Rechtsprechung
OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung der Wohnungsprostitution im Allgemeinen Wohngebiet; Sofortige Vollziehbarkeit eines bauordnungsrechtlichen Nutzungsverbots; Anforderungen an Begründung des besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses; Zulässigkeit der Verwendung standardisierter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 22.12.1998 - 1 V 2911/98
- OVG Bremen, 07.04.1999 - 1 B 25/99
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99
Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97
Zur Störerauswahl bei einem Nutzungsverbot
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 150.93
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
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- VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10
Prostitutionsausübung in Allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig - …
Nicht ausreichend sind demgegenüber lediglich formelhafte Begründungen (…vgl. etwa Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., Rn. 85 zu § 80; sowie auch - ausdrücklich zu den Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges bei Nutzungsverboten - OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, NordÖR 1999, S. x4).Auch ist nicht zu erkennen, dass die Besonderheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigt worden wären (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).
In den übrigen Fällen ist es dem Betreffenden jedoch zumutbar, die formell illegal aufgenommene Nutzung zunächst zu beenden und ein reguläres Genehmigungsverfahren einzuleiten (vgl. etwa OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.; VG Bremen, Beschl. v. 18.05.2004 - 1 V 623/04 -).
Diese Sichtweise rechtfertigt sich daraus, dass die Baunutzungsverordnung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Gestalt einer Baugebietstypologie konkretisiert, die ihrerseits auf der typisierenden Zuordnung bestimmter Nutzungsarten und baulicher Anlagen zu einem (oder mehreren) der Baugebiete beruht (…vgl. den zu einem "Swinger- Club" ergangenen Beschluss des BVerwGs v. 25.03.2004 - 4 B 15.04 -, a. a. O., m.w.N.; so auch konkret zur Prostitutionsausübung OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).
Schließlich verlangt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, dass die Durchsetzung rechtmäßiger Zustände deswegen zurückgestellt wird, weil sich aus einer rechtswidrigen Nutzung eine höhere Rendite erwirtschaften lässt als aus einer zulässigen Wohnnutzung (OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 -, a. a. O.).
- VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17
Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit
Voraussetzung ist unter diesen Umständen nur, dass die im Rahmen des typisierenden Vorgehens verwendeten Begründungselemente aus sich heraus verständlich sind und einen konkreten Bezug zum Einzelfall aufweisen (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12
Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der …
Insbesondere bei baurechtlichen Nutzungsverboten kann die Bauaufsichtsbehörde standardisierte Begründungselemente verwenden (OVG BBg, Beschl. v. 07.04.1999 - 1 B 25.99 -, NordÖR 1999, 374).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05
Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als …
Im allgemeinen Wohngebiet i.S.d. § 4 BauNVO wird aber sogar Wohnungsprostitution als bauplanungsrechtlich unzulässig angesehen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995, - 4 B 137.95 -, BauR 1996, 78; vgl. aber auch OVG Bremen, Beschluss vom 7. April 1999 - 1 B 25.99 -, NordÖR 1999, 374).Die Größe und der Zuschnitt der Räumlichkeiten und damit verbunden die Beschränkung des Angebots auf sexuelle Dienstleistungen durch maximal drei Frauen zur gleichen Zeit erscheint keinesfalls atypisch, sondern entspricht von der Personalausstattung her durchaus den in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines bordellartiger Betriebs im allgemeinen Wohngebiet (VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 1990 - 5 S 3103.89 -, BRS 52 Nr. 55; BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995, - 4 B 137.95 -, BauR 1996, 78; Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8.97 -, NVwz-RR 1998, 540; OVG Bremen, Beschluss vom 7. April 1999 - 1 B 25.99 -, NordÖR 1999, 374; OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. April 2003, - OVG 2 S 5.03 -, UPR 2003, 394 und OVG 2 N 5.03).
- OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14
Nutzungsuntersagung bei illegaler Wohnungsprostitution - Wohnungsprostitution; …
Für ein Nutzungsverbot reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, dass die aufgenommene Nutzung formell illegal ist und ihre Genehmigungsfähigkeit nicht offenkundig ist (vgl. nur Beschluss des Senats vom 07.04.1999 - 1 B 25/99, NordÖR 1999, S. 374 m.w.N.).Dieser vom Gesetz vorgezeichnete Verfahrensablauf, der der präventiven Kontrolle des Baugeschehens dient, würde beeinträchtigt, verlagerte man die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit in das Nutzungsuntersagungsverfahren (so bereits Beschluss des Senats vom 07.04.1999, a.a.O.).
- OVG Bremen, 29.05.2012 - 1 B 161/11
Nutzungsuntersagung; illegal betriebene Spielhalle - Mischgebiet; Spielhalle; …
Lediglich dann, wenn auch schon ohne Durchführung eines Genehmigungsverfahrens offenkundig ist, dass die aufgenommene Nutzung den Vorschriften des materiellen Baurechts entspricht, muss dies im Nutzungsuntersagungsverfahren berücksichtigt werden, weil das Nutzungsverbot andernfalls unverhältnismäßig wäre (Beschl. des Senats vom 07.04.1999 - 1 B 25/99 - , NordÖR 1999, 374).Die Notwendigkeit einer solchen Entscheidung steht der Annahme entgegen, die Genehmigungsfähigkeit der Nutzung sei offensichtlich (Beschl. des Senats vom 07.04.1999, a.a.O., S. 375).
- VG Bremen, 09.12.2011 - 5 V 1740/11
Fahrerlaubnis - Entziehung - Haschisch-Konsum, gelegentlicher
Voraussetzung ist, dass die im Rahmen des typisierenden Vorgehens verwendeten Begründungselemente aus sich heraus verständlich sind und einen konkreten Bezug zum Einzelfall aufweisen (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 - juris); geboten ist also eine Auseinandersetzung mit dem Einzelfall dahingehend, ob dieser sich in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu VGH München, B. v. 04.01.2006 - 11 CS 05.1878 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2000 - 2 M 3/00
Streitwert bei Sofortvollzug eines wasserrechtlichen Einleitungsverbotes
Zur Begründung des Sofortvollzugs einer Verfügung, die zur "Abwehr" einer nicht erlaubten Wasserbenutzung erlassen wird, können auch standardisierte Begründungselemente genutzt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.1999, 1 B 25/99, NordÖR 1999, 374). - VG Bremen, 08.06.2011 - 5 V 456/11
Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs
Voraussetzung ist, dass die im Rahmen des typisierenden Vorgehens verwendeten Begründungselemente aus sich heraus verständlich sind und einen konkreten Bezug zum Einzelfall aufweisen (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99); geboten ist also eine Auseinandersetzung mit dem Einzelfall dahingehend, ob dieser sich in das typisierende Vorgehen einfügt (vgl. dazu BayVGH, B. v. 04.01.2006 - 11 CS 05.1878). - VG Bremen, 26.08.2014 - 5 V 771/14
Rücknahme einer Fahrerlaubnis nach einer rechtswidrigen Umschreibung
Voraussetzung ist unter diesen Umständen nur, dass die im Rahmen des typisierenden Vorgehens verwendeten Begründungselemente aus sich heraus verständlich sind und einen konkreten Bezug zum Einzelfall aufweisen (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 07.04.1999 - 1 B 25/99 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2005 - 2 M 718/04
D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Widerspruch, Suspensiveffekt, Sofortvollzug, …
- VG Bremen, 07.12.2011 - 5 V 1634/11
Haschisch-Konsum, einmaliger - ärztliches Gutachten