Rechtsprechung
VG Oldenburg, 24.09.2007 - 1 B 2488/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung - Benutzung einer Veranstaltungshalle - Rechtsweg
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 5 Abs. 1 Parteiengesetz ; § 22 NGO
Verwaltungsgericht als zuständige Gerichtsbarkeit für einen gegen eine Gemeinde gerichteten Anspruch auf Zulassung zu einer von einer GmbH betriebenen Veranstaltungshalle; Zulassung von politischen Parteien zur Benutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung als ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwaltungsgericht als zuständige Gerichtsbarkeit für einen gegen eine Gemeinde gerichteten Anspruch auf Zulassung zu einer von einer GmbH betriebenen Veranstaltungshalle; Zulassung von politischen Parteien zur Benutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
NPD unterliegt im Streit um Weser-Ems-Halle
- juraforum.de (Kurzinformation)
NPD unterliegt im Streit um Weser-Ems-Halle
- juraforum.de (Kurzinformation)
NPD unterliegt im Streit um Weser-Ems-Halle
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Kontrahierungszwang für Weser-Ems-Halle GmbH: NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung der Weser-Ems-Halle für Bundesparteitag - Antrag der NPD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchführung ihres Bundesparteitages abgelehnt
Wird zitiert von ...
- VG Weimar, 25.06.2009 - 3 E 753/09
Kein Anspruch einer Partei auf Zugang zu verpachtetem Gemeindegebäude
Voraussetzung ist dafür allerdings, dass die Gemeinde in der Lage wäre, die Zweckbindung der Einrichtung gegenüber der privaten Gesellschaft durch Ausübung von Mitwirkungs- und Weisungsrechten durchzusetzen (Nieder sächsisches OVG, Beschluss vom 10.03.2007 - 10 ME 87/07; VG Oldenburg, Beschluss von 24.09.2007 - 1 B 2488/07; auch der BayVGH stellt in einem Beschluss vom 14.01.2008 - 4 CE 08.60 und einem Urteil vom 23.03.1988 - 4 B 86.02336 - BayVBl. 1989, 148 ff. auf die Frage der rechtlichen und tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit ab; vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 25.02.2003 - 4 D 699/99 zum Anschluss- und Benutzungszwang).