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   BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07   

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BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07 (https://dejure.org/2007,7995)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 1 B 25.07 (https://dejure.org/2007,7995)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 1 B 25.07 (https://dejure.org/2007,7995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Grundsatzrevision aufgrund einer nach ausgelaufenem Recht oder nach Übergangsrecht zu beantwortenden Rechtsfrage; Zulässigkeit einer Ausweisung gemäß den Vorschriften des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (TBG) aufgrund eines vor Inkrafttreten dieses ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 46 Nr. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 46 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Ausweisung, Falschangaben, Sicherheitsbefragung, Belehrung, Terrorismusbekämpfungsgesetz, Übergangsregelung, Altfälle, Anwendungszeitpunkt, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07
    Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, im Interesse der Rechtseinheit eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen, die sich nur aufgrund von ausgelaufenem Recht oder Übergangsrecht stellen, regelmäßig nicht die Zulassung der Grundsatzrevision (vgl. etwa Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2007 - S 43 AS 71/07

    Gewährung von Sozialleistungen bei Annahme einer Bedarfsgemeinschaft; Nutzung

    Eine solche Unzumutbarkeit ist zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung sind zwar umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen, jedoch begrenzt die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehende Obliegenheit des Antragstellers zur Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund die Anforderungen an die im sozialgerichtlichen Verfahren bestehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.06.2007, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Zum anderen begrenzt, wie oben bereits ausgeführt, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehende Obliegenheit des Antragstellers zur Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund die Anforderungen an die im sozialgerichtlichen Verfahren bestehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts, insbesondere dann, wenn es um in die Sphäre des Antragstellers fallende Sachverhalte geht (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 29.08.2003, Az. 133/03, 133 A/03; LSG NRW, Beschluss vom 25.06.2007, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.03.2001, Az. 10 ZE 01.320).

  • SG Düsseldorf, 31.07.2007 - S 43 AS 185/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine solche Unzumutbarkeit ist zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung sind zwar umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen, jedoch begrenzt die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bestehende Obliegenheit des Antragstellers zur Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund die Anforderungen an die im sozialgerichtlichen Verfahren bestehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.06.2007, a.a.O., m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06

    Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht zur zeitlichen Geltung von § 46 Nr. 1 Alt. 1 AuslG in der Fassung von Art. 11 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 361), dem § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 entspricht, die Auffassung geäußert, maßgeblich dafür, welche Fassung der Vorschrift anzuwenden sei, sei mangels Übergangsregelung insoweit ohne Weiteres der Zeitpunkt der Befragung; es komme darauf an, ob die Befragung, bei der der Ausländer falsche Angaben gemacht hatte, nach Maßgabe des neuen Ausweisungstatbestands erfolgt sei (BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 1 B 25.07 - juris im Anschluss an OVG Saarland, Urt. v. 30.11.2006 - 2 R 4/06 - juris; a.A. noch OVG Bremen, Beschl. v. 31.03.2003 - 1 B 348/02 - NordöR 2003, 211).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 20 AS 39/08

    Sozialhilfeleistungen bei Vermögen in der Vergangenheit ohne jede

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakte, des beigezogenen Verwaltungsvorgangs der Beklagten sowie der beigezogenen Prozessakten zu den Verfahren L 19 B 12707 AS ER und L 1 B 25/07 AS ER (Aktenzeichen der Beschwerdeverfahren beim LSG NRW) Bezug genommen.
  • SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine solche Unzumutbarkeit ist jedenfalls zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).
  • SG Potsdam, 20.01.2010 - S 18 AL 370/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung sind um so niedriger, je schwerer der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrelevanz - überwiegen, jedoch begrenzt die im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes bestehende Obliegenheit des AST zur Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund, die Anforderungen an die im sozialgerichtlichen Verfahren bestehende Amtsermittlungspflicht des Gerichts (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.06.2007, Az.: L 1 B 25/07 AS ER, veröffentlicht in Juris).
  • SG Düsseldorf, 12.10.2011 - S 10 AS 3350/11

    Freiwillige Zahlungen zur Schuldentilgung i.R.d. Sozialhilfe können nicht vom

    Eine solche Unzumutbarkeit ist im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine solche Entscheidung unumgänglich macht, zu bejahen (LSG NRW, Beschluss v. 25.06.2007 - L 1 B 25/07 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 15.04.2008 - S 43 AS 22/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine solche Unzumutbarkeit ist zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 18.03.2008 - S 43 AS 354/07

    Streit um die vorläufige Weitergewährung von Sozialgeld in Höhe der monatlichen

    Eine solche Unzumutbarkeit ist zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 14.09.2011 - S 10 AS 3036/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine solche Unzumutbarkeit ist im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine solche Entscheidung unumgänglich macht, zu bejahen (LSG NRW, Beschluss v. 25.06.2007 - L 1 B 25/07 AS ER).
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