios); BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18/07-; Hess.VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 -.

    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 - Urteil vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - Urteil vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - HessVGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - (juris).

    Hess.VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - VG Gießen, Beschluss vom 22. April 2008 - 5 L 729/08 -.

    vgl. Summer, Die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand - Probleme durch Europarecht, ZBR 2007, S. 369.; Baßlsperger, ZBR 2008, 339 ff; HessVGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - (juris).

    HessVGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - vgl. auch: BVerwG, Urteil v. 19. Februar 2009 - 2 C 18/07 - (juris).

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 -.

  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Der HessVGH hob mit Beschluss vom 28. September 2009 (1 B 2487/09 - ZBR 2010, 52) die einstweilige Anordnung auf und lehnte den Eilantrag des Klägers ab.
  • VGH Hessen, 19.08.2013 - 1 B 1313/13

    Fortdauer des Richterverhältnisses nach Überschreiten der gesetzlichen

    Die in § 7 Abs. 2 des Hessischen Richtergesetzes enthaltene Altersgrenze steht mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG in Einklang (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 28.09.2009 1 B 2487/09 ).

    Unter Beachtung dieses vom Verwaltungsgericht zutreffend benannten strengen rechtlichen Maßstabs dient die streitige gesetzliche Altersgrenze erkennbar legitimen Zielen, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung bereits mehrfach dargelegt hat (Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - juris Rdnr. 10 und 11, sowie Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - juris Rdnr. 22).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. September 2009 (a. a. O.) ausgeführt hat, lassen sich die mit der gesetzlichen Regelung der Altersgrenze verfolgten Ziele u. a. aus der historischen Entwicklung sowie der Gesetzesbegründung zum Hessischen Beamtengesetz (LT-Drs. IV/940 S. 2636) entnehmen.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem

    Es kann zwar im Einzelfall ein legitimes Ziel sein, bei einer Stellenbesetzung auf das Kriterium des Alters abzustellen, wenn z. B die Bildung von Altersgruppen der Überalterung des Betriebs entgegenwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 6.11.2008 - 2 AZR 701/07 -, juris; vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2011 - 5 ME 43/11

    Anspruch eines Hochschulprofessors gegen seinen Dienstherrn auf Hinausschieben

    Außerdem ist - nochmals - anzumerken, dass die von dem Verwaltungsgericht und dem beschließenden Senat vertretene Rechtsauffassung auch der einhelligen Rechtsprechung anderer Obergerichte entspricht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 25.2.2011 - 2 A 11201/10.OVG -, zitiert nach der Pressemitteilung Nr. 19/2011 vom 15.3.2011; Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010 - 3 CE 10.927 -, juris Rn 36 ff.; OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009 - 1 B 1412/09 -, NVwZ-RR 2010, 203, zitiert nach juris Rn 6; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009 - 1 B 2487/09 -, NVwZ 2010, 140, zitiert nach juris Rn 7 ff.; OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, NVwZ-RR 2009, 23, zitiert nach juris Rn 8; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 18).

    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist der Wert entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts angesichts des vorläufigen Charakter dieses Verfahrens um die Hälfte zu reduzieren, auch wenn der Antragsteller mit seinem Antrag teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt (vgl. zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Nds. OVG, Beschluss vom 13.3.2008 - 5 ME 8/08 - vgl. ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 9.8.2010, a. a. O., Rn 57; Hess. VGH, Beschluss vom 28.9.2009, a. a. O. Rn 20; a. A. insoweit hinsichtlich der Reduzierung des Streitwertes OVG N-W, Beschluss vom 30.9.2009, a. a. O., Rn 13; OVG S-A, Beschluss vom 14.3.2008, a. a. O. Rn 23; wiederum a. A. OVG M-V, Beschluss vom 19.8.2008, a. a. O., Rn 17, das gemäß § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwert von 5.000 EUR zugrunde legt, eine Reduzierung des Wertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes jedoch nicht vornimmt).

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11

    Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt

    Der HessVGH hob mit Beschluss vom 28. September 2009 (1 B 2620/09, inhaltsgleich mit dem in ZBR 2010, 52 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 10 abgedruckten Beschluss) die von der Kammer zugunsten des Klägers erlassene einstweilige Anordnung auf und lehnte den Eilantrag des Klägers ab.
  • VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Zu der im Beamtenrecht des Landes Hessen festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu Recht entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (VG Frankfurt, Beschl. v. 06.08.2009 - 9 L 1887/09.F - und Beschl. v. 29.03.2010 - 9 K 3854/09.F -) in seinem Beschluss vom 28.09.2009 -1 B 2487/09 - Folgendes ausgeführt:.

    Die feste Altersgrenze von 65 Jahren ist eine geeignete und angemessene Maßnahme im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O.-).

    Die Kammer sieht keine Veranlassung, den Streitwert im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu reduzieren, da mit dem Antrag eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt wird (vgl. ebenso: OVG NW, Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 203, VG Aachen, Beschl. v. 18.09.2009 -1 L 339/09 - juris; a.A.: Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O. -).

  • LG Münster, 20.11.2012 - 11 O 23/12

    Vorzeitige Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten in den Ruhestand

    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbotes der Richtlinie gemessen werden (EuGH EuZW 2007, 762, 763 Rn. 44; VGH Kassel, NVwZ 2010, 140, 141 m.w.N.).

    Das Erfordernis einer funktionsfähigen Polizei rechtfertigt eine generalisierte Vermutung der Dienstunfähigkeit ab einem bestimmten Dienstalter (vgl. VGH Kassel, NVwZ 2010, 140, 142; EuGH NVwZ 2010, 244 für das Höchsteinstellungsalter bei Feuerwehrleuten).

    Die kann zu einer Störung des normalen Behördenablaufs führen und würde die Arbeitsqualität erheblich beeinflussen (vgl. VGH Kassel NVwZ 2010, 140, 143).

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13

    Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (aaO), das die zwingende beamtenrechtliche Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand für mit der Richtlinie unvereinbar gehalten hat, ist vereinzelt geblieben und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden (NVwZ 2010, 140).
  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 11 U 6/13

    Altersdiskriminierung eines Polizeivollzugsbeamten - kein Schadensersatzanspruch,

    Entsprechend haben auch der EuGH in seiner Entscheidung vom 21.07.2011 (Az.: C-159,160/10) und der VGH Hessen in seiner Entscheidung vom 28.09.2009 (Az.: 1 B 2487/09), die die Vereinbarkeit der in § 50 Abs. 1 HessBG geregelten Altersgrenze mit dem Altersdiskriminierungsverbot zum Gegenstand hatten, die Richtlinie 2000/78/EG angewandt.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2010 - 5 LA 105/09

    Benachteiligung aus Gründen des Alters i.R.e. Besetzungsvorschlages für die

  • VGH Hessen, 29.11.2016 - 1 B 2643/16

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 1 A 1327/08

    Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung eines Beamten wegen des Alters

  • OVG Thüringen, 31.01.2013 - 2 EO 74/13

    Altersgrenze bei Richtern

  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13

    Hinausschieben der Regelaltersgrenze

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2010 - 3 MB 18/10

    Zur Altersgrenze im Beamtenrecht

  • VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

  • VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09

    Klage des Amtsrichters gegen Altersgrenze abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 882/10

    In Nordrhein-Westfalen für Richter geltende starre Altersgrenze ohne gesetzlich

  • VG Göttingen, 01.02.2011 - 3 B 1/11

    Hinausschieben des Eintritts eines Universitätsprofessors in den Ruhestand

  • VG Köln, 30.10.2013 - 3 L 1108/13

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Hinausschieben der

  • OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 2 Not 8/10

    Notarrecht: Anspruch auf Ausübung des Notaramtes nach Erreichen der Altersgrenze

  • VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12

    Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im

  • VG Hannover, 28.01.2011 - 13 A 3476/10

    Altersdiskriminierung; Altersgrenze; Ermessen; dienstliche Gründe;

  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 605/09

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand über die Regelaltersgrenze hinaus;

  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 6 L 779/10

    Weiterbeschäftigung über die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze hinaus

  • VG Saarlouis, 27.10.2009 - 2 L 1751/09

    Kein Anordnungsgrund für das Hinausschieben der Altersgrenze eines Bundesbeamten

  • VG Frankfurt/Main, 23.10.2014 - 9 L 2389/14
  • VG München, 28.07.2011 - M 5 E 11.2506

    Ruhestandseintritt; Hinausschieben des Ruhestandseintritts

  • VG Saarlouis, 10.08.2010 - 2 L 547/10

    Gesetzliche Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte

  • VG Potsdam, 05.06.2014 - 2 L 330/14

    Recht der Landesbeamten

  • VG Saarlouis, 14.04.2011 - 2 L 291/11

    Keine Dienstzeitverlängerung bei Erreichen der Regelaltersgrenze

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